Handy nie vom Anbieter abgeholt worden!

Guten Tag!

ich habe folgendes erlebt!

Ich habe im Dezember meinen Vodafone-Vertrag verlängert und habe mir ein IPhone 4S dazu bestellt. So weit so gut! Als ich das Handy irgendwann im Januar erhalten habe, ist mir sofort aufgefallen, dass die Kamera defekt ist. Ich habe dann mit Vodafone über das Callcenter vereinbart es zurückzuschicken. Nach ca. 1 Woche bekam ich es wieder, wobei in dem Reparatur Bericht stand Austauschware. Also bin ich davon ausgegangen, dass ich nun ein komplett neues Iphone bekommen habe. Irrtum die Kamera war immer noch/ wieder defekt. Ich habe wieder bei Vodafone angerufen und darum gebeten mir diesmal erst ein neues Handy zugeschickt wird und dann werde ich das alte zurückgeben. Hierbei wurde mir angeboten, dass mir ein neues zugesandt wird und dann ein paar Tage später das alte Handy durch ein Unternehmen abgeholt wird. Hierfür meldet sich aber eine Kundenberaterin noch einmal bei mir! Ich habe diesem auch zugestimmt! Hat auch alles wunderbar geklappt! Irgendwann Ende Januar meldete sich diese Kundenberaterin bei mir und fragte mich nach einem Termin wann das Handy abgeholt werden kann. Ich war an dem tag ein wenig im Stress und fragte sie ob wir das Gespräch vertagen können, da ich nicht genau sagen konnte wann ich Zeit habe. Seit dem habe ich aber nie wieder was von Vodafone gehört!

Ich habe dieses Handy seit Januar 2013 in meinem Schrank liegen und frage mich, hmmmm ob die sich überhaupt noch melden und das Handy zurück haben wollen!?

Naja nun zu meiner Frage:

Was soll ich tun!? Soll ich anrufen und den Anbieter darauf aufmerksam machen? oder soll ich es behalten? Verkaufen? oder was auch immer!?

Bitte kommt mir nicht mit moralischen Hintergründen oder so etwas! Wie oft zockt ein Anbieter einen ab, also kann man das doch umgekehrt genauso mal machen und es ist doch nicht mein verschulden, wenn die das verpeilen, sich bei mir zu melden!?

Also kann mir jemand sagen, was ich jetzt tun soll? Und vorallem wie der rechtliche Hintergrund aussieht, falls die sich jetzt in nächster Zeit melden!?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

Gruß

Julio A.H.

Rechtliche Einordnung:

Strafrechtlich wohl nicht relevant (Unterschlagung oder so etwas).

Zivilrechtlich Rückgabepflicht aus ungerechtfertigter Bereicherung (Hab etwas -auch wenn ohne meine Schuld, sondern die Dummheit von anderen- was mir nicht gehört).

Weiter Festhalten ist solange möglich, bis die Rückforderung der Vodas kommt, der muss dann unverzüglich entsprochen werden.
Mit Verkaufen usw. wäre ich deshalb vorsichtig.

Praktische Beurteilung:
Das Ding scheint bei den Vodas „ausgebucht“, sonst hätten die sich längst gemeldet. Verkaufen/Verschenken jedoch ist (auch wegen der zuzuordnenden Geräte ID) mehr als problematisch und dem Empfänger gegenüber möglicherweise strafrechtlich relevant, zivilrechtlich ohnehin Schadensersatzpflicht auslösend.
Die eigene Nutzung als „Ersatzgerät“ würde eher praktikabel sein.

Mitunter hilft bei der Beurteilung der Perspektiventausch weiter: Du bist erfolgreicher Handyhändler, tauscht das Gerät Deines Kunden zweimal aus und…Was würdest Du erwarten was passieren soll? Keine moralische Nummer, mehr eine der persönlichen Linie, die man auch dann fährt, wenn man keinen Vorteil hat???

Entscheiden musst Du selbst.

Kurzum, das Handy ist Eigentum des Anbieters, wird es verkauft, machen sie sich strafbar.

Alles klar, Moral hin, Moral her…wie siehts denn bei Dir aus, wenn Du auf der anderen Seite wärst. Wärst Du dann mit DEINEN Argumenten abgefunden und würdest es dabei belassen???

Es spielt keine Rolle was andere machen, wollen oder sind…es kommt auf DICH an!!!
DU mußt DICH nachvollziehbar vor Dir selbst verantworten können, für das was Du tust.
Hättste jetzt ein Kind, würdest Du es so belehren, dass es das Handy behält??
Wenn ja behalte es doch und warte ab was passsiert.
Sieh mal, was so ein scheiß Handy im Wert weniger Euronen doch den Menschen beeinflussen kann.
Was dann erst wenn es um deutlich mehr geht!!!
Oh Mann!!

