Hartz4-ler geht in Rente

Die Hartz4-Leistungen vom Jobcenter werden bekanntlich am Ende des laufenden Monats im voraus für das kommende Monat bezahlt. Von diesem Geld kann dann u.a. bis zum 5.Werktag des Folgemonats die Miete bezahlt werden.
Bei den Rentenzahlungen ist das anders: Die Rente wird im Nachhinein bis zum Monatsende für das laufende Monat bezahlt.
Wenn jetzt ein Hartz4-Empfänger ohne Errsparnisse in Rente geht kann er für den Monat, in dem die Hartz4-Leistungen enden, die Miete nicht bezahlen, da die Rente erst im Nachund hinein überwiesen wird.
In diesem Fall gewährt der Jobcenter den Betroffenen ein zinsloses Dahrlehen, das er dann in monatlichen Raten von 100 Euro abstottern muß.
Soweit so gut.
Nun weiß ich von einen Mann, der an Krebs erkrankt ist. Er lebt im 5. Stock in einer Altbauwohnung ohne Aufzug. Er konnte gesundheitlich nicht mehr arbeiten und bekam bislang Hartz 4. Nun hat er das Rentenalter erreicht, er bekommt aber nur eine kleine Rente und mußte Wohngeld beantragen. Für den Übergang zur ersten Rentenzahlung bekam er vom Jobcenter ein zinsloses Darlehen, das er monatlich Raten von 100 Euro.zurückzahlen muß.
Der Betrag von 100 Euro monatlich ist für ihn viel Geld, da er für Medikamente von seiner Rente viel Geld ausgeben muß. Er bat daher den Sachbearbeiter vom Jobcenter, man möge doch die monatliche Rate von 100 Euro auf 50 Euro reduzieren.
Daraufhin bekam er die Antwort, wenn er nicht den vollen Betrag von 100 Euro monatlich zurückzahlt, wird sich die Arge an seinen Vermieter werden und die Kaution, die er beim Vermieter als Sicherheit hinterlegt hat, pfänden.
Meine Frage: Hat der Jobcenter das Recht zur Pfändung der Kaution?
Die Kaution ist schließlich dazu da um etwaiige Renovierungen an der Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnis und Auszug des Vermieters bestreiten zu können.

Naja, irgendwie habe ich den Eindruck das an der Geschichte hier was fehlt. Ich bezweifele dass das Jobcenter mit einer reduzierten Rückzahlung nicht einverstanden ist, wenn der Betroffene mit offenen Karten spielt.

Die Pfändung einer Kaution ist eine ganz normale Maßnahme der Zwangsvollstreckung.

Und ja: Die dürfen das!

Im Endeffekt hätte das aber keine Konsequenz für den Mieter. Die Pfändung greift ja erst wenn der Vermieter dem Mieter den Betrag auszahlen müsste. Dann würde das Jobcenter quasi die Hand aufhalten und den Teil des Betrages der von dem Darlehen noch offen ist einziehen.
Sofern also der Mieter nicht in nächster Zeit umziehen will, kann er diese Pfändung ruhig abwarten.

Das hat zwar nicht direkt mit deiner Frage zu tun, aber weiß er, dass bei chronischen Erkrankungen nur 1 % des Jahreseinkommens für Zuzahlungen aufwenden muss? Wenn nicht, dann sollte er sich unbedingt bei der Krankenkasse erkundigen.

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Ist das nicht so, daß der Jobcenter den Vermieter der Wohnung auffordert, ihn sofort, und nicht erst beim Auszug, einen Teil der hinterlegten Kaution auszuhändigen? Davor hat der Betreffende Angst, daß ihn dann der Vermieter kündigt.

Der Betreffende bekommt jetzt Rente, seine Rente wird mit Wohngeld aufgestockt. Gilt das auch für Wohngeldempfänger oder nur für Hartz-4 ler und Empfänger von Grundsicherung?

Es gilt für alle, für jeden einzelnen chronisch Kranken. Beachte den Begriff „Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt“.

Schöne Grüße

MM