Hallo,
(A) Sind Nicht-EU-Ausländer, die in D bereits arbeiteten, bereits durch die jetzige Gesetzeslage von Hartz IV ausgeschlossen bzw. unterliegen bereits den Regeln, die nun beschlossen werden sollen?
(B) Inwieweit wirkt sich ein unbefristetes Aufenthaltsrecht für Nicht-EU-Ausländer auf eine Zahlungsverpflichtung aus? Wird dies entzogen (wahrscheinlich nicht) oder fällt jemand lediglich sofort in die Sozialhilfe?
© Ist das Gesetzesvorhaben im Bundesrat zustimmungspflichtig? Ich schätze mal schon. Womit eine Durchsetzung ohne (teil)grüne Länder wohl ausgeschlossen werden kann.
Gruß
vdmaster