Hi
Es gibt zu dieser Frage keinen ( fiktiven ) Fall , sondern der Fahrzeughalter ist lediglich am Überlegen.
Der Fahrzeughalter eines Cabrio’s das TK 150,- Versichert ist und über eine Alarmanlage verfügt , welche auch auf übergreifen / reingreifen reagiert , fährt mit dem Wagen in Urlaub
.In dem Wagen ist ein Handy auf einer Fahrzeughalterung mit einer Freisprecheinrichtung angebracht .
Gesetzt der Fall , der Fahrzeughalter setzt sich in ein Strandcafe , kann von seinen Sitzplatz aus das Fahrzeug sehen und lässt wegen dem schönen Wetter das Dach offen.
Laut Versicherung ist das erlaubt
Jetzt kommt ein Langfinger , greift über die Scheibe , entriegelt die Tür , und entriegelt das Handy aus der fest verschraubten Halterung , die Alarmanlage gibt Alarm , doch bis der Fahrzeughalter an seinem Auto ist , ist der Langfinger längst auf und davon .
Der Fahrzeugbesitzer hat schon aus diesem Grund ein Handy ausgewählt , das keine besonderen Funktionen hat ( also es ist kein Smartphone )
Die Frage dazu :
Ist der Diebstahl versichert , würde die Versicherung auch eventuelle Nebenkosten tragen , wenn z.b. der Langfinger ein Auslandsgespräch nach „Schwarzafrika“ führt , bis der Eigentümer die Karte gesperrt hat.
gruss
Toni