Hallo!
Ich möchte wissen, ob die Arbeitsagentur einen Beschäftigungsnachweis fordert, wenn der Bewilligunszeitraum(Hartz IV) abgelaufen ist.
Hallo!
Ich möchte wissen, ob die Arbeitsagentur einen Beschäftigungsnachweis fordert, wenn der Bewilligunszeitraum(Hartz IV) abgelaufen ist.
Hallo,
ich kann die Frage leider nicht so einfach einordnen.
Was ist gemeint?
Selbständig + Hartz IV: dann ja - Formblatt EKS + Belege (Kontoauszüge, BWA, …)
arbeitssuchend + Hartz IV: was für einen Beschäftigungsnachweis? Kann mir nur vorstellen, dass die sehen wollen, dass Sie sich selbst beworben haben.
Viel Erfolg.
Hallo,
für die Zeit danach wird kein Nachweis angefordert. Sollte die Beschäftigung während des BWZ aufgenommen werden, dann erfolgt eine Info an die Agentur über einen Datenabgleich.
Gruß Marty
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Mit dem Weiterbewilligungsantrag werden auch Einkommensnachweise gefordert. Die Anlage EKS muss ausgefüllt werden.
Wenn Du keinen Weiterbewilligungsantrag stelltst, passiert nix.
R.
Beschäftigungsnachweise in dem Sinne nicht.
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Hallo!
tut mir leid, mit der Leistungsgewährung nach dem SGB II kenne ich mich nicht 100 % aus.
L.G. von Angelika
also wennd er bewilligungszeitrazum abgelaufen ist folgt ein folgeantrag wenn die vorraussetzungen von hartz 4 noch gegeben sind und einen beschäftigungsnachweis ?? maximal einen nachweis über die eigenbemühungen zur jobfindung aber ansonsten ist die frage falsch formuliert
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Wo ist die Frage denn falsch gestellt?
Nochmal ganz einfach: Will die ARGE wissen was man macht, wenn man sich nicht mehr meldet! Das heisst, man bekommt ein Schreiben, um die Zahlung weiter zu verlängern.
Also noch einfacher: Man bekommt ein Schreiben, bei dem man angeben muss ob man wieter Hartz 4 bekommt. Dieses Schreiben gibt man aber nicht ab. Will die ARGE dann wissen WARUM man nicht verlängern will, oder lassen die es auf sich beruhen?
Da kann ich dir leider nicht helfen. Aber vielleicht fragst einfach mal dort nach?
Gruß Caro
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Soweit ich weiß, brauchst du das Teil, nicht zuletzt, weil du sonst in eine teurere Wohnung umziehen könntest und die die unter Umständen teurere Miete zahlen müßten.
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Hallo, DerDa1983! Könntest Du Deine Frage etwas präzisieren? Z.B. Hast Du eine Arbeit gefunden oder endet der Bewilligungszeitraum; aber eigentlich hat sich sonst nichts geändert?
Gruß, Klaus
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Nein, normalerweise stellt man einfach einen Folgeantrag oder man gibt vorher Bescheid, dass man eine Arbeit gefunden hat.
sorry aber dann mal ganz einfach zurück wenn kein folgeantrag gestellt wird keine kranken, pflege, rentenversicherungsbeitraäge der arge ergo wird man fragen wer das bezahlen soll, so einfach nach dem motto ich meld mich net mehr und das wars iss es dann auch nicht , und übrigends bin ich interessierter und kein experte also kann ich auch mal ne frage falsch deuten deswegen muss man nicht gleich so drauf gehen es gibt genung andere die sie fragen könnten
Klaro, du musst dich SOFORT melden, wenn Du was neues hast und kein hartz4 brauchst, sonst musste den Fragebogen, div, Blätter, wieder ausfüllen, dass sich nix geändert hat!
Hallo,
ich verstehe die Frage nicht ganz.
Sorry …
Die Arbeitsagentur hat in der Regel mit HartzIV gar nichts zutun. HartzIV heißt eigentlich Arbeitslosengeld II und wird vom JobCenter ausgezahlt. Hartz IV bekommt man ohne Zeitbegrenzung, solange man alle 6 Monate einen Weiterbewilligungsantrag einreicht. Wenn der Bewilligungszeitraum abgelaufen ist müssen Sie nur einen Weiterbewilligungsantrag stellen, mehr nicht. Natürlich müssen Sie eventuelles Einkommen dort wahrheitsgetreu angeben.
Sie stehen doch ohnehin mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner mindestens alle 3 Monate in Kontakt. Der allerdings fordert in der Regel einen Beschäftigungsnachweis! Haben Sie keine Beschäftigung und finden irgendwie auch keine, müssen Sie ein berufliches Training oder gemeinnützige Arbeit annehmen.
Falls Sie jedoch einer Beschäftigung nachgehen und diese nicht oder nur unzureichend angeben wollen, wäre das Steuerhinterziehung nebst Erschleichung von Sozialleistungen und somit ein Straftatbestand. Es wäre dann nicht nur das gesamt ALG II zurückzuzahlen, sondern auch noch eine empfindliche Strafe dazu.
Hallo DerDa1983,
die ARGE kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Beschäftigungsnachweis nach Ablauf fordern, wenn Du zum Beispiel Fahrkostenbeihilfe beziehst.
Fahrkostenbeihilfe wird bis zu 6 Monaten nach Ablauf des Bewilligunszeitraum(Hartz IV)ausbezahlt.
Gruß
Claus
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Hallo,
ich versteh die Frage leider nicht richtig. Hast Du nun eine Arbeitsstelle?
Gruss Karin
Hallo!
Ich möchte wissen, ob die Arbeitsagentur einen
Beschäftigungsnachweis fordert, wenn der
Bewilligunszeitraum(Hartz IV) abgelaufen ist.
Ich versuche es mal: Wenn der Bewilligungszeitraum dem Ende zugeht, muss ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden- rechtzeitig, damit es zu keinem Leistungsausfall kommt. Manche Argen schicken den automatisch zu, andere nicht.
Das mit dem „Beschäftigungsnachweis“ ist mir weiterhin unklar … was genau meinst du damit?
Hallo,
der Beschäftigungsnachweis wird nur dann angefordert, wenn während des Bewilligungszeitraumes Einkünfte erzielt wurden bzw. hier schon die Beschäftigung bestand. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes hat die Arbeitsagentur normalerweise kein Interesse mehr es sei denn, es wird ein neuer Folgeantrag gestellt.
Gruß
flottebiene
Hallo!
Ich möchte wissen, ob die Arbeitsagentur einen
Beschäftigungsnachweis fordert, wenn der
Bewilligunszeitraum(Hartz IV) abgelaufen ist.
ich verstehe die Frage nicht
hallo!
Ich möchte wissen, ob die Arbeitsagentur einen
Beschäftigungsnachweis fordert, wenn der
Bewilligunszeitraum(Hartz IV) abgelaufen ist.