Hallo Forummitglieder folgende Konstellation:
Person A ist gelernter Elektriker und möchte bei Person B etwas an den Leitungen zur Beleuchtung reparieren. Diese Leistung erfordert diverses Handwerksgerät und auch einen großen Einsatz an Arbeitsleitung, so dass A sich von B mit einem Betrag von 170€ bezahlen lassen will.
Frage:
- Kann A B eine pauschale Rechnung von 170€ stellen?
- Darf er überhaupt eine Rechnung stellen?
- Reicht eine einfache Quittung?
- Kann A die Rechnung ohne Steuer ausweisen?