Haschisch ? Wieviel?

Hallo!

Ja und?
Es ist doch nicht Aufgabe der Nachbarn solche Delikte zu
verfolgen.

Hat ja auch niemand behauptet. Es ist nicht nur nicht ihre Aufgaben, sie sind dazu gar nicht berechtigt. Wohl berechtigt sind sie aber dazu, die Strafverfolgungsbehörden zu informieren, damit diese amtswegig einschreiten.

Also ich persönlich würde auch keinen nur wegen Kifferei anzeigen - trotzdem finde ich den Vergleich eines Jemanden, der in einem Rechtsstaat ein Strafdelikt anzeigt mit einem Denunzianten, der politisch unangenehme Personen bei der Gestapo anzeigt eine gehörige Dreistigkeit.

Gruß
Tom

Falsch!
Das ist Weitergeben und ist laut BtmG strafbar.

Hallo!

Also vielleicht war das etwas zu drastisch von mir ausgedrückt. Ich meine wenn eine Anzeige wegen Kiffens erstattet wird, dann genügt das dafür, dass die Behörde im Hinblick auf den Verdacht des Verstoßes gegen strafgesetzliche Bestimmungen ermittelt.

Gruß
Tom

Ja, falsch!

Das ist Weitergeben und ist laut BtmG strafbar.

Nein, nur, wenn es an jemand anderen weitergegeben wird!

Nimmst Du den Joint an und gibst ihn dann direkt wieder zurück an den Besitzer, hast Du ihn nie besessen (im Sinne des Gesetzes) und selbstmurmelnd auch nicht weitergegeben.

Gruß,

M.

Duliegst falsch
Hallo Tom,

es wurde doch schon festgestellt, daß Haschischrauchen allein kein Strafdelikt ist!
Und mehr als der Verdacht des Haschischrauchens ist aus dem Ursprungsposting nicht erkennbar.
Wer deshalb seine eigenen Nachbarn anzeigen will, wie anders als Denunziant würdest Du so jemanden bezeichnen?
Stelle doch mal die Relation: Zerstörte Nachbarschaft, nebeneinanderleben mit jemanden der mich angezeigt hat - der Tatsache gegenüber, daß der Nachbar eventl. Canabis konsumiert - und damit niemanden Schaden zufügt, ausser sich selbst.
Da sind wir doch wieder beim Maschendrahtzaun. Wer brauchst das und wem bringt das was

fragt sich elmore

P.S. zur Klarstellung: Ich bin kein Freund vom kiffen, beibe aber immer gern auf dem Teppich :smile:

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Ohne jetzt alle anderen Beiträge gelesen zu haben…

Der Verdacht des Konsums geht mit dem verdacht des Besitzes einher, es besteht also eine Strafverfolgungspflicht der Behörden.
Die Ermittlungen, die angestellt werden müßten, wären uU sogar eine Durchsuchung bei dem Betreffenden. Dafür bräuchte die Polizei einen richterlichen Durchsuchungsbeschluß, der über die Staatsanwaltschaft beantragt werden müßte. Die Staatsanwaltschaft hat allerdings je nach Bundesland (ích glaube zumindest, daß es da regionale Unterschiede gibt) Mindestgrenzen, in denen der bloße Besitz zum Eigenverbrauch nicht verfolgt wird, da anderenfalls die Verfolgungsbehörden überlastet würden.
Wenn jetzt ein Nachbar daherkommt und mal ins Blaue hinein behauptet, er hat den Verdacht, jemand würde kiffen, wird das vermutlich nicht mal die Schwelle des Tatverdachts überschreiten. Wenn doch, wird mit Sicherheit kein Durchsuchungsbeschluß beantragt.

Meine Meinung, was das Disziplinieren anderer angeht, spare ich mir an dieser Stelle…

Gruß,
Alex

Hi, ich hätte natürlich auch high schreiben können,

Konsum ohne Besitz ist möglich, meinen die Gerichte.

