Handyreparatur nur mit Vertragsverlängerung ?

Guten Tag,

es besteht ein Kombi-Handy-Vertrag mit einer Laufzeit 24 Monate / bis August 2012. Zu diesem Vertrag wurde ein bezuschußtes Handy zu 1,00 Euro mitgeliefert. Dr Vertrag wurde online abgeschlossen.

Während der Laufzeit geht das Handy kaputt, die Reklamation wird im Rahmen der Garantie für das Handy bestätigt und ein Ersatzhandy geliefert. Auch das Ersatzhandy arbeitet nicht korrekt, erneut ein Austausch - 3 x dann so insgesamt. Dann wird das Handy erneut eingeschickt mit der Bitte, nunmehr eine ordnungsgemäße Reparatur durchzuführen oder ein anderes Handy mit gleicher Funktion zuzusenden. Stattdessen wird eine Gutschrift über 1,00 Euro für das Handy erstellt und man könne sich im Laden ein neues Handy besorgen - allerdings da nur mit einer Vertragsverlängerung von 24 Monaten.

Damit wird m.E. die Garantieleistung für das Handy (2 Jahre) umgangen. Ist das rechtmäßig oder besteht hier nach 626 BGB ein fristloses Kündigungsrecht für den Vertrag - also auch für den Handyvertrag ? - oderein Anspruch auf ein Ersatzhandy, auch wenn man dann wieder 1,00 Euro dafür zahlt ?

Hallo!

Also ich meine das hier ein sonderkündigungsrecht besteht da es ja in verbindung mit einem mobilfunkvertrag war.Wer hat die Gutschrift veranlasst der Mobilfunkbetreiber oder der Hersteller? Wenn es der Hersteller war dann sind die 1 euro nicht gerechtfertigt da das Gerät ja mehr kostet als nur 1 euro wenn es vom Provider war dann liegt es auf der Hand. somit hat der Provider von sich aus ja schon den Vertag gelöst nachdem er das handy zurückgenommen hat(Handy ist ja bestandteil des Vertrages) quasi aber alles weitere würde ich mit der Verbaucherzentrale machen das wirkt immer besser!

lg

Der Vertrag wurde damals online direkt mit Vodafone gemacht.

Die Reklamation des/der defekten Handys ist erst über den Shop/VF Laden und dann direkt an VF/ Arvato Distribution gegangen. Von dort kam dann entgegen der Aufforderung,das Handy zu reparieren resp. zu tauschen die Gutschrift über das Handy - also dann wieder direkt von Vodafone.

Ja richtig, VF hat den Vertrag gewandelt - aber eben nur für das Handy - also von sich aus nur einen Teil des gesamten Vertrages. Vertragsverlängerung innerhalb der Gewährleistungszeit zwingend ? Die haben ja auch ein „Ersatzhandy“ zur Verfügung gestellt, aber das ist ein altes, also kein Internet, keine Mails, keine Kopplung von Google-mail und Provider-Mails usw. Also momentan - und das seit Wochen auch nur noch eingeschränkte Nutzung des Vertrages möglich. Sehe hier auch die Möglichkeit einer entsprechenden Schadensersatzforderung - oder ?

Moin,
das ist keine technische Frage sondern was für einen Anwalt.
Als Laie würde ich sagen das geht so nicht. Das Handy kostet ja viel mehr, ein Euro ja nur im Zusammenhang mit dem Vertrag.
Neues Handy oder Vertrag auflösen…

hallo
Die garantie bedeutet das du 2 Jahre garantie auf das Handy hast und nicht auf daen Vertrag. Teile dem Händler folgendes mit:
Hiermit ersuche ich Sie zum sofortigen Austausch des Handy gemäß den Garantie-Bestimmungen. Die Garantie hat nichts mit dem Vertrag zu tun. Sollten Sie meiner Aufforderung nicht unverzüglich nachkommen so sehe ich mich gezwungen das ganze an einen Rechtsanwalt weiter zugeben. Desweiteren behalte ich mir vor Ihre Geschäftspraktiken im Internet in den foren und auch sonst bekannt zu machen." Du wirst sehen das der Händler dann schnell munter wird. der 1 Euro hat nichts mit dem Wert des Handys zutun.
Gruß Ernst

Hi,

…"man könne sich im Laden ein neues Handy besorgen - allerdings da nur mit einer Vertragsverlängerung von 24 Monaten. " Wer hat Dir das denn so mitgeteilt ??
Ein außerordtliches Kündigungrecht hast Du wohl nicht; den Anspruch auf ein funktionierendes Handy schon !!! Wenn Deine Garantie für das Handy sich auf 2 Jahre bezieht, hast Du ein Recht auf eine kostenfreie Reparatur (ein Umtausch steht im Zweifelsfall nicht zu).
Weitere Schritte: am Besten schriftlich per Einschreiben mit Androhung von Rechtsfolgen an den Privider wenden.

lg

Hallo,

…nein!

