Ich hab bei einem Volunteereinsatz in einem zweier Team gearbeitet. Mein Handy war in einer Schutzhülle und in meiner Tasche drinnen, die auf einem Tisch stand. Das Mädel hat die Tasche ausersehen runtergeschmissen, dabei ist mein Handy rausgefallen und das Display ist komplett zersplittert. Die weigert sich nun zu Zahlen und sagt dass es von mir fahrlässig wäre das Handy unbefestigt in der Tasche zu haben und ich damit rechnen müsse, dass sie runterfällt. Sie hat auch keine haftpflichtversicherung, aber sie hat gesagt, selbst wenn sie eine hätte, würde sie das nicht melden, weil ich fahrlässig gehandelt habe. Stimmt das? Bzw, wenn sie Schuld hat, was sollte ich dann tun?
Hallo Andrea,
was sie Dir sagt ist Quatsch; wenn Ihre Handlung ursächlich dafür war, dass das Display zersplittert ist, dann ist sie Dir gegenüber schadenserstazpflichtig. Ich kenne zwar die genaue Situation nicht, aber eine Handtasche auf einen Tisch abzustellen ist nicht fahrlässig, sondern wohl ganz üblich - es sei denn, die hatte ein Schild am Kopf wo draufstand „vorsicht, ich bin dämlich und schmeiße Handtaschen runter“ - dann wäre es allenfalls fahrlässig von Dir, trotz dieses Wissens Deine Tasche neben sie zu stellen. Also: sie ist haftbar, soweit ich das von Deiner Schilderung beurteilen kann.
Was ist zu tun:
- Du reparierst das Display günstmöglich (Du hast eine Schadensminderungspflicht), aber üblich (iPhone z.B. im Apple Store) und bezahlst.
2:smiley:ann schickst Du ihr die Rechnung und forderst sie auf, zu zahlen. - Wenn sie das (wahrscheinlich) nicht tut, musst kannst Du einen Mahnbescheid erlassen (Kosten 23 Euro beim Amtsgericht - es ist nur ein Formular, dass Du ausfüllen und einreichen musst und anschließend, wenn sie immer noch nicht zahlt, Klage beim Amtsgericht einreichen.
Hast Du eine Rechtschutzversicherung? Dann ist das i.d.R. kein Problem, sonst hast Du allenfals das Prozesskostenrisiko. Wenn Du Dich selbst da nicht auskennst, besprich es mit einem Rechtsanwalt, aber Du hast gute Chancen. Wichtig: Gibt es Zeugen? Nicht, dass sie am Ende noch behauptet, sie hat z.B. die Tasche gar nicht runter geschmisssen.
Hoffe, ich konnte Dir helfen.
Viel Erfolg
nch
Hallo Andrea1605!
Der Antwort von NCH ist nichts hinzuzufügen!
Gruß
Bin nicht gerade ein Experte darin wer Schuld ist oder nicht, Dein Handy ist kaputt meine Tochter hat das gleiche Problem die hat sich im Internet ein Reperaturset bestellt mit genaue Anleitung für 15 Euro ob es funktioniert kann ich noch nicht sagen das Set ist noch nicht angekommen, fals du Näheres wissen möchtest kannst du ja später noch mal mailen . mehr kann ich dir da erst mal nicht zu sagen
Wow vielen lieben Dank. Ich hoffe, dass das dann klappen wird.
Zeugen gab es direkt nicht, allerdings hat sie im e-Mailverkehr ihre Handlung ja quasi zugegeben .
Guten Tag,
lass Dir nicht so einen Mist erzählen !!
Das Mädel hat den Schaden verursacht
und muss damit auch die Reparatur
bzw. das Handy zahlen.
Geh unverzüglich zu einem Anwalt
und verklage die gute Frau auf
Schadenersatz.
Das ginge auch mit einem sog.
gerichtlichen Mahnbescheid
den Du der guten zuschicken
lassen musst. Auskunft über das
Gericht.
Reagiert Sie nicht darauf,
hast Du sofort einen Titel und
können das Geld pfänden.
Also ran an die Sache und
viel Glück.
mfg
Heumond
Bei Dummdreisten Leuten sollte
man das volle Programm
fahren, die verstehen nur den
das !!! Also besser sofort zum Anwalt.-
Sprich Sie zuvor nochmals an
und mache klar dass Dein Anwalt sonst unverzüglich tätig wird und
das das dann teuer für Sie wird.
Eventuell knickt das Früchtchen ein.-
Hallo,
Darüber können sich Anwälte wunderbar vor Gericht streiten.
Erstmal:
§ 823 Schadensersatzpflicht ist hier der wohl passende Ausgangspunkt.
Daraus leitet sich her,dass Sie einen Schaden haben den sie gegen den Verschuldenden geltend machen können. Das allein umfasst schon Vorsatz und Fahrlässigkeit.
Da kommt das Wort Fahrlässigkeit ja schon vor. Jedoch auf Seiten des Schuldners schon.
Fahrlässigkeit ist per § 276 Abs. 2 BGB „Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.“ (Wobei auch hier vom Schuldner die Rede ist)
So das wirft dann die Frage auf,nach erforderlich und Sorgfalt.
Und dann noch die Unterscheidung zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit.