Das musst Du einem Nicht-Juristen mal erklären.

Um das Zeugs zu rauchen muss ich es doch in meine Verfügungsgwalt bringen, das heißt doch Besitz ergreifen.

WEnn ich mir ein Fahrrad leihe, ist es in meinem Besitz, ich bin nicht Eigentümer.

Oder habe ich alles falsch verstanden oder vergessen.

Gruß Volker, und „Ein schönes Pfingstfest“

hallo,

diesem „jemand“ muss ganz schön langweilig sein,wenn er ständig hinter dem fenster steht u. seinen nachbarn beobachtet.
mir(nicht kiffend) wäre es so etwas von egal.es sei dem er bäte meinem kind etwas an od. würde mich in seiner jeweiligen stimmung anpöpeln etc.
dieser „jemand“ macht sich auch bestimmt durch einen anruf bei der polizei(wenn die überhaupt kommt) beim nachbarn beliebt.
es gibt dann bestimmt mal ne returkutsche :smile:
ich meine man sollte sich besser um seinen eigenen kram kümmern als um andere.

Franz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Konsum ohne Besitz
Oi,

Konsum ohne Besitz ist möglich, meinen die Gerichte.

Das musst Du einem Nicht-Juristen mal erklären.

ich bin selbst nur Laie, aber ich versuche es mal…

Um das Zeugs zu rauchen muss ich es doch in meine
Verfügungsgwalt bringen, das heißt doch Besitz ergreifen.

WEnn ich mir ein Fahrrad leihe, ist es in meinem Besitz, ich
bin nicht Eigentümer.

Oder habe ich alles falsch verstanden oder vergessen.

Ivos Beispiel war da etwas deutlicher als meines, deshalb übernehme ich das zunächst:

Stell Dir vor, Alice bereitet ein paar Lines Speed oder Koka vor und hält sie Bob mit einem passenden Röhrchen unter die Nase. Bob nimmt eine Line, Alice nimmt Tablett und Röhrchen wieder zurück.

Bob hat in diesem Fall das Speed oder Koka nie besessen im Sinne des Rechtsbegriffes „Besitz“. Er hat lediglich konsumiert, und sich daher nicht strafbar gemacht. Er kann nichts von dem Pulver weitergeben, und sogar (das wurde richterlich mehrfach entschieden) die Rückstände an der Nasenschleimhaut, die er theoretisch rauspopeln könnte, gelten nicht als Besitz, weil sie eine viel zu geringe Menge darstellen.

Mit dem Joint ist es nicht ganz so offensichtlich, aber ähnlich:

Alice baut die Tüte, Bob zieht nur daran und gibt sie zurück. Richter haben (auch hier mehrfach) entschieden, dass der „Besitz“ im rechtlichen Sinne erst dann eintritt, wenn Bob den Joint a) an andere weitergibt (weil er damit seine Verfügungsgewalt manifestiert) oder b) für „längere Zeit“ in seiner Obhut behält, also bspw. bis er aufgeraucht ist damit durch die Bude stapft.

Ein wenig was dazu kannst Du bspw. hier nachlesen: http://www.presroi.de/daily/2003/06/20030612.html

Bessere Quellen habe ich grad leider nicht zur Hand, und beachte bitte, dass ich als Laie evtl. Fehler in meine Erklärung eingebaut habe. Zur Veranschaulichung sollte sie allerdings ausreichend korrekt sein.

Gruß,

M.

* owt
.

Hallo!

es wurde doch schon festgestellt, daß Haschischrauchen allein
kein Strafdelikt ist!
Und mehr als der Verdacht des Haschischrauchens ist aus dem
Ursprungsposting nicht erkennbar.

Ja irgendwo muss das Zeug doch her sein! Das reicht wohl als Verdacht um zu ermitteln, ich sagt ja nicht das es für eine