Guten Tag,
(vorweg: ich bin kein wirklicher Freund von Handies an Schulen)
wenn bspw. ein Lehrer einem Schüler (unter 14) das Handy wegnimmt, weil er 1 min gestört hat
- obwohl die Schüler sich in einem gesonderten Raum für die Arbeiten (nicht Klassenarbeit) waren
- die Schüler das Handy nicht als Hilfsmittel („Pfuschen“) nutzten
… darf dann
a) der Lehrer dem Direktor das Handy einfach weitergeben (statt es sofort nach dem Unterricht
zurückzugeben)
b) der Direktor sich vorbehalten, das Handy über das Wochenende einbehalten und
c) der Direktor mich dann vor die Wahl stellen, ob ich eine erzieherische Maßnahme am Wochenende durchziehe (insbesondere dem Kind das Handy nicht aushändigen) oder ob er es einbehält.
Die Frage kommt aus NRW.
Die Schulordnung (was man auch den Kindern aushändigt) sagt nur, dass ggf. im Unterricht die Handies sofort einkassiert werden dürfen.
Meine Eindrück (auch wenn ich diesmal nicht „auf den Putz hauen werde“):
Da hat die Schule das Gesetz nicht genau gelesen. Insbesondere §53 Schulgesetz.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Schulordnung (und die sagt wie gesagt nichts aus) darüber steht. Noch eine Bitte: Keine Antworten der Art: „Warum lässt das Kind das Handy nicht einfach aus.“
Vielen Dank für Info
Sammy