Sorgfalt: Die Sorgfaltspflicht bezeichnet die Verpflichtung, sich umsichtig zu verhalten und der nötigen Sorgfalt Genüge zu tun. Der Zweck der Sorgfaltspflicht ist die Vermeidung unnötiger Risiken für andere und die verbindliche Haftung für Fahrlässigkeit.
Ich finde Wikipedia beschreibt das recht gut:
„Damit Fahrlässigkeit überhaupt vorliegen kann, bedarf es der Vermeidbarkeit, der Voraussehbarkeit des rechts- beziehungsweise pflichtwidrigen Handelns und der sich daraus ergebenden Folge. Darüber hinaus muss ein alternatives Verhalten in der jeweiligen Situation zumutbar sein. Der Fahrlässigkeitsmaßstab ist die objektive erforderliche Sorgfalt, nicht die übliche Sorgfalt.“
So und genau DAS ist der Knackpunkt über den sich vortrefflich streiten lässt:
Was voraussehbar, vermeidbar usw.
Ihre Seite ist klar: Ich kann ja wohl meine Tasche gut sichtbar auf einen Tisch stellen und annehmen dass andere darauf achten,weil klar ist,dass da was drin sein kann/wird und auch sonst schmeißt man die ja nicht runter. Mal ab vom Handy. Sie hat nicht aufgepasst,sie muss zahlen.
Die andere Seite wird eben mit der Argumentation antreten: Na so ein Smartphone (ich gehe mal davon aus dass das mit Handy gemeint war) ist ja nicht gerade günstig,da kann man doch bitte davon ausgehen,dass der Besitzer der ja nur wissen konnte das es in der Tasche war und nicht in der Jacke oder so, dass er besonders sorgfältig auf die Tasche aufpasst.
Grundlegend könnte man dann noch über grobe oder einfache Fahrlässigkeit streiten,da dies Haftungsmildernde Hintergründe hat.
Grundlegend handelt aber erstmal der Schuldner wenn dann Fahrlässig,soweit ich weiß.
Das alles ist aber wie immer höchst theoretisch.
Das hilft Ihnen bei Ihrem Problem nehme ich an mal wenig.
Grundsätzlich: Ob die Gute eine Haftpflicht hat oder nicht,kann Ihnen egal sein. Die kann genauso ablehnen wegen Fahrlässigkeit der Dame zu zahlen.
Für Sie ist wichtig,dass der Schaden reguliert wird.
Ich würde meine Haftpflicht mal befragen ob es möglich wäre den Schaden über sie zu regulieren und dass die sich dann mit der Dame einigen.
Und je nachdem wie nett man ist,könnte man natürlich noch den Weg zum Anwalt einschlagen. Was ich je nach Höhe des Streitwertes und ob meine Haftpflicht das reguliert dann auch tun würde.
Davor kann man,muss man aber natürlich nicht, die Dame selbst anschreiben und höflich mitteilen,dass die genannten Paragraphen sie Ersatzpflichtig machen und dass ich beim Wert des Telefons auch einen Anwalt einschalten werde,wenn die Dame nicht bis Datum XY reagiert. Und natürlich den dezenten Hinweis,dass sie sowohl bei einem Einschalten als auch beim Gang vor Gericht die Kosten zu tragen hätte.
Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht können Sie ja auch informationshalber (wenn die das abdeckt) einen Anwalt konsultieren,wie er Ihnen raten würde vorzugehen.
Beide Ansichten sind wie gesagt verständlich und häufig vertreten, die Einzelfallabwägung obliegt dann eben einem Gericht.
Tut mir leid,ich hoffe ich konnte etwas helfen.
Viel Erfolg,
LG
Also meiner Meinung nach ist sie haftbar, denn sie hat den Defekt verursacht. Und da sie keine Versicherung hat, wird sie den Schaden aus eigener Tasche zahlen müßen. Hole Dir mal eine kostenlose Rechtsauskunft ein und schalte einen Anwalt ein!
Das Problem ist nur, dass dann meine Garantie erlöschen würde
Danke für die ausführliche Antwort
Wenn du noch Garante darauf hast dann wende dich doch an jemanden von einer Versicherung, den du gut kennst der kann das doch für dich machen die bekommen das doch immer hin
Wenn die Schilderung so stimmt, muß sie für die Reparatur aufkommen!
Für Schäden, die man verursacht ist man nunmal haftbar.
Hallo,
die Haftpflichtversicherung würde nur zahlen, wenn die Täterin auch tatsächlich haftpflichtig wäre. Dies ist hier aber nicht zu prüfen, da die Täterin ohnehin keine Haftpflichtversicherung hat.
So wie Du das hier schilderst, hast Du nicht fahrlässig gehandelt. Die Täterin ist für den Schaden verantwortlich und müsste Dir diesen ersetzen. Wenn Sie es nicht tut, könntest Du Sie vor Gericht verklagen. Das kostet aber viel mehr, als Dein Handy wert ist und dauert ewig. Die Täterin müsste zwar Deine Anwalts- und Gerichtskosten auch tragen, wenn Sie verurteilt wird, aber Du musst diese Kosten zunächst vorstrecken. Billiger und nervenschonender ist es, einfach den Schaden zu schlucken und nichts zu unternehmen.
LG Karl
Die Frau hat zu 50% Recht. Du trägst eine gewisse mitschuld. Vielleicht kanst du diie Kosten teilen.