Handwerksleistung Privatperson

Hallo Forummitglieder folgende Konstellation:

Person A ist gelernter Elektriker und möchte bei Person B etwas an den Leitungen zur Beleuchtung reparieren. Diese Leistung erfordert diverses Handwerksgerät und auch einen großen Einsatz an Arbeitsleitung, so dass A sich von B mit einem Betrag von 170€ bezahlen lassen will.

Frage:

  • Kann A B eine pauschale Rechnung von 170€ stellen?
  • Darf er überhaupt eine Rechnung stellen?
  • Reicht eine einfache Quittung?
  • Kann A die Rechnung ohne Steuer ausweisen?

Eigentlich gibt e ja den Meisterzwang, bei Elektroarbeiten. Das mal nur am Rande.

Ja.

Ja.

Ja.

Ja, sonst muss er die ausgewiesene Umsatzsteuer auch abführen. Und er sollte das möglicherweise in seiner Einkommensteuererklärung angeben, obwohl es da den § 70 EStDV gibt, so dass es wahrscheinlich ohnehin nicht besteuert wird.

Danke für die Antwort. Man könnte in den Auftrag auch reinschreiben „Unterstützung zur Lösungsfindung“ „Fehlersuche“ und „Beratungsleistung“. Da sollte der Meisterzwang keine Rolle spielen.