Hallo,
meine Schwiegermutter ist zurzeit 60 Jahre alt und bezieht Hartz IV.
Ihr wurden jetzt 17.000 Euro aus einer Lebensversicherung ausbezahlt, die sie vor Jahren angelegt hatte. Es war ein Verwertungsauschluss im Vertrag aufgenommen. Mit Vollendung des 60. Lebensjahr wurde ihr jetzt die Versicherungssumme ausbezahlt.
Ich habe gelesen, dass ein Vermögen von 150 Euro pro Lebensjahr (also 9.000 Euro) zum Schonvermögen gehören.
Muss meine Schwiegermutter jetzt erst einmal die 8000 Euro aufbrauchen, bis sie wieder Hartz IV bekommt oder gehören auch diese 8.000 Euro zum Schonvermögen, weil das Geld aus einer Altersvorsorge stammen?
Vielen Dank schon heute für Eure Antworten.
Gruß
Daniel