Handyvertrag für einen Freund abgeschlossen

Hallo,

mein Sohn (24 J.)  erzählte mir heute, das er im November 2014 einen Handyvertrag für einen Freund abgeschlossen hätte.
Für die freundliche „Leistung“ erhielt er 50.- Euro…

Eine Durchschrift des Vertrages liegt meinem Sohn nicht vor und auch keine Handynummer des neuen Handys.
Der Freund ist nun verschwunden und geblieben sind monatliche Abbuchungen.
Ich vermute mal, das ich anhand der Abbuchungen zumindest eine Kundennummer auf den Kontoauszügen rausbekommen könnte… und dann?

Soll ich mit ihm gleich zur Polizei und dann zum Anwalt? Kann uns ein Shop des Anbieters weiterhelfen (SIM Karte sperren)?

Ich selbst bin mal von meinem eigenen Bruder reingelegt worden und habe dieses Erlebnis, als abschreckendes Beispiel, meinen Kindern erzählt, das sie nie nie nie für jemanden irgendetwas unterschreiben…und dann kommt DAS.
Ich bin fassungslos… aber hilft nix, ich möchte gerne helfen!

Liebe Grüße
Kathra

Wenn dein Sohn den Vertrag abgeschlossen hat, dann kann er doch die Sim-Karte umgehend selbst sperren lassen… ihm ist das Handy halt geklaut worden…

Ob er dann über Verbindungsnachweise noch seinen Ex-Freund angeht, ist eine völlig andere Geschichte…

handy sperren aleine hilft da nicht die monatlichen Kosten bleiben ja wen du die handy vertragsnummer hast einfach schaun das der vertrag baldmöglichst gekündigt wird
ob Polizei oder Anwalt was dagegen machen kann denk ich weniger

Ob er dann über Verbindungsnachweise noch seinen Ex-Freund
angeht, ist eine völlig andere Geschichte…

Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte das denn möglich sein?

Gruß Crack

SIM-Karte sperren ist natürlich Pflicht; alleine damit der „Freund“ keine weiteren Kosten generieren kann; ob dein Sohn die Vertragsunterlagen hat, ist dafür wumpe, solange er sich als Vertragsinhaber ausweisen kann.

Dann sollte er den Vertrag umgehend kündigen; bis zur Beendigung soll er den Vertrag selbst nutzen (Ersazkarte für sich anfordern) und daraus lernen.

Ob er seinen Ex-Freund belangen (lassen) kann, ist eher zweifelhaft.

Hi,

weil zwischen den Freunden ein mündlicher Vertrag besteht?
OK, der Nachweis ist schwierig aber so ist es nun einmal.

MFG

weil zwischen den Freunden ein mündlicher Vertrag besteht?

Welcher Art denn?
Ich schließe einen Vertrag für Dich und bezahlst ihn dann? Oder:
Ich schließe einen Vertrag, zahle ihn selbst und überlasse Dir das Handy inklusive aller Leistungen?

OK, der Nachweis ist schwierig aber so ist es nun einmal.

Ein solcher Nachweis ist nicht nur schwierig sondern unmöglich zu erbringen.

Gruß Crack

Welcher Art denn?
Ich schließe einen Vertrag für Dich und bezahlst ihn dann?
Oder:
Ich schließe einen Vertrag, zahle ihn selbst und überlasse Dir
das Handy inklusive aller Leistungen?

Woher soll ich wissen was die für einen Vertrag geschlossen haben?
Bin ich Hellseher?
Aber Sinn macht: „Du schließt den Vertrag aber ich zahle und erhalte alle Leistungen, dafür zahl ich dir einmalig 50€.“

OK, der Nachweis ist schwierig aber so ist es nun einmal.

Ein solcher Nachweis ist nicht nur schwierig sondern unmöglich
zu erbringen.

Kommunikation über SMS, E-Mail, Whatsapp und Konsorten könnten vorhanden sein genau so wie Zeugen. Schwierig? Ja! Aber unmöglich? Nein!

Aber Sinn macht: „Du schließt den Vertrag aber ich zahle und
erhalte alle Leistungen, dafür zahl ich dir einmalig 50€.“

Warum sollte man das tun?
Sinn macht das nur für Einen, der Andere der offenbar auf den vordersten Plätzen der Naivitätsliste steht wird dabei ausgenutzt.
Denn auch wenn man dafür 50€ verdienen kann sollte man die Hintergründe erfragen und nicht einfach blind handeln. Kann z.B. der „Freund“ wegen eines Schufa-Eintrags keine Verträge schließen dürfte doch von Anfang an fraglich sein ob er seine Zusagen über 24 Monate überhaupt einhalten kann und will. Das Ergebnis eines solchen „Freundschaftsdienstes“ kann man ja der Frage entnehmen…

Kommunikation über SMS, E-Mail, Whatsapp und Konsorten könnten
vorhanden sein genau so wie Zeugen. Schwierig? Ja! Aber
unmöglich? Nein!

Und was kann man damit belegen? Doch nur die Nutzung selbst - das sagt aber rein gar nichts über eventuelle Vereinbarungen aus.
Heißt das dann auch gleich das sich hier eine Leistung erschlichen wurde o.ä.? Nein. Das nachzuweisen dürfte nicht möglich sein, denn wer so etwas plant macht das sicher nicht vor Zeugen…

Gruß Crack