Handwerkerrechnung: zu viele Stundenzahl abgerechnet?

Hallo,

angenommen, es wird eine Dachdeckerleistung in Anspruch genommen und auf dem zugestimmten Auftrag wurden 26 Arbeitsstunden veranschlagt. Es sind zwei Tage für die Arbeiten terminiert und 2 Handwerker sollen die Arbeiten durchführen.

Nun gehen die Arbeiten bedeutend schneller von statten (nach ca. 6 - 7 Stunden ist am ersten Tag bereits alles fertig).

Die Rechnung listet allerdings weiterhin 26 Arbeitsstunden auf.

Wäre dies zulässig? Ist die Auftragsvergabe so fix/bindend, dass die tatsächlichen Arbeitsstunden irrelevant sind?

Danke

Ajo

Ich würde erstmal die Firma kontaktieren und sie auf den Rechnungsfehler hinweisen.
Evtl. sitzt da jemand in der Buchhaltung, der/ die garnichts davon weiss, dass die Arbeit nur 6 - 7 Stunden mal 2 Hanwerkern betrug. ramses90

Heinzi, wie würdest du reagieren, wenn die aufgrund unvorhersehbarer Schwierigkeiten nicht 26, sondern 38 Stunden gebraucht hätten und dann dennoch nur 26 berechnet haben?

Oder wenn die Leute sich insgeheim gesagt hätten „Ey, wir werden hier schneller fertig. Tun wir so, als würden arbeiten und schauen stattdessen Pornos über Heinzis scheunentoroffenes WLAN“ und hätten so ihre 26 Stunden auf dem Dach abgesessen?

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Das sollte eigentlich vertraglich geregelt sein, ob es sich um ein Fixpreisangebot oder um Verrechnung nach Aufwand handelt (zumindest es bei „uns“ so).

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Das ist eine so große Abweichung, da muss sich jeder Kunde übervorteilt fühlen. Für 1 Viertel der voraussichtlichen Arbeitszeit konnte die Arbeit erledigt werden ?
Das ist in meinen Augen unseriös kalkuliert.

leider weiß man nicht was für einen vertrag du nun eigentlich hast.
Ist das ein Kostenvoranschlag, Abrechnung nach Zeit und Material (dann sollten die 6-7 Std. gelten.

Oder war das ein Pauschlapreis (Fixpreis) ? Meister kommt zur Besichtigung und kalkuliert es, nennt den Preis und Du sagst OK, dann machen sie es dafür.

Und bei Fixpreis sollte man keine Stunden nennen, denn sonst ,müsste sich jeder Kunde übervorteilt fühlen, wenn er annehmen muss, es ist richtig mit 2 Tagen und 26 Stunden kalkuliert. Und die Leute sind nachher schon in einem halben Arbeitstag fertig.

Sprich die Firma daraufhin an, frage wie die sehr große Stundendifferenz zustande kommt und Du damit nicht einverstanden bist.
Und wenn man sich nicht einigt, wende Dich an die Schlichtungsstelle der Innung(Kammer (wenn Betrieb Mitglied ist)

Bevor das nicht geklärt ist würde ich die volle Summe nicht zahlen. Allenfalls unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und Rückforderung.

MfG
duck313

Das kommt darauf an.
Ein Festpreisangebot ist „fix“, ich kenne das aber nur so, dass dann auch keine Arbeitsstunden und Stundenlöhne aufgeführt werden, sondern eine Gesamtsumme wie z.B. „Montage: 1480€“.

Bei einem Kostenvoranschlag handelt es sich um eine fachmännische Abschätzung der Kosten eines Auftrags. Abweichungen nach oben sind möglich, spätestens bei 20% Mehrkosten muss der Handwerker den Auftraggeber aktiv darauf hinweisen, dass es (unvorhersehbaren) Mehraufwendungen kommt.
Es können nicht mehr Stunden abgerechnet werden, als tatsächlich geleistet wurden. Wurde der Auftrag nachtrgäglich durch den Kunden verkleinert, steht dem Auftragnehmer eine Entschädigung zu - aber das war hier offensichtlich nicht der Fall.

Ich hoffe, dass die Rechnung lediglich ein Irrtum war - kläre das.
(Bei einem Festpreisangebot hast du allerdings kaum eine Chance.)

hi,

was kennst du denn für Handwerker?

Wenn es kein Fixpreis war, wird natürlich nach Stunde abgerechnet. Und zwar egal ob es mehr oder weniger.
Es gibt einfach Arbeiten, die sind im Vorfeld nur schwer zu kalkulieren. Aber sich einen positiven Fehler selbst einzustecken (wenn es nicht vertraglich so vereinbart war) ist schon mies und keinesfalls üblich.

grüße
lipi

Äh, ich glaube, da liegt ein Missverständnis vor. Es ging um

Das sind 13 Stunden am Tag, d. h. 6,5 Stunden/Handwerker. D. h. es wurde ungefähr die Hälfte benötigt, aber nicht nur ein Viertel! Ich habe nicht gelesen, dass am ersten Tag nur ein Handwerker da war.

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mach jetzt mal die Vorurteilskiste zu und wir gehen erstmal davon aus, dass es sich um ein Versehen der Buchhaltung handeln könnte.

Sprechet fernmündlich vor oder mailet hin, so wird euch geantwortet (Lukas 11 Vers 9)

Danke euch allen für die reichhaltigen Kommentare.

Beim genauen Lesen der Rechnung wird klar, dass mit den Einheiten “St” der Rechnungspositionen nicht Stunden, sondern Stück gemeint sein müssen.

Hier exemplarisch zwei Zeilen aus der Rechnung:

Pos. / Menge / Einheit / Bezeichnung / Einzelpreis (EUR) / Gesamt (EUR)
3 / 6,00 St / Instandsetzung … / … / …
4 / 2,00 St / Pflegeset … / … / …

Spätestens bei “Pflegeset” merkt man, dass es in dieser Position um Materialkosten geht :slight_smile:

Die Rechnung scheint also in Ordnung zu sein.

LG Ajo