Hallo,der Bruder meines Mannes ist Harz IV ,er ist durch Alkohol abgerutscht und arbeitet schon seit Jahren nicht mehr,er ist geschieden,hat zwei Söhne 20J.und 22J. zu denen er seit der Scheidung vor acht Jahren keinen Kontakt hat.Nun geht es darum ob mein Schwage in ein Hosoitz oder Pflegeheim kommt da er nicht mehr in der Lage ist sich selbst zu versorgen.Diese Ankündigung hat die behandelnde Ärztin vor drei Tagen im KKH an die beiden Brüder des Patienten gemacht.Sie hat auch gesagt,dass es im KKH einen Sozialdienst gäbe und der eine Vollmacht fürden Patienten braucht… wir sollen nun einen Notar ins KKH kommen lassen der die Vollmacht beglaubigt.Wie weit greift diese Vollmacht und wer ist im Falle des Todes für irgendwelche Kosten zuständig ??? Bestattung,Wohnungsauflösung,Telefonabmeldung usw. ???Ich muß dazu sagen,dass die Brüder nicht wirklich engen Kontakt hatten ,sie haben halt so hin und wieder nach ihm gesehen,aber das war’s auch schon.
Guten Tag,
von einer Beantwortung ihrer Fragen möchte ich abstand nehmen.
Zum einem ist Rechtsberatung verboten, zum anderen kann ihnen diese Fragen nur ein Anwalt oder evtl. der Notar verlässlich beantworten.
Mit freundlichem Gruß
woodchild
Hallöchen,
zunächst einmal sollte keinesfalls eine Vollmacht oder Ähnliches von den Brüdern unterschrieben werden. Diese Zuständigkeit obliegt den beiden Söhnen,- da Diese in Erbfolge an 1. Stelle stehen.Gleiches gilt für Todesfolgen (Beerdigung etc.) denn dafür werden die Erben zur Kasse gebeten,- folglich in erster Linie die beiden Söhne. Die Brüder sollten nichts unterschreiben und im Todesfall das Erbe ausschlagen (nicht annehmen).
Bei weiteren Fragen einfach melden. MfG D. Lowin
Ich weiss , der Antwort kommt ziemlich spät , ich bin aber bei HARZ IV Interessierter , du hast mich leider falsch gewählt .
Sorry !