Die Schriftform ist vorgeschrieben.
Also, schreibe ich chinesisch ??? Meine Mutter hat keinen Vertrag unterschrieben, am Telefon auch nicht „Ja ich will“ gesagt, und auch keinen Link in einer Mail geklickt…
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Warum legt mir O2 nach zig Einschreiben nicht einfach den geforderten Vertragsnachweis vor?
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Warum wird das Thema Handykarte und gesetzlich vorgeschriebene Legitimation hier ebenso ausgeklammert? Ich fühle mich hier wie beim O2-Kundensupport…
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Müsste doch ne leichte Antwort sein: „Sie haben sich am xx.yy.2022 per Postident/Videoident/im O2Shop mit ihrem gültigen Perso ausgewiesen.“
Du wurdest bereits zweimal gefragt, woher o2 die IBAN deiner Mutter hat. Hast du da eine Idee? Das ist halt seltsam.
Ansonsten hat Milan doch klar die Sachlage umrissen. Dass ein Mobilfunkanbieter wenig kundenfreundlich ist, glaube ich sofort.
Keine Ahnung woher, denke mal stark an das letztjährige Datenleck bei u.a. Check24… Auch wenn der Emailabgleich nichts ergab. Aber das ist die einzige Plattform, wo online mal die IBAN eingegeben wurde (wegen Stromanbieterwechsel).
Weil sich dann jemand kümmern müsste. Vermutlich erfolgte die bisherige Korrespondenz nur durch Maschinen - inklusive des Inkassoauftrags.
Man wird sehen, was am Ende passiert.
Nun sind bei Mobilfunkanbietern recht viele dunkele Gestalten unterwegs - aber cui bono?
So einem Provisionsgeier muss doch klar sein, dass eine Masche mit Identitätsdiebstahl schnell auffliegen wird.
Was sollen wir denn dazu sagen? Du bist hier in einem Rechtsforum. Welche rechtliche Auskunft fehlt dir? Bitte präzisiere deine Frage so, dass verständlich wird, was du noch wissen willst. Das Telekommunikationsgesetz (Identitätsprüfung, nicht „Legitimation“) ist dir ja bekannt.
Woher sollen wir das wissen? Du lässt hier gerade deinen Ärger an Leuten aus, die nichts damit zu tun haben.
Ja. Das sehen wir alle genauso. Und nun?
Es ploppte gerade in der Zeitleiste des sozialen Mediums meiner Wahl auf:
Nur so als mögliche Ursache, wie es zum „Vertragsabschluss“ gekommen sein könnte. (Bevor es Schelte bezüglich des Wortes in Anführungsstrichen hagelt: bitte den Text im Link lesen. Dann wird auch klar, warum ich die Anführungsstriche setzte.)
Grüße
Pierre
Das ist ja wie bei dem Kinderspiel, bei dem verliert, wenn man “ja, nein, schwarz oder weiß“ sagt!
Von diesem „bloß nicht Ja sagen“ lese ich immer wieder.
Ich kann diese Gefahr nicht glauben.
Wenn ein Callcenter 1000 Anrufer auf diese Art betrügt und sich davon 10 gerichtlich zur Wehr setzen, dann flöge die Masche direkt auf. Also: Wie wahrscheinlich sind solche Stimmbasteleien?
Oder wie der „Stoascheißerkoarl“ von Josef Hader…
Www…ie bitte?
Gruß
dochdoch, ist mir vor längerer zeit tatsächlich mal genau so passiert - allerdings konnte ich die angelegenheit mit der auftraggebenden magenta-firma direkt & schnell klären.
„…ach, immer diese callcenter, schulligung…“, flötete es aus der leitung.
aber dann sofortiges storno & ab dafür.
anscheinend funktioniert die masche immer noch.
e.c.
Hier vor zwei Monaten mit Freenet, die „mal nur so ganz unverbindlich anrufen und sich für Kundentreue bedanken“ wollten.
Drei Zusatzpakete für 30 Öcken/Monat ohne dass ich zugestimmt hätte. Umgehendes Storno.
Die dementsprechende Online-Bewertung haben sie mit der Bitte um Kontaktaufnahme beantwortet, nur leider führte der Link auf einen 404-Fehler.
Ein Kunde weniger.
die betreffenden unternehmen sollten sich die von ihnen beauftragten callcenter besser aussuchen - man käme sonst noch auf den bösen gedanken, diese würden ja nur nach anweisung des auftraggebers handeln.
hm.
e.c.
Das wird nicht passieren.
Ein schönes Beispiel sin die Drückerkolonnen der Firma „Ranger“, die für die Telekom Verträge andrehen. Ranger gehört zur Ströer Gruppe. Ströer betreibt T-Online.de. T-Online wurde mal von der Telekom an Stöer verkauft, im Gegenzug bekam die Telekom Anteile an Ströer.
Man kennt sich.
In einem Markt, wo für Neukunden üppige Provisionen gezahlt werden (während Bestandskunden gemolken werden), wundert einen nichts mehr.
Ich würde die Karten zurückschicken, hier muss Q2 nachweisen wenn Sie die Forderung geltend gemacht haben, das ein rechtverbindlicher Vetrag abgeschlossen wurde. Sollte das Q2 nicht können würde ich das besteiten und die Aufforderung in einer Frist die Daten der Mutter zu löschen ggf androhen eine Datenschtutzbeschwerde einzureichen. Es besteht außerdem das Recht die Kosten für die unberechtigten Lastschriftgebüren von Q2 zurückzuverlangen. Es gilt hier die Beweislast oder Beweislastumkehr in diesem Fall, denn Q2 ist in der Beweispflicht für die Geltungmachung der Vorderung ob ein Vetrag wirksam zustande gekommen ist mit der Mutter
Hast Du die bisherigen Beiträge gelesen? Oder auch nur die Ausgangsfrage? Für wie wahrscheinlich hältst Du es, dass einer drei großen Mobilfunkbetreiber Deutschlands nicht nur jemandem einen Vertrag unterschieben will, der nie abgeschlossen wurde, und dann auch noch so blöd ist, den Fall an ein Inkassobüro abzugeben?
Ich schließe mich der Frage an: hast Du den wenigstens die komplette Frage gelesen? Noch besser alle bisherigen Antworten?
Die Forderungen stellt nicht mehr O2. (Warum schreibst Du die ganze Zeit Q2?) O2 hat die Forderung an ein Inkassounternehmen verkauft. Damit muss das Inkassounternehmen die Rechtmäßigkeit seiner Forderung nachweisen.
Aber das wurde aber schon mehrfach dargestellt.