Ich glaube nicht, dass Herr Hartz ein Todesopfer gefordert hat. Erstens halte ich ihn nicht für so blöd und zweitens wäre es strafbar.
Ein Mann (51) ist in Bietigheim-Bissingen (Baden-Württemberg)
mit seinem Auto offenbar in Selbstmordabsicht gegen den
Haupteingang der Arbeitsagentur gefahren.
In Amerika heißt es oft, daß der Fahrer Gas und Bremse verwechselt hat. also ist „Selbstmordabsicht“ eine Verunglimpfung des Opfers, solange das nicht bewiesen ist.
Er hatte eine
Gasflasche auf dem Beifahrersitz deponiert.
Der Erwerb, Besitz und Transport von Gasflaschen ist grundsätzlich nicht verboten.
Für nicht sachgerechte Beförderung haftet der Transporteur.
Bei dem Aufprall
und der anschließenden Explosion kam der Arbeitslose ums
Leben.
Für fehlerhafte Behältnisse haftet der ABfüller. Dass dasd Opfer „arbeitslos“ ist, tut hier nichts zur Sache.
Motiv für die Tat könnten Unstimmigkeiten
wegen des Arbeitslosengeldes sein, so die Polizei. Die
Zahlungen waren Ende Oktober eingestellt worden.
Ende Oktober sind wohl mehrere Zahlungen eingestellt worden, weil die Bezugsdauer ausgelaufen ist. Daraus einen Selbstmordzwang abzuleiten ist überheblich, den sonst müßten in nächster Zeit reihenweise Selbstmörder wegen des Ablaufes der Bezugsdauer auftreten.
(Anmerkung: Wäre das nicht eine ganz gemeine Variation von Schönrechnerei der Arbeitslosenstatistik?)
Quelle Bild Newsticker -jetzt-
die die dieser Quelle glauben schenken, sind m.E. mit dem Entzug jeglicher Bargeldbestände zu bestrafen, damit sie sich dieses Schmierblatt nciht weiter kaufen können.