Handy-Vertrag ohne Legitimation? einfach zu O2

Hallo, das ist keine Aufforderung , nur eine Frage:

Meine Mutter (72) bekam in 06/22 unaufgefordert 2 SIM-Karten von O2 zugeschickt. Die liegen heute noch da, unbenutzt.

Sie hat definitiv keinen Vertrag abgeschlossen, und sich vor allem auch nirgendwo legitimiert. Was man ja heute sogar bei jeder Prepaid-Karte vom Discounter oder von der Tankstelle muss.

O2 hat 2 mal vom Konto abgebucht, 2 mal storniert, mittlerweile, 4 Monate später, Vollstreckungsankündigung vom O2-eigenen Inkassobüro.

Sachverhalt O2 und Inkasso geschildert, inkl. Frage woher sie denn die Identifikation haben… alles ohne Antwort.

Jetzt kommt irgendwann der gelbe Brief (Mahnbescheid) Schadenersatz 24 Monate, Zinsen, Gebühren- ca. 1100 Euro… Cool - mach ich demnächst auch, Lizenz zum Gelddrucken :hot_face:

Na klar. Und die Adresse hat O2 aus dem Telephonbuch.

Ja, huch. Sollte O2 wirklich einen Kunden erfunden haben? Obwohl sie ihn eigentlich legitimieren müssen? Überlegen wir weiter: kein Vertrag, kein Anspruch. Soll hier wirklich die Arbeitshypothese lauten, dass einer der drei großen Mobilfunkanbieter einfach mal so Verträge fälscht, die man problemlos widerrufen könnte bzw. bei denen man die daraus resultierenden Lastschriften einfach zurückgeben könnte?

Oder wollen wir uns der wahrscheinlicheren Lösung nähern, dass eine ältere Frau irgendwas unterschrieben hat, was sie nicht verstand oder dass da irgendwelche Adresssätze durcheinander geraten sind?

#Hanlons Razor

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Ich spar mir mal hier irgendwelche Zitate, das ist definitiv Zeitverschwendung.

Muttern hat ganz sicher nix unterschrieben oder abgeschlossen, denn Sie hat seit 2 Jahren das Haus nicht verlassen und auch nicht telefoniert.

Der Vorwurf geht auch nicht direkt an O2 - ich bin hier mehr bei Identitätsdiebstahl

Aber wieso können O2 und deren Inkasso nicht auf einfache Fragen antworten: „WER hat sich WANN WOMIT legitimiert?“

Na, dann gibt es ja keinen Vertrag, keine Aufzeichnung und auch kein Problem. Ggü. O2 erklären, dass es keinen Vertragsabschluss gegeben hat und die Sache hat sich erledigt. Fall geschlossen.

Das ist ja Kacke. Das klingt ja fast so, als sei sich O2 sicher, dass es einen Vertrag gibt. Mysteriös.

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O2 kümmert sich nicht mehr, weil der Fall an das Inkassobüro abgegeben wurde. Das Inkassobüro kümmert sich um deine Einwände nicht, weil es ihm schlicht egal ist.

Es ist eigentlich ganz einfach. Entweder hat deine Mutter diese Verträge abgeschlossen, dann ist allenfalls noch von Interesse, ob der Schadensersatz (inklusive der Inkassokosten) korrekt berechnet wurde. Oder deine Mutter hat das nicht getan. Dann soll sie ab sofort auf gelbe Umschläge im Briefkasten zügig reagieren: Gegen einen sogenannten Mahnbescheid legt sie Widerspruch ein. Wird sie hingegen verklagt, beauftragt sie einen Anwalt oder eine Anwältin mit der Prozessvertretung. Verliert sie den Prozess, wird es natürlich noch teurer. Vielleicht geht deine Mutter noch einmal tief in sich und fragt sich, ob @C_Punkt nicht Recht haben könnte mit dem, was er hier geschrieben hat.

