Harz 4 Rechtslage

Hallo zusammen ich habe eine sehr komplizierte Frage.

Und zwar geht es darum ich habe eine Frau kennengelernt die Harz 4 bezieht und zwei Kinder hat einen Sohn 14 Jahre und eine Tochter 2 Jahre.
Jetzt meine Frage ich habe Interesse mit ihr zusammen zu kommen aber ich gehe Arbeiten habe einen Lohn von 3500,00€ Brutto.
Was würde es finanziell heißen? was würde das Amt uns berechnen?
Beim Sohn gibt es einen Leiblichen Vater der aber nicht Zahlungsfähig ist für den Sohn.
Bei der Tochter Existiert kein Vater Da würde ich es gerne übernehmen.
Nur wie Sieht die rechts Lage aus es geht darum haben wir eine Chance es geht ja schließlich um Geld.
Auch wenn jetzt viele schnaufen und sagen Geld ist nicht alles aber man muss ja Leben können.
Was kann man tuen um Raus zu kriegen wie was ist?

Wenn jemand sich aus kennt freue ich mich auf eine Antwort vielen dank schon mal in voraus.

Frage von Internet verschoben nach Allgemeine Rechtsfragen
MOD Pierre

Die ARGE wird versuchen das Geld, das sie an die Familie eigentlich zahlen müsste, von dir einzuziehen. Andersrum gesprochen: die Frau bekommt kein Geld mehr von der ARGE weil du in einer Einstands-/Verantwortungsgemeinschaft mit ihr zusammen lebst.

Dem kannst du eigentlich nur entgehen, indem Du von der Teilfamilie getrennt lebst.
Würde euch empfehlen, dass die Frau mit ihren Kindern in Deiner Nähe eine Wohnung anmietet. Damit gehst du im Prinzip allen Schwierigkeiten aus dem Weg. Und immer, wenn irgendwie durch einen dummen Zufall einmal die Sprache auf das Thema kommt: Du lebst nicht mit ihr in einer Einstandsgemeinschaft, jeder ist für sich und sein Leben selbst verantwortlich und zuständig.

Das heißt so lange Sie nicht Arbeiten kann durch die Tochter hat man keine Chance.
Naja ich habe mir das schon gedacht es genau ist schade da wird wohl der weg doch sehr schwierig sein oder sogar nie Stadt finden.
Mein weiß nicht aber sich ins Unglück stürzen geht halt von beiden Seiten nicht.

Aber gibt es keine Möglich kann das man mal die kosten Aufstellung von dem Harz 4 sieht?

Das musst Du googeln.

Wenn Du genügend verdienst um quasi Eure Patchwork-Familie zu unterhalten, ist es doch etwas überzogen von „ins Unglück stürzen“ zu sprechen…

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Na ja, sagen wir mal so … ich fing wieder an zu arbeiten (ja, in Teilzeit), als unsere Tochter 7 Monate alt war. Die Monate bis zum ersten Geburtstag haben wir so überbrückt, dass mein Mann von zu Hause aus an zwei Tagen/Woche gearbeitet hat, aber mit einem Jahr kam sie in die Krippe auf eine 2/3-Stelle, wodurch ich auch meine wöchentliche Stundenanzahl erhöhen konnte. Ja, ich war zu der Zeit schon als Lehrerin tätig und war nachmittags zu Hause, allerdings hatte ich da auch noch Unterricht vorzubereiten.
Ich wollte allerdings auch arbeiten. Wenn man es nicht möchte, findet man immer Gründe.
Und mit 3500 Euro brutto könnte man durchaus auch vier Personen ernähren, ebenfalls wenn man möchte. Wenn nicht, dann sucht man sich halt jemanden als Partner, der arbeitswillig ist und zum Familieneinkommen beiträgt.

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Das ist in dem Fall der Knackpunkt.

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Ja leider antworten Menschen immer auf etwas was nicht gefragt ist.
Ich wollte doch nur wiesen wo ich die Rechtslage nachschlagen kann weil ich im Netz nichts gefunden habe.
Da ich nämlich geschieden bin und aus der alt Ehe Schulden bezahle habe den Lohn nicht so wir ergezahlt wird.
Und deswegen wollte ich nach schlagen wie sich das verhält.

Moin,

Leider werden oft nur wenige relevante Informationen vorab geliefert, sodass Antworten in eine von einem Fragenden nicht gewünschte Richtung fast schon automatisch sind. Der Einwand von @Christa „eigentlich müsste es reichen“ hat dir sicherlich nicht gefallen, war aber unter den Umständen unvermeidbar. Das war nämlich auch mein erster Gedanke.

Deine ersten beiden Fragen lauteten übrigens:

Wie soll hier jemand obige Fragen sinnvoll beantworten, wenn er deine Altlasten nicht kennt?

-Luno

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Ja das Mark ja sein die eigentlich Frage ist die wo kann das nach schlagen wie was verrechnet wird.
Man will sich glaube ich heute nicht Ofen legen im Internet.
Also wehre jetzt die Frage wo kann ich sowas nach lesen.

Servus,

die Einzelheiten stehen im SGB II

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/

Schöne Grüße

MM

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Die alleinerziehende Frau erhält in Hartz 4 im Moment Euro 449 im Monat.

Für zwei Kinder unter 16 Jahren werden Euro 161 bezahlt (zusammen).

Weiterhin muss die Miete, soweit sie in den Vorgaben der Miethöhe enthalten ist, voll von der ARGE übernommen werden. Ebenso die vollen Heizkosten.
Auch Nebenkosten wie z.b. Hausreinigung werden übernommen.
Genaueres musst Du, wie schon @Aprilfisch schrieb, im Gesetz selbst nachlesen.

Das empfiehlt sich vor allen Dingen auch deshalb, weil Du auch bei der ARGE davon ausgehen kannst, dass Du manchmal falsche Auskünfte bekommst. Also musst Du die Regelungen genau kennen damit Du erkennst was richtig und was falsch ist.

Vielen Dank werde mich die Tage ran machen.