Hallo Friedrich,
zum Überfall „mehrerer Länder auf Libyen“ erzähle ich folgende Geschichte:
Ein Autobesitzer findet sein heißgeliebtes und dringendst benötigtes Vehikel plötzlich in einer erst einmal für ihn unüberwindbaren Einzäunung wieder.Auf der Einzäunung befindet sich ein Schild:Warnung!Hochspannung!Bei jedem Zutritt ohne ausdrückliche Erlaubnis wird sofort von der Waffe Gebrauch gemacht!
Der erschrockene Autobesitzer wendet sich an den Grundbesitzer und bittet um sofortige Klärung der Angelegenheit.Dieser verweist auf grundbuchrechtliche Gegebenheiten seitens eines Dritten.Man solle sich an diesen wenden.
Der Dritte darauf angesprochen, argumentiert :Jahrzehntelange Tradition begründe ein Gewohnheitsrecht und somit wäre die Sachlage klar:Er,der Autobesitzer hätte sich von Anfang an in fremde Angelegenheiten eingemischt und als Basis dafür fremden Grund und Boden besetzt!
Der so gebeutelte und vollkommen ratlose Autofahrer ruft nun in seiner höchsten Not,der Verlust seines Autos schwebt wie ein Damoklesschwert über ihm, seine Anverwandten und Gesinnungsgenossen an:Brüder,Schwestern,helft!Ein Unrecht geschieht! Willkürliche Enteignung,Brüder und Schwester, dreist, vor eueren Augen!
Reißt ein, den Zaun! Denkt an euere Kinder - wollt ihr unser Erbe,unsere Existenz einem einzigen,wildgewordenen Kranken überlassen?! Brüder! Schwestern!
Die derart Angeflehten sind nun in Gewissensnöten.Ein Bruder in Gefahr!Andererseits - die Gemeinschaft aller Brüder und Schwestern droht Schaden zu nehmen.Reißt man den Zaun ein - wäre der Bruder gerettet,ja sicher - nur wird man denn den Dritten und dessen Anverwandte dazu bewegen können das dringend benötigte Land, um zukünftiges Unrecht zu vermeiden, zu verkaufen?
Besorgte Debatten folgen.Wie könnte man dem Dritten nahebringen,dass die Tradition, von der er sein Gewohnheitsrecht ableite, eine geliehene ist? Und man gewillt sei,die Anverwandten des Autobesitzers, dem Nichteinsichtigen mit dem Verbot zur fliegerischen Beobachtung des Luftraums, damit die Möglichkeit zu entziehen über die Einhaltung seines vermeintlichen Gewohnheitsrechtes zu wachen?
Andererseits,wie schon bekannt, aber nicht die Existenz a l l e r Brüder und Schwestern in Gefahr gebracht wird.
Was tun? Ein Bauernopfer? Oder stehen die Anverwandten des Dritten dem K A U F des Landes tatsächlich wohlwollend gegenüber?Oder müssen die Brüder und Schwestern des Autobesitzers gar mit immer wiederkehrenden Besitz-und Nutzungsstreitigkeiten kalkulieren, da ja die Existenzgrundlage aller Brüder und Schwestern des Autonarren oberste Priorität hat,ja haben muss!Werte,die Zivilsation etc. stehen auf Messers Schneide.
Man ist unentschlossen.Welche Weg führt ins Ziel?
Derweil der Dritte,selbstsicher in Anbetracht seiner komfortablen Situation munter seinem Gewohnheitsrecht Nachdruck verleiht.
Gruß
Wader Hans