Handy verloren - Haftpflichtversicherung?

Hallo!

Wenn man das Handy einer anderen Person verliert, ist das dann ein Fall für die
Haftpflichtversicherung? Das Handy wurde in einem Zug verloren, eine
Verlustmeldung liegt der DB vor.

Gruß Nicole

nein!
hallo Nicole,
ausser, Du hast es ohne Einwilligung der Eignerin an dich genommen.
Geliehene und gemietete Gegenstände sind nicht versichert.
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,
das Problem dann daran wird wieder sein… Entwendung = Diebstahl.

Gruß
Marco

hallo marco,
richtig.
Nur muss nicht alles was ohne Wissen geschieht auch Diebstahl sein.
Stell Dir vor, das Handy wurde vergessen und dem Eigner nachgetragen.
Oder der Eigner hat so nebenbei erwähnt, dass es so seine Macken hat. Und der Schädiger hat es einfach mitgenommen, um es reparieren zu lassen.
Grüße
Raimund

hallo nicole,

hast du eine sog. box-deckung in deiner haftpflicht? dann sind geliehene gegenstände sowie in obhut übergebene mitversichert. wenn nicht, keine chance…

gruss, maxxler71

Vielen Dank …
… für eure hilfreichen Tipps!!!

Gruß Nicole

Hallo,

ausser, Du hast es ohne Einwilligung der Eignerin an dich
genommen.
Geliehene und gemietete Gegenstände sind nicht versichert.

Gilt das auch für versehentlich mitgenommene Sachen? Zum Beispiel das Handy eines anderen (weil er dieses zur kurzzeitigen Aufbewahrung abgegeben hatte, im Freibad oder so). Schadensfall: Verlust, weil aus Tasche gefallen oder geklaut.

Gruß
André

hallom André,
jetzt wirds verzwickt.
also, wenn er es kurzfristig abgegeben hat, ist die Versicherung schon aus dem Schneider: Zählt zum Verleihen und Vermieten.
Könnte mir aber vorstellen, dass der Eigner z.B. das Handy beim zusammenpacken vergessen hat, der ehrlich nachbar siehts und will ihm das ding nachtragen, stolpert und fällt samt handy ins wassr. Handy am Ar… Jetzt könnte ich mir vorstellen, dass die HP des freundlichen Finders das Gerät ersetzt.
Grüße
Raimund