Hartz 4 - Krankschreibung - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Hallo liebe Community,

ein Kollege der Felix:

1 Jahr lang Hartz 4

seit September Arbeit für 6 Wo.

hat jetzt selbst gekündigt wegen Überlastung (Schlafstörungen, Antriebslosigkeit, Diagnose: R53 G)

hat heute und morgen noch Arbeit , ist aber krank geschrieben

er hat eine MÜNDLICHE Zusage vom neuen Arbeitgeber, Arbeitsbeginn in ca. 3Wo

Fragen:

  1. wenn Felix sich beim Jobcenter meldete, bekäme er sowieso eine Sperre für 3 Monate
    macht es denn Sinn? und falls ja, wie spät könnte er diese Meldung hinauszögern?

  2. ein Bekannter empfahl, er solle sich, um nicht ohne Krankenversicherung „auf der Straße zu stehen“, für die besagten DREI WOCHEN wieder krankschreiben lassen, bis er den neuen Job annimmt.
    … war auch irgendwas davon die Rede von: " KK zahle 80% des Lohnes weiter…"

  3. soll der Felix sich noch heute, weiter krankschreiben lassen für die nächsten 3Wo?
    Er ist für heute und morgen krankgeschrieben, dann müsste er dem „Noch-Arbeitgeber“ erneut eine Krankmeldung
    schicken?

  4. Der Felix hat an sich keinen Hausarzt, er geht praktisch nie zum Arzt.
    Die 1.Krankmeldung bekam er von einem Unsympath, da will er nich mehr hin
    Kann man sich innerhalb weniger Tage zu einem ZWEITEN Arzt für Allgemeinmedizin begeben?

Danke und Ciao!

Also in der Theorie ist es so, dass man nur Leistungen vom Amt bekommt, solange man auch ARBEITSFÄHIG ist. D.h. wenn man Krankgeschrieben ist, und diese 6Wochen Grenze wird überschritten (ab da zahlt ja nicht mehr der AG das Gehalt sondern man erhält Krankengeld) bekommt man in keinem Fall Arbeitslosengeld solange man noch krankgeschrieben ist. Dementsprechend wäre da das Amt raus, wenn er die Zeit zwischen Ende der Arbeit bei AG1 und Anfang der Arbeit bei AG2 krankgeschrieben wäre. Allerdings kann es in solchen Fällen passieren, dass die Krankenkassen von ihrem Recht gebrauch machen, und deinen Kollegen zu einem Amtsarzt oder Vertrauensarzt schickt. Dieser stellt dann fest, ob die Krankheit tatsächlich besteht, und viel wichtiger, ob man deswegen Arbeitsunfähig ist oder nicht. Im schlimmsten Fall kann dann die KK wenn es dort Zweifel gibt die Zahlung des Krankengeldes einstellen und dein Kollege müsste sich wieder beim Amt melden, welches dann, weil er gekündigt hat, ihm die Leistungen verweigert. Sehr schwieriger Fall

@ Christian_Fieger, vielen herzlichen Dank, eine sehr hilfreiche Antwort!

trotzdem noch offene Fragen:

der Felix bekommt sein Oktober-Lohn, jetzt im November, d.h. er hat kein Recht mehr auf
ergänzende Leistungen vom Jobcenter

er wäre auch nicht über 6Wo. krank, sondern erst 2Wo. … wer zahlte denn jetzt das Krankengeld in dieser dreiwöchigen Lücke zwischen Arbeitgeber 1 und Arbeitgeber 2 ?

und wer zahlt den Krankenkassenbeitrag für diese „Drei-Wochen-Lücke“ !?

Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Meinungen! :wink: