Hallo,
lass mich bitte das ganz mal aufdröseln:
Liegt da ein Fehler deinerseits bei den Daten vor? „6/22“ bis heute macht bei mir maximal 6 Monate.
Und hat sie sich (evtl. mit Deiner Unterstützung) an O2 gewendet und einem eventuell geschlossenem Vertrag widersprochen, weil sie keinen bewusst abgeschlossen hat?
Wie kam es damals zur Stornierung? Habt Ihr das veranlasst? Wie sah der (elektronische) Briefwechsel aus?
Der bedeutet erstmal (fast) gar nichts. Ich formuliere es mal sehr laienhaft: der Mahnbescheid wird vom Gericht lediglich notiert und ansonsten ohne Prüfung durchgeleitet. Erst wenn man ihm widerspricht (das müsste Deine Mutter machen), sieht sich das Gericht den Fall näher an.
Aus meiner Erfahrung funktionieren solche Streitigkeiten am besten, wenn man möglichst sachlich, und ohne Polemik seinen Standpunkt schildert. Ich meine das hier:
Das sollte man sich im Widerspruch sparen.
Ganz sicher? Also wirklich zu 100% sicher? Denn es gibt immer wieder Schilderungen in der Presse, dass Vermittler unaufgefordert Menschen anrufen und denen sehr wortreich ungewollte Verträge aufschwatzen.
Möglich wäre natürlich auch dieser Weg.
Nun ja, O2 hat den Fall inzwischen an ein Inkassounternehmen verkauft. Und die Branche der Inkassounternehmen steht im schlechten Ruf, nicht immer im Sinne der vermeintlichen Schuldner zu handeln.
Aber auch hier stellt sich die Frage von weiter oben: wie sah der Briefwechsel mit O2 vor dem Mahnbescheid aus?
Aber wie schon weiter oben geschrieben (und wie schon von @anon76290024 ausgeführt): wenn Deine Mutter (eventuell mit Deiner Hilfe) dem Mahnbescheid widerspricht, wird sich das Gericht den Fall genau und neutral ansehen. Betrachte also den Widerspruch als echte Chance, das Problem endgültig im Sinne Deiner Mutter zu lösen. Lege dem Widerspruch alle ihre bisherige Korrespondenz bei, damit sich das Gericht einen umfassenden Bild machen kann.
Viel Erfolg
Pierre