Hartz IV für EU-Ausländer

Hallo,

(A) Sind Nicht-EU-Ausländer, die in D bereits arbeiteten, bereits durch die jetzige Gesetzeslage von Hartz IV ausgeschlossen bzw. unterliegen bereits den Regeln, die nun beschlossen werden sollen?

(B) Inwieweit wirkt sich ein unbefristetes Aufenthaltsrecht für Nicht-EU-Ausländer auf eine Zahlungsverpflichtung aus? Wird dies entzogen (wahrscheinlich nicht) oder fällt jemand lediglich sofort in die Sozialhilfe?

© Ist das Gesetzesvorhaben im Bundesrat zustimmungspflichtig? Ich schätze mal schon. Womit eine Durchsetzung ohne (teil)grüne Länder wohl ausgeschlossen werden kann.

Gruß
vdmaster

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NA endlich! Wenn das Gesetzt durchkommt, ist es nur gerecht. Deutschland wird eh von überall gemolken.

A) nein
B) nein
C) ja

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