Handy privat gekauft. Defekt. Wurde zur Reperatur geschickt (2x). Wer bekommt nach der dritten Nachbesserung das Geld zurück?

Hallo zusammen,

Ich habe vor wenigen Monaten ein Handy privat gekauft, mit Rechnung und allem Zubehör.
Das Gerät hatte jedoch einen Defekt, weshalb ich es zum Händler geschickt habe und auch schnell ein Austauschgerät erhalten habe. Dieses hat jedoch den selben defekt, also habe ich es nun erneut eingeschickt und es wird wohl erneut ausgetauscht / Repariert werden. Wenn der Defekt dannach immernoch auftritt, habe ich ja das Recht den Kaufbetrag erstattet zu bekommen. Jetzt kommt der springende Punkt:

Das Gerät wurde von dem Ursprünglichen Käufer finanziert. In der Rechnung zum Gerät ist lediglich der Anzahlungsbetrag von 29€ gelistet. Der käufer zahlt weiterhin für die Finanzierung die er damals abgeschlossen hat. Die Rechnung wurde aber inzwischen auf meinen Namen umgeschrieben.

Wenn ich nun (Bei erneutem defekt) auf die Erstattung des Kaufbetrags bestehe stelle ich mir 3 mögliche Szenarien vor:

  1. Ich bekomme den Gesamtbetrag für das Handy erstattet und der ursprüngliche Käufer zahlt seine Finanzierung weiter.

  2. Die Finanzierung wird aufgelöst, ich erhalte nur den Betrag zurück, der bisher gezahlt wurde und muss mir den Rest vom ursprünglichen Käufer holen

  3. Die Finanzierung wird aufgelöst, der Ursprüngliche Käufer bekommt den bisher bezahlten Betrag zurück und ich muss mir alles von ihm holen.

Welches dieser Szenarien wird zutreffen?
Ich freue mich sehr auf eure Antworten.

Liebe Grüße,
Yannick

Lass Dich überraschen. Wenn man schon solche abenteuerlichen Konstruktionen beim Kauf macht muss man sich vor den möglichen Rechtsfolgen nicht wundern.

MfG
duck313

Danke, die Antwort war so hilfreich wie wenn ich meiner Waschmaschiene beim Schleudern zuhöre.
Manchmal sollte man kurz das Hirn einschalten und eine Antwort lieber bleiben lassen wenn man sowieso nicht helfen kann.

Was erwartest Du denn ?
Warum hast Du dich nicht von Anfang an den (deinen !)Verkäufer gewandt. So wie ein Händler zuständig wäre so auch ein Privatverkäufer. Der hätte dir das Geld erstatten müssen, bzw. selbst für Reparatur sorgen sollen. Denn er ist der Kunde des Händlers gewesen.

Hier ist Handy mit einem Teilzahlungskredit verknüpft. Schon das man den verkaufen kann sollte dir zu denken geben ! Üblich unterliegt so etwas dem Eigentumsvorbehalt des Verkäufers, schließlich hat er Ware gegen eine geringe Anzahlung abgegeben.

Der Händler mit dem Du bisher verhandelst hast nimmt natürlich an Du bist sein Kunde. Oder hat er die Rechnung auf deinen Namen geändert ?
Das käme mir etwas seltsam vor allem weil damit der Ratenvertrag gekoppelt war.

Es kann sogar noch komplizierter sein: der Händler hat den kompletten Preis von einer Kreditfirma bekommen und mit der Finanzierung gar nichts mehr zu tun. Und davon gehe ich aus, denn ein Händler ist heutzutage im allgemeinen kein Kreditgeber mehr. Dazu habe ich gefunden:


Kommt aber drauf an, was genau im Kaufvertrag und im Ratenvertrag drin steht.

Und dann ist da noch die Abtretung der Ansprüche aus der Sachmangelhaftung vom Ratenzahler an den Fragesteller - die müsste ggf. auch noch nachgeholt werden. Ob der Ratenzahler das macht, wenn er von der Rückgabe gar nichts hat?