Hallo,
m.E. hat Hartz mehrfach - $78,80,119 - gegen das Betriebsverfassungsgesetzt verstoßen. Soll das auch straffrei bleiben?
Freundliche Grüße
Heinz J,
Hallo,
m.E. hat Hartz mehrfach - $78,80,119 - gegen das Betriebsverfassungsgesetzt verstoßen. Soll das auch straffrei bleiben?
Freundliche Grüße
Heinz J,
Hallo hEINZ;
der hat gewusst, warum er den Deal gemacht hat. Da wären noch mehr Schweinereien zum Vorschein gekommen. So ist schnell alles vorbei und keiner redet mehr drüber.
Die Kleinen hängt man, die Grossen lässt man laufen - wie schon so oft.
Unsere Justiz ist doch eine Lachplatte.
LG Rosenfreak
welchen „Kleinen“ hängt man? bzw. weisst Du wieviele Deals tag für tag geschlossen werden? bei den „Kleinen“ wird nur nicht darüber berichtet. Oder willst Du zwei verschiedene Rechtssysteme? eins für die „Kleinen“ und eins für die „Großen“, das diese härter bestraft?
gruß
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Die Frage war eigentlich,
ob sich aus dem Betriebsverfassungs
gesetz Vergehns/Vrechens/Strafstatsbestände
ableiten lassen,
falls man gegen es verstösst.
Das würd mich auch mal interessieren.
Ich kann nichts finden.
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Hallo,
wer kann denn einen „Deal“ machen ??
Das kann doch nur geschehen wenn beide Seiten davon etwas haben.
Ich habe gerade gestern von einem Fall gelesen wo ein Harzt IV
Empfänger wegen Zechprellerei (wohl mehrfach) vor Gericht stand
und der Staatsanwalt angeblich 2,5 Jahre Haft gefordert hat.
Wo sollte da wohl ein Deal gemacht werden.
Es hat schon stark den Anschein, dass in Deutschland vor dem
Gesetz nicht alle gleich sind, manche sind eben etwas gleicher.
Gruss
Czauderna
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BetrVG und Strafen
Die Frage war eigentlich,
ob sich aus dem Betriebsverfassungs
gesetz Vergehns/Vrechens/Strafstatsbestände
ableiten lassen,
falls man gegen es verstösst.
Das würd mich auch mal interessieren.
Ich kann nichts finden.
(Die Frage würde wohl ins Arbeitsrecht passen …)
Ich bin zwar kein Jurist, aber den § 119 (1) könnte man IMHO heranziehen.
http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__119.html
Strafandrohung: Knast bis zu einem Jahr oder Gelstrafe…
Allerdings müsste das jemand aus dem Betrieb beantragen.
Gruß bobesch
Hallo,
wer kann denn einen „Deal“ machen ??
Das kann doch nur geschehen wenn beide Seiten davon etwas
haben.
Ich habe gerade gestern von einem Fall gelesen wo ein Harzt IV
Empfänger wegen Zechprellerei (wohl mehrfach) vor Gericht
stand
und der Staatsanwalt angeblich 2,5 Jahre Haft gefordert hat.
es ist üblich, daß Ersttäter bei den meisten Straftaten mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Sollte Herr Hartz demnächst wieder mal einen Betriebsrat bestechen, dürfte er wohl im Bau landen. Wenn Freund Zechpreller zum wiederholten male (und das war wohl der Fall) die gleiche Straftat begeht, ist die Bewährung selbstverständlich dahin. Das alles hat nichts damit zu tun, ob jemand Großer oder Kleiner ist, sondern mit solchen Lapalien wieder Strafprozeßordnung.
Es hat schon stark den Anschein, dass in Deutschland vor dem
Gesetz nicht alle gleich sind, manche sind eben etwas
gleicher.
Wird durch Wiederholung nicht richtiger.
Gruß,
Christian
Ich kenne Leute die sind pro Woche einmal vor Gericht. Türken mit über 20 Vorstrafen. Die kommen alle ohne Haftstrafe davon. Und bei denen ist die Sozialprognose nicht so positiv wie bei Herrn Hartz.