Konnte meinen Handyvertrag nicht rechtzeitig am 19.08.2013 kündigen, da im Internet mein Vertragsende falsch eingetragen wurde. Habe daraufhin den Handyanbieter angerufen. Leider meistens ohne Erfolg um das ganze zu klären. Am 22.08.2013 habe ich dann jemanden erreicht und den Fall geschildert. Man teilte mir mit, dass eine Vertragsverlängerung Vorlag bis 19.10.2015 (hat aber nichts neues Abgeschlossen oder ein neues Handy erhalten). Das Vertragsende wurde dann auf den 19.10.2014 umgestellt. Habe sofort meine Kündigung per Fax abgeschickt. Jetzt sollte ich meinen Handyanbieter anrufen und musste erfahren, dass man mir entgegen kommt und mich aus dem Vertrag zum 19.10.2013 lässt. Ich kann aber nicht meine Handynummer mitnehmen sonderen die Verfällt wenn ich keinen neuen Vertrag abschliesse. Ist das richtig so, ich kann meine Handynummer nicht zu einem anderen Handyanbieter mitnehmen nur weil ich so ein ärger hatte und nicht rechtzeitig Kündigen konnte?
Die Mitnahme der Handy Telefonnummer ist gesetzlich geregelt.
Der Vorgang läuft so:
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Neuen Vertrag oder Prepaid beim neuen Anbieter abschliessen.
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Bei dem neuen Anbieter die Rufnummernübernahme beantragen, dazu Freigabe, bzw. Beendigungsschreiben vom alten Anbieter vorlegen
Fehlen die Dokumente aus zweitens, kann die Nummer nicht übernommen werden. Evtl. müßte man auf Erstellung der Dokumente klagen.
Also ohne das der alte Anbieter mitspielt, kann die Rufnummer nicht übernommen werden.
Der alte Anbieter hat Anrecht auf bis zu 25-30 Euro für die Herausgabe der Rufnummer.