Hallo André,
jedenfalls ist es nur bei verheirateten Paaren gerechtfertigt,
den anderen Partner zur Zahlung heranzuziehen. Alles andere
ist reine Willkür. Abgesehen davon, das ja das Gesetz die
„Bedienung“ aus dem Einkommen eines nahen Verwandten vorsieht.
Jedoch ist die Praxis der Agentur für Arbeit eben gleich bei
außerehelichen Gemeinschaften (homo oder hetero) wie bei
ehelichen Gemeinschaften.
Dies ist das Gesetz eben nicht. Ehepaare und eheähnliche hetero-Beziehungen werden nach derzeitiger Praxis im Einkommen insgesammt angerechnet, während den homo-Beziehungen diese Anrechnung nicht zuteil wird. Gleichgeschlechtliche Beziehungen gelten ausgerechnet bei staatlichen Hilfen als keine Lebensgemeinschaft bei Hartz IV. Hier setzt das Gericht an. Man wird abwarten müssen, wie dies höhere Instanzen sehen. Aus meiner Sicht hat das Gericht richtig gehandelt.
Und dies ist absolut nicht
einzusehen. Sollte eine gleiche steuerliche Veranlagung bei
den Gemeinschaften existieren, so gäbe es keinen Grund, an der
Praxis der Agentur zu zweifeln, dem ist jedoch nicht so. Eine
„Wilde Ehe“ ist nur in wenigen Fällen als dauerhaft zu
bezeichnen, oder verspricht eine amtliche Ehe so wenige
„Vorteile“, das nur noch wenige heiraten?
Grundsätzlich hat die Behörde zu prüfen ob und wie der Verdiener zum Haushalt beiträgt wenn der andere Teil vom Steuerhaushalt etwas will.
Und heir sollte es keine Unterschiede geben, ob eheähnliche Gemeinschaft ( die Du Wilde Ehe nennst ) oder ob gleichgeschlechtliche Partnerschaft.
Ist nicht eine
Lebensgemeinschaft ohne Trauschein als moderne Art der
Lebensführung zu betrachten? Frei und unabhängig?
Persönlich habe ich nichts gegen eine Lebensgemeinschaft ohne Trauschein. Sie kann sogar besser als die Ehe funktionieren. Doch - was aber in diesem Thema zu weit gehen würde - frei und unabhängig sind die Beiden auch nicht.
Warten wir die Entscheidung des Bundeswirtschaftministeriums
ab (obwohl da wohl wieder mal Hartz IV konkretisiert werden
dürfte). Und noch was anderes: Schließlich gefährden ja auch
die 1-Euro-Jobs nicht die wirtschaftliche Entwicklung der
Kommunen und die ansässigen Firmen. Sicher nicht auf direktem
Weg. Und ganz sicher gibt es noch viele andere Beispiele.
Was die Gefährdung durch 1-Euro-Jobs anbelangt bin ich schon der Auffassung, dass der Staat darauf achten muss, dass nicht staatliche Stellen und Einrichtungen sich des 1-Euro-Jobs bedienen, dadurch sogar ihre Konkurrenzkraft zu freien Betrieben erhöhen und dann über die Hintertüre Arbeitslosigkeit schaffen. Hier wird man auch den jeweiligen Fall betrachten müssen.
Gruß
Günter