Harz 4 wann muss ich einen Job annehmen

Hallo,

ich bin im moment am fleißig am bewerben und hatte ein Vorstellungsgespräch bei einer Firma die mich nehmen würde aus verschiedenen Gründen weiss ich das ich bei dieser Frima definitiv nicht arbeiten will.  Mein Arbeitgeber will mich auf jeden fall und meinte ich sollte probearbeiten und machte einen Termin hierfür aus. Er meinte noch das keine aussreden zählen würden ausnahme ich  finde einen anderen Job. Zudem wollte er die Kontaktdaten von Jobcenter die ich im erstmal nicht gegeben habe. Ich w eiß das ich eigentlich verpflichtet bin jede zumutbare  Arbeit anzunehmen.

  1.  frage ich mich in wie weit der Arbeitgeber sich „hinter meinen Rücken“ mit meinem Berater vom Arbeitsamt in verbindung setzten darf und mir somit den Job praktisch aufzwingen will.

2.welche gründe gibt es diese Arbeit nicht annehmen zu müssen. Z.b. wurden  mir im Vorstellungsgespräch auch weltanschauliche + religöse gestellt  . wäre dies ein hinreichender Grund das ich nicht verpflichtet bin diese Arbeit anzunehmen.

Gruss H.

Henry

Hallo Henry!

  1.  frage ich mich in wie weit der Arbeitgeber sich „hinter
    meinen Rücken“ mit meinem Berater vom Arbeitsamt in verbindung
    setzten darf und mir somit den Job praktisch aufzwingen will.

Da wird nicht lange hinterfragt, was wer darf, es wird einfach gemacht. Es läuft auf die Wahl zwischen Job annehmen und Sanktionen hinaus. Der Arbeitnehmer befindet sich in solcher Situation in schwacher Stellung, aber das ist vom Gesetzgeber so gewollt.

2.welche gründe gibt es diese Arbeit nicht annehmen zu müssen.
Z.b. wurden  mir im Vorstellungsgespräch auch weltanschauliche

  • religöse gestellt  . wäre dies ein hinreichender Grund das
    ich nicht verpflichtet bin diese Arbeit anzunehmen.

Solche Fragen sind nicht zielführend. Ziel kann doch nur sein, aus der Abhängigkeit vom Amt herauszukommen. Trete also die Stellung an und sollte sich dann herausstellen, dass sie dir nicht zusagt, bewirbst du dich anderweitig aus ungekündigter Stellung. Dann hast du kein dich zur Annahme zwingendes Amt im Nacken und damit eine deutlich bessere Position.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

und hatte ein
Vorstellungsgespräch bei einer Firma die mich nehmen würde

  1. Selbst gesucht
  2. Vom JC mit schriftlichem Vermittlungsvorschlag und Rechtsfolgenbelehrung?

Ich w eiß das ich eigentlich verpflichtet
bin jede zumutbare  Arbeit anzunehmen.

Gilt nurfür oben 2. (Rechtsfolgenbelehrung)

  1.  frage ich mich in wie weit der Arbeitgeber sich „hinter
    meinen Rücken“ mit meinem Berater vom Arbeitsamt in verbindung
    setzten darf

Sollte oben 1. zutreffen, dann darf das JC mit dem AG kein Gespräch über deine Person führen

2.welche gründe gibt es diese Arbeit nicht annehmen zu müssen.

Wenn keine Rechtsfolgenbelehrung vom JC vorliegt.
Frage gehört ins Brett Arbeitsamt.

Gruß
Otto

Danke deine Antwort hat mir sehr weitergeholfen gruß henry