Hallo,fahre einen LKW 7,5 plus einen Anhänger 3,5 und wollte wissen ob man damit unter die Handwerkerregelung fällt oder braucht man die Kraftfahrerweiterbildung ab September 2014
Hallo,
fahre einen LKW 7,5 plus einen Anhänger 3,5 und wollte
wissen ob man damit unter die Handwerkerregelung fällt oder
braucht man die Kraftfahrerweiterbildung ab September 2014
Um was denn zu dürfen? Oder um was nicht zu müssen? Oder…??
hi,
wird zwar eh wegen FAQ:1129 gelöscht aber ich mag Ratespielchen.
Die Frage sollte wohl lauten:
Angenommen der Fahrer eines LKW bis 7,5t mit Anhänger bis 3,5t bewegt das Fahrzeug nur zur Beförderung von Material und/oder Ausrüstung für seine eigentliche Tätigkeit.
Dass die Fahrten unter §1 abs.2 Nr5 BKrFQG fallen, wird als unstrittig angenommen um die Sache nicht zu übertreiben.
Nun stellt sich die Frage, ob der Fahrer dafür die Kraftfahrerweiterbildung ab September 2014 benötigt.
Anzunehmen wäre dabei, dass es sich um die alte Klasse 3 Handelt und daher die 5 Jahre im September 2014 ablaufen.
Bei den meisten Weiterbildungsangeboten ist zu lesen, dass die Qualifikation für alle Fahrer verpflichtend ist.
Da die Fahrt aber nicht unter das BKrFQG fallen würde, wäre der Fahrer damit auch von der Weiterbildungspflicht befreit.
ist diese Annahme richtig?
grüße
lipi