Hallo Fierro,
ich sehe Dein Problem ganz einfach.

  1. Hast Du ja nun das gute neue Handy mit guter Camera, das Du wolltest.
  2. Haben die Herrschaften von Vodafone mit Dir ausgemacht, daß sie das alte, camera-defekte Handy abholen (lassen) werden.
  3. kannst Du nun warten - ganz beruhigt - bis da jemand kommt oder bis Du doch mal wieder angerufen werden solltest.
  4. das heißt: Ganz cool warten - und wenn es 3 oder 5 Jahre werden sollten. Platz für dieses 1 Handy hast Du doch genug.

Herzliche Grüße
Bernhard

SO, Moral spielt keine Rolle, schon eine bedenkliche Haltung. Insbesondere da sich der Telefonanbieter Ihnen gegenüber sehr kulant verhalten hat und Sie nicht „abgezockt“ hat.

Aber rechtlcih ist die Sache eindeutig. Das defekte Handy ist Eigentum der Telefongesellschaft, da sie dies gegen das neu eingetauscht hat. Sie dürfen also das Handy weder verkaufen nocht sonstwie wewerfen etc. Sie sollten die Telefongesellschaft auf Ihren Irrtum hinweisen und um Abholung des Handy bitten.
Mit allem anderen machen Sie sich auch ganz ohne Moral strafbar wg. Unterschlagung.

Mir scheint es ist wichtig dass du beweisen kannst dass du die Firma schriftlich informiert hast, das defekte Handy abzuholen mit einer Frist. Dann abwarten.

Hallo Fierro88,

das Telefon geht nach meiner Ansicht innerhalb von 10 Jahren in Dein Eigentum über (das nennt man „Ersitzung“). Allerdings kannst Du m.E. nach schon nach 3 Jahren deren Herausgabeanspruch mit dem Hinweis verweigern, der Anspruch sei verjährt. Letztlich kannst Du wählen, ob Du insgesamt zwei Jahre wartest (also ca. Jan 2015) oder ob Du nochmal anrufst und fragst ob die das Telefon nun endgültig bei Dir belassen wollen.

Gruß

HK

Hallo,
Einfach: Anschreiben - Frist zum Abholen setzen und anündigen, dass es danach verwertet wird - Abschicken per Einschreiben - Frist abwarten - viel Spaß

Gruß
HaWeThie

Hier scheint mir angezeigt, telefonisch auf die Beraterin zuzugehen. Rechtliche Ansprüche bestehen unzweifelhaft.

Hallo, rein rechtlich ist Vodavon der Eigentümer, auch wenn es nicht abgeholt wird. Somit dürfen Sie das Gerät nicht verkaufen oder verschenken. Selbst die Benutzung könnte geahndet werden. Die Meinung: „Die machen das, dann mache ich das auch“ ist rechtlich auch nicht ok. Beispiel: Die fahren bei rot über die Ampel, dann darf ich auch bei rot über die Ampel. Is nicht ok. Bleibt also nur im Schrank verstauben lassen. Evtl. mal schriftlich nachfragen, ob noch irgendwelche Forderungen oder Verbindlichkeiten offen sind, und sich das schriftlich bestätigen lassen. MfG

Ich gebe Ihnen recht, Telekommunikationsanbieter scheinen paradoxerweise allgemein insbesondere eines nicht zu beherrschen, nämlich die Kommunikation. Kennzeichnend sind immer die völlige Abschottung nach außen und die an dem Wahn, Personalkosten um jeden Preis zu sparen, erstickende Dialogfähigkeit. Nun gut. Einmal abgesehen von eventuellen Beweisfragen (wie beweisen Sie ggf., daß das Altgerät entgegen der üblichen Handhabung abgeholt werden sollte (sog. Holschuld)?) sind Sie verpflichtet, das Gerät aufzubewahren und auf Verlangen herauszugeben. Wenn Sie es verkaufen, machen Sie sich zivilrechtlich schadenersatzpflichtig (müßten also ggf. den objektiven Wert, der auch über dem tatsächlichen Erlös liegen kann, herausgeben) und ggf. auch wegen Untreue strafbar, denn Sie wissen ja, daß das Gerät nicht Ihnen gehört. Das zum rein rechtlichen Aspekt.

Hi Fierro88.

Erstmal: Austauschware ist nicht neu, sondern geprüft und repariert. Sollte sie jedenfalls sein.

