Guten Tag,
es besteht ein Kombi-Handy-Vertrag mit einer Laufzeit 24 Monate / bis August 2012. Zu diesem Vertrag wurde ein bezuschußtes Handy zu 1,00 Euro mitgeliefert. Dr Vertrag wurde online abgeschlossen.
Während der Laufzeit geht das Handy kaputt, die Reklamation wird im Rahmen der Garantie für das Handy bestätigt und ein Ersatzhandy geliefert. Auch das Ersatzhandy arbeitet nicht korrekt, erneut ein Austausch - 3 x dann so insgesamt. Dann wird das Handy erneut eingeschickt mit der Bitte, nunmehr eine ordnungsgemäße Reparatur durchzuführen oder ein anderes Handy mit gleicher Funktion zuzusenden. Stattdessen wird eine Gutschrift über 1,00 Euro für das Handy erstellt und man könne sich im Laden ein neues Handy besorgen - allerdings da nur mit einer Vertragsverlängerung von 24 Monaten.
Damit wird m.E. die Garantieleistung für das Handy (2 Jahre) umgangen. Ist das rechtmäßig oder besteht hier nach 626 BGB ein fristloses Kündigungsrecht für den Vertrag - also auch für den Handyvertrag ? - oderein Anspruch auf ein Ersatzhandy, auch wenn man dann wieder 1,00 Euro dafür zahlt ?