Hartz IV // Auszahlung aus einer Lebensversicherung // Schonvermögen

Hallo,
meine Schwiegermutter ist zurzeit 60 Jahre alt und bezieht Hartz IV.
Ihr wurden jetzt 17.000 Euro aus einer Lebensversicherung ausbezahlt, die sie vor Jahren angelegt hatte. Es war ein Verwertungsauschluss im Vertrag aufgenommen. Mit Vollendung des 60. Lebensjahr wurde ihr jetzt die Versicherungssumme ausbezahlt.

Ich habe gelesen, dass ein Vermögen von 150 Euro pro Lebensjahr (also 9.000 Euro) zum Schonvermögen gehören.

Muss meine Schwiegermutter jetzt erst einmal die 8000 Euro aufbrauchen, bis sie wieder Hartz IV bekommt oder gehören auch diese 8.000 Euro zum Schonvermögen, weil das Geld aus einer Altersvorsorge stammen?

Vielen Dank schon heute für Eure Antworten.

Gruß
Daniel

Die Auszahlung ist kein Einkommen sondern Vermögen. Und da gilt der Schonbetrag.
Der wäre also immer geschützt und kann behalten werden .

Nur der Rest muss grundsätzlich für den Unterhaltung verwendet werden.
Wie das geschieht wird man sehen, hängt von der Höhe ab.
Also ob man das z.B. auf ein Jahr verteilt und von den regelmäßigen Leistungen etwas abzieht oder die Leistung für einige Monate ganz streicht (das wäre ungünstig, allein wegen der Krankenversicherung, aus der man dann herausfällt bzw. selbst vollen Beitrag zahlen müsste)

In jedem Fall muss man von sich aus den „Geldsegen“ dem Jobcenter mitteilen, unaufgefordert.

MfG
duck313