Ich gehe davon aus, dass Voda kein Interesse mehr an dem defekten Gerät hat und es damit herrenloses Gut geworden ist. Nochmal anrufen und auf Abholung hinweisen, wäre ein guter Zug, weil das Gerät ja einen gewissen Wert hat. Die Aufbewahrpflicht ist jedenfalls bereits abgelaufen. Mehr als den Verkaufserlös wird Voda ggf. später nicht fordern können. Also verkaufen, aber Geld nicht gleich wieder ausgeben.

Ciao Ricco

Hallo, Sie müssen Dieses Handy eine angemessene Zeit aufbewahren. Was das heißt oder bedeutet ist nicht genau definiert. Im Zweifel würde ich ich das z.B. 2 Jahre liegen lassen um es dann nach ablauf des Kalenderjahres, nach der Garantie, privat weiter zu veräußern.

Sie können selbstverständlich aber auch den Händler anmahnen das defekte Gerät bei Ihnen abzuholen. Setzten Sie ihm darin eine angemessene Frist. z.B. 3 oder 4 Wochen. Kündigen Sie an, das Gerät ansonsten zu entsorgen.

Verstreicht dieser Zeitraum ohne folgen, Schreiben Sie nochmals an das Unternehmen. Darin kündigen Sie die endgültige Entsorgung zum… (wieder 3 Wochen Frist) an.

Verstreicht diese Frist wieder ungenutzt, können Sie danach dies Handy weiter veräußern. Dem Unternehmen wenn es dann noch nachfragen sollte, hingegen mitteilen das Sie dies Handy andersweitig weggeben, entsorgt oder verschenkt haben. Das Unternehmen kann dann kaum noch eine Rückgabe geltend machen, da Sie es ja zuvor 2mal erfolglos Angemahnt hatten.

Es grüßt
Andreas

Vodafone oder wer auch immer der ursprüngliche partner ist nochmals kontaktieren.
Dabei über den Sachverhalt und den aktuellen Stand der Dinge aufklären.

Sollte sich hierbei noch kein positiver Ausgang zeigen, dem Unternehmen eine Frist setzen.
Wenn sich dann noch immer nichts tut -> Rechtsanwalt aufsuchen.

Im Übrigen:

Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Hallo!

Erst einmal vielen Dank an alle die mir geantwortet haben!

Ich habe nun telefonsich Kontakt zu Vodafone aufgenommen und siehe da wie schon einige hier geschrieben haben, die haben nichts im System gehabt. Ich hatte die Kundenberaterin jetzt auch gefragt was ich nun machen soll mit dem Handy und Sie sagte ich soll es im Schrank liegen lassen und „FALLS“ sich einer meldet kann ich es dann jederzeit zurückschicken! Ich meine mal ganz ehrlich was ist das denn für eine Aussage bitte!? Warum veranlasst sie es nicht einfach, dass Handy abholen zulassen!? oder schickt mir eine Retoureschein zu!? Ich glaube ich werde per Mail auch nochmal die Sache schildern, vielleicht reagiert Vodafone dann ja darauf.

LG

Fierro

Danke! Ich hab hier niemanden nach Erziehungstipps gefragt! Und es geht mir hier nicht um den Geldwert, ich könnte das Handy auch verschenken oder in die Tonne treten!!!

Trotzdem Danke für die Antwort, auch wenn ich darauf hätte verzichten können!

Die Systemvorgaben weisen noch keine Wunschantworten als Variante auf…so muß man sich mit dem zufriedengeben was einem so widerfährt.
Danke auch für die Info :smile:

Hallo,

keine moralische - sondern nur eine rechtliche Antwort:

Grundsätzlich bleibt das Handy erst mal Eigentum von Vodafone.
Man könnte so argumentieren, dass V. evtl. sein Eigentumsrecht „aufgegeben hat“, nachdem ja - trotz entsprechender Vereinbarung - keine Abholung erfolgt ist.
Und wenn bereits 8 Monate vergangen sind, ohne die Forderung durch zu setzen, scheint mir das auch haltbar.

Wahrscheinlich ist der Vorgang „im Dschungel der Masse“ unter gegangen…

Und wenn dann z.B. in der Zeit auch noch ein Umzug o.ä. gewesen ist, könnte es schon sein, dass das Teil nicht mehr auffindbar ist (Anmerkung: eine rein hypothetische Betrachtung und keine Aufforderung zu illegalem Handeln !!!).

Ich hoffe, ich konnte weiter helfen. Wenn dem so ist, würde ich mich über einen Bewertungsstern freuen.
lg

lumini