Du hast das Recht vom Kauf zurückzutreten. Heißt das was für Handy gezahlt wurde muss erstattet werden. Bei denn meisten Verträgen ist zwar das Handy subventioniert zu haben. allerdings bezahlt man auch dafür mtl. über denn Vertrag. weil mit Handy ist der Vertrag immer teurer als ohne Handy.

Das du dir ein neues aussuchen kannst nur in Verbindung mit eine Vertragsverlängerung wäre ein Verlustgeschäft. Da du -wie gesagt- für das defekte Gerät jeden Monat min (je nachdem welcher Vertrag).10,-€ gezahlt hast.

Hier noch ein interessanter Link für dich:

http://www.teltarif.de/gewaehrleistung-garantie-defe…

Hallo,

klingt für mich auch merkwürdig.
Ich würde noch mal bei der entsprechenden Hotline anrufen und den Sachverhalt erläutern. Aber über die rechtliche Situation kann ich leider nichts sagen.

Grüße-Johnny

Hallo Nourmi,

hier wird es schwierig. Bis zur 3. Reparatur alles OK, so soll es sein. Nun hat sich der Vertragspartner mit einer Gutschrift über den Verkaufspreis aus der verantwortung gezogen und quasi das Käuferrecht für sich beansprucht.
Bedeutet es eigentlich, das der Käufer bis zu 3 mal Nachbesserung fordern kann und dann vom Vertrag zurücktreten kann, so hat hier der VERKÄUFER diese Option genutzt, oder war dieses in Deinem Schreiben so aufgesetzt.

Da Du keinen Laden / Provider, … angegeben hast ist nur zu raten wer das war. Es klingt hier natürlich komplett unseriös.
Ein Laden der großen 4 Provider sollte sich da anders anstellen, hier würde ich mal bei dem Provider selber anrufen. Ist es ein Laden aus dem Resellerbereich (The Phone House, MobilCom, MediaMarkt,…) hat der Provider (also D1, D2, E+, O2) hier nichts mit dem Handy zu tun, da dieses über den Reseller vermarktet
wird.

Bitte prüfe, ob das Handy wirklich mit dem Vertrag gekoppelt ist? Wenn ja, kann nicht nur ein Teil der Leistung zurückgenommen werden, somit müsste auch der Mobilfunkvertrag absolet sein.

Notfalls ist das immer ein Fall für die c’t Hotline „Kundenbeschwerden“ aus dem heise Verlag.

Hol Dir lieber einen PrePaid / PostPaid Vertrag (z.B.: Simyo, Blau, Base, … oder D-Netze) und kaufe das Handy separat. Meist kostet ein aktuelles Handy weniger als im Vertrag.

Die juristische Beratung solltest Du lieber bei einem Anwalt, einem juristischem Forum oder einer Schiedsstelle in Deiner Gemeinde suchen.

Wer hier juristisch bindende Tipps abgeben wird, muss schon Jurist sein, denn das ist ein weites Feld.

cu

Hallo,
die Gewährleistung und/oder Garantie hat nichts mit der Vertragslaufzeit zu tun. Es ist jedoch so, dass wenn z.B. ein Gerät mit 24 Monaten Gewährleistung nach 22 Monaten kaputtgeht und durch ein neues ersetzt wird, dieses Neugerät nur noch die restliche Gewährleistung (also noch 2 Monate) besitzt. Gilt aucvh für alle anderen Produkte mit Gewährleistung.

VG, Fun

Hallo,

ja genau darum geht es. Die Gewährleistungsfrist läuft noch bis August, also noch 6 Monate. Nur Vodafone weigert sich dieser Gewährleistungsfrist nachzukommen - resp. nur in Verbindung mit einer Vertragsverlängerung. Und genau das moniere ich ja hier auch.

Hallo,

Also ob das Ganze absolut rechtens ist, kann ich ehrlich nicht sagen. Gängige Praxis ist es hingegen definitiv.

Sry, mehr fällt mir dazu nicht ein…

MfG

Hey,
damit kenne ich mich leider nicht so gut aus. da müsstest du mal einen Juristen oder google fragen, oder einen Anwalt.

Lg Alex