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Das ist mir klar… Nur hat O2 das auch nicht gekümmert, als ich denen lange vor ihren ersten Abbuchungen geschrieben habe. Und auch nicht nach den Antworten auf deren Mahnung nach der 1. Lastschrift-Retoure… Aber halb so wild - Hauptsache ich hab so Vollpfosten wie hier als Richterschaft am Gericht - dann muss meine Mutter zwar zahlen, aber das Geschäftsmodell funktioniert :slight_smile:

Hallo,

lass mich bitte das ganz mal aufdröseln:

Liegt da ein Fehler deinerseits bei den Daten vor? „6/22“ bis heute macht bei mir maximal 6 Monate.

Und hat sie sich (evtl. mit Deiner Unterstützung) an O2 gewendet und einem eventuell geschlossenem Vertrag widersprochen, weil sie keinen bewusst abgeschlossen hat?

Wie kam es damals zur Stornierung? Habt Ihr das veranlasst? Wie sah der (elektronische) Briefwechsel aus?

Der bedeutet erstmal (fast) gar nichts. Ich formuliere es mal sehr laienhaft: der Mahnbescheid wird vom Gericht lediglich notiert und ansonsten ohne Prüfung durchgeleitet. Erst wenn man ihm widerspricht (das müsste Deine Mutter machen), sieht sich das Gericht den Fall näher an.

Aus meiner Erfahrung funktionieren solche Streitigkeiten am besten, wenn man möglichst sachlich, und ohne Polemik seinen Standpunkt schildert. Ich meine das hier:

Das sollte man sich im Widerspruch sparen.

Ganz sicher? Also wirklich zu 100% sicher? Denn es gibt immer wieder Schilderungen in der Presse, dass Vermittler unaufgefordert Menschen anrufen und denen sehr wortreich ungewollte Verträge aufschwatzen.

Möglich wäre natürlich auch dieser Weg.

Nun ja, O2 hat den Fall inzwischen an ein Inkassounternehmen verkauft. Und die Branche der Inkassounternehmen steht im schlechten Ruf, nicht immer im Sinne der vermeintlichen Schuldner zu handeln.

Aber auch hier stellt sich die Frage von weiter oben: wie sah der Briefwechsel mit O2 vor dem Mahnbescheid aus?

Aber wie schon weiter oben geschrieben (und wie schon von @anon76290024 ausgeführt): wenn Deine Mutter (eventuell mit Deiner Hilfe) dem Mahnbescheid widerspricht, wird sich das Gericht den Fall genau und neutral ansehen. Betrachte also den Widerspruch als echte Chance, das Problem endgültig im Sinne Deiner Mutter zu lösen. Lege dem Widerspruch alle ihre bisherige Korrespondenz bei, damit sich das Gericht einen umfassenden Bild machen kann.

Viel Erfolg
Pierre

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Schon clever, die Leute zu beleidigen, von denen man erwartet, dass sie einem helfen.

Sei es drum. Ich erkläre es Dir noch einmal: entweder gibt es einen Vertrag oder es gibt keinen.

Variante 1: Es gibt einen Vertrag. Folge: es wird immer teurer. Inkassogebühren, Mahnbescheid, Gerichtsverfahren. Verurteilung -->Zahlemann und Söhne.
Variante 2: es gibt keinen Vertrag. Folge: siehe oben, nur dass dem Gericht nichts vorgelegt werden kann, was die Existenz eines Vertrages bestätigt. Dann wird es im Zweifel zur Klageabweisung kommen, sofern Euer Anwalt den ein oder anderen Fehler macht. Dann verliert O2 halt im eigentlichen Verfahren.

Was spricht für Variante 1? Es wurden SIM-Karten zugeschickt, es wurden Beträge abgebucht, die Angelegenheit wurde einem Inkassobüro übergeben und dieses hat sich auch schon gemeldet. Man hat schon den Eindruck, dass sich O2 seiner Sache einigermaßen sicher ist. In dem Kontext stellte ich schon die Fragen, woher O2 Adresse und Kontodaten hat, worauf Du nicht eingegangen bist.

