Hallo zusammen,
Ich habe vor wenigen Monaten ein Handy privat gekauft, mit Rechnung und allem Zubehör.
Das Gerät hatte jedoch einen Defekt, weshalb ich es zum Händler geschickt habe und auch schnell ein Austauschgerät erhalten habe. Dieses hat jedoch den selben defekt, also habe ich es nun erneut eingeschickt und es wird wohl erneut ausgetauscht / Repariert werden. Wenn der Defekt dannach immernoch auftritt, habe ich ja das Recht den Kaufbetrag erstattet zu bekommen. Jetzt kommt der springende Punkt:
Das Gerät wurde von dem Ursprünglichen Käufer finanziert. In der Rechnung zum Gerät ist lediglich der Anzahlungsbetrag von 29€ gelistet. Der käufer zahlt weiterhin für die Finanzierung die er damals abgeschlossen hat. Die Rechnung wurde aber inzwischen auf meinen Namen umgeschrieben.
Wenn ich nun (Bei erneutem defekt) auf die Erstattung des Kaufbetrags bestehe stelle ich mir 3 mögliche Szenarien vor:
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Ich bekomme den Gesamtbetrag für das Handy erstattet und der ursprüngliche Käufer zahlt seine Finanzierung weiter.
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Die Finanzierung wird aufgelöst, ich erhalte nur den Betrag zurück, der bisher gezahlt wurde und muss mir den Rest vom ursprünglichen Käufer holen
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Die Finanzierung wird aufgelöst, der Ursprüngliche Käufer bekommt den bisher bezahlten Betrag zurück und ich muss mir alles von ihm holen.
Welches dieser Szenarien wird zutreffen?
Ich freue mich sehr auf eure Antworten.
Liebe Grüße,
Yannick