Harz4 Empfänger will Umziehen

Hallo,

einer meiner Kumpel ist seit Jahren Harz4 empfänger. Er wohnt in einer 29 m² Wohnung, sein 12 Jähriges Kind wohnt noch bei der Mutter. Die Mutter zieht allerdings (relativ kurzfristig ) um und das Kind möchte nun zum Vater. Beide eltern haben das Sorgerecht und sind damit einverstnaden.
Das Kind lebt mit seiner Mutter in einem anderen Ort und die eltern möchten das es an der Schule bleibt wo es gerade ist.
Nun ein par Fragen:
29 m² sind zu wenig - wird ein Umzug kurzfristig vom Jobcenter genehmigt, da es ein dringlicher Fall ist und man ja nicht 3 Monate auf Erlaubnis warten kann.
Kann man auch ohne Genemigung des Jobcenters umziehen und hat trotzdem Anspruch auf Umzugskosten und Erstattung der Mehrkosten für Miete, Heizung und Nebenkosten.
Wie groß darf eine Wohnung mit Kind sein.
Auf welche Leistungen hat man Anspruch.
Wie beantragt man das - Formlos oder gibt es Formulare dafür.
Die Beratung im Jobcenter war nicht hilfreich und man hatte nicht das Gefühl das einem dort geholfen wird.
Wo findet man Anlaufstellen die einen Kostenlos beraten.

Einige Fragen sind ohne Angabe des Wohnortes nicht genau beantwortbar.
Die zulässige Wohnungsgröße bzw. Kosten, die übernommen werden, ist je nach Wohnort unterschiedlich.

Ohne Genehmigung des Jobcenters wird es auch problematisch, die Umzugskosten erstattet zu bekommen.

Vielleicht gibt es im Wohnort oder in der Nähe eine allgemeine soziale Beratungsstelle, die besser beraten kann als das Jobcenter.

Beatrix