Was spricht für Variante 2? Die Aussage Deiner Mutter und Deine Aussage, die sich ausschließlich auf die Aussage Deiner Mutter stützt. Dadurch, dass anscheinend bei Euch von Anfang an der Gedanke vorherrschte, dass da ein Irrtum vorliegt oder dass O2 da irgendeinen Vertrag unterjubeln will, ist natürlich auch die Chance vertan worden, den Vertragsabschluss zu widerrufen.

Tja, macht daraus, was Ihr wollt.

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Nur so, der Vollständigkeit halber: wie lautete die Frage? Ich sehe in deinem ganzen Text kein einziges Fragezeichen.

Woher kennt O2 die IBAN Deiner Mutter?

Vielleicht doch telefoniert und dabei ihre IBAN mitgeteilt?

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Der Mobilfunkbetreiber wird den Vertrag gekündigt haben. Mit einer solchen Kündigung entfällt die vertragliche Pflicht, für den Zeitraum nach dem Wirksamwerden der Kündigung die monatliche Grundgebühr zu zahlen. Der Mobilfunkanbieter erleidet also einen finanziellen Schaden (in Höhe der entgangenen Gebühren), und den muss die Mutter (wenn sie die Verträge abgeschlossen hat) ersetzen. Bei einer (Mindest-)Laufzeit von 24 Monaten hieße das für 18 Monate Schadensersatz.

Bitte nicht so machen!

Zuständig für den Mahnbescheid ist ein Zentrales Mahngericht. Mit der Begründung für den Widerspruch setzt sich das Mahngericht nicht auseinander. Diese Angabe dient nur der Information des Antragstellers.

Auch andere Gerichte schauen sich die Akte nicht weiter an. Das geschieht nur, wenn eine Partei die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt. In diesem Fall muss der Antragsteller, der jetzt zum Kläger wird, eine sogenannte Anspruchsbegründung einreichen. Das ist dasselbe wie eine Klageschrift, nur dass man sie wegen des vorherigen Mahnverfahrens anders nennt.

Bei der Netzabdeckung dieses Providers haben sie es auch nicht besser verdient.

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Danke für die Korrektur. Das werde ich mir für spätere Fälle merken.

Wobei (Achtung, Anekdote!) mein Arbeitgeber das mit meiner Unterstützung mal genau so gemacht hat. Soweit ich mich erinnere, gab es kurz nach unserem Widerspruch eine Verhandlung, in der das Ansinnen der gegnerischen Partei abgelehnt wurde - mit Bezug auf die Auslegungen im Widerspruch.

Wo bin ich hier nur gelandet?

Nein, meine Mutter hat weder schriftlich, persönlich oder telefonisch irgendwas bestellt! (auch nicht unwissentlich!)

Es wurden im Juni 2 Simkarten, geschickt,zweimal 50 Euro per Lastschrift von ihrem Konto abgebucht. Zwei Schreiben meinerseits (per Einschreiben), kein Vertrag abgeschlossen, wie geht das überhaupt bzgl. Legitimationspflicht beim Mobilfunk. Kein Kommentar bzw. keine Reaktion, 1. und 2. Mahnung, jetzt Inkasso.

Aber wenn ich das allgemeine Rechtsverständnis hier so richtig verstehe - ich könnte jetzt auch meinen Nachbarn ungefragt nen Sack Reis oder Nüsse vor die Tür stellen. Wenn sie mir den nicht umgehend zurückbringen, haben wir einen Vertrag (ob und wie der zustande kam, interessiert ja scheinbar niemand). Dann fordere ich für meinen Sack Reis 500 Euro per Mahnbescheid, und hab gewonnen? Soll der mir doch nachweisen, das er ihn nicht bestellt hat.

Ich denke schon, dass Du hier richtig sein könntest.
Diese Forum heisst wer-weiss-was und nicht wer-gibt-mir-die-Antwort-die-ich-lesen-möchte.

Da wäre zunächst mal zu klären, ob Deine Mutter nicht doch einen Vertrag abgeschlossen hat. möglicherweise telefonisch?
Wenn es ein Anderer gewesen wäre - was hätte er davon?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass O2 mit Absicht so handelt. Ein Fehler wäre möglich.

Ich rate Dir, zu einem Anwalt zu gehen.

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Könntest Du bei allem Ärger doch noch versuchen zu erklären, wie O2 an die IBAN und die Adresse Deiner Mutter gekommen ist?

Muss er nicht. Wer sich auf ein Vertragsverhältnis beruft, muss das auch belegen können und genau deshalb liegt der Gedanke nahe, dass ein solches Vertragsverhältnis zwischen O2 und Deiner Mutter gibt. Andernfalls hätte O2 den Vorgang nämlich gar nicht an das Inkassounternehmen übergeben.

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Zur Verhandlung kam es aber nur, weil eine der beiden Seiten dies beantragt hatte. Dass sich das erkennende Gericht dann auch die Widerspruchsbegründung ansieht, ist ja gut und schön. Aber was der Antragsgegner bzw. Beklagte zu sagen hat, kann er ebenso nach Erhalt der Anspruchsbegründung sagen. Grundsätzlich macht man ja von der Klageschrift oder eben der Anspruchsbegründung abhängig, wie man sich einlässt.

Nein, du verstehst das nicht richtig. Folgendes wollen wir dir vermitteln:

  1. Wenn die Mobilfunkverträge abgeschlossen wurden, muss deine Mutter zahlen.

  2. Wenn die Mobilfunkverträge nicht abgeschlossen wurden, muss deine Mutter nicht zahlen. In diesem Fall genügt es, auf gelbe Umschläge im Briefkasten zu achten. Kommt ein Mahnbescheid, Widerspruch einlegen. Kommt eine Klage, einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin mit der Prozessvertretung beauftragen.

  3. Kommt es zu einem Gerichtsprozess, trägt der Mobilfunkbetreiber die Beweislast für das Zustandekommen der Mobilfunkverträge. Bleibt er den Beweis fällig, gewinnt deine Mutter den Prozess.

  4. Es ist ziemlich wahrscheinlich, dass deine Mutter diese Verträge abgeschlossen hat, und dass der Provider vor Gericht entsprechende Nachweise führt. Wenn deine Mutter und du euch aber so sicher seid, ist doch alles in Ordnung. Es mag ja stimmen, was du sagst. Es ist halt nur sehr unwahrscheinlich. Wie es war, kann hier niemand sicher sagen.

Eigentlich ist alles gesagt. Eure Handlungsoptionen liegen auf dem Tisch.

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Da hast Du natürlich recht. In meinem Fall war es die Gegenpartei, die - aus unserer Sicht - Geld von meinem Arbeitgeber haben wollte, ohne den Grund eindeutig belegen zu können.

Nochmal: vielen Dank für die Korrektur und Aufklärung

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Zusatzfrage: Wann kommt denn ein Mobilfunkvertrag am Telefon zustande? Wenn auf das „Wollen Sie diesen hier verbal anwesenden, völlig überteuerten Vertrag mit o2 lieben und ehren, bis die Kündigung euch fristgemäß scheidet, so antworten Sie mit JA!“?

Mit einer anschließenden brieflichen Ankündigung, man habe einen Vertrag abgeschlossen, dem ich nicht innerhalb zwei Wochen widerrufe?

Im Juni 2022 war es schon lange Pflicht, dass der Kunde einer Vertragszusammenfassung aktiv zustimmen muss, bevor der Vertrag überhaupt wirksam wird.

Irgendwas ist da gewaltig schiefgelaufen - korrupte Provisionsgeier gab es ja schon oft genug.

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Was bedeutet „aktiv“ genau? Reicht ein „sehr gerne“ am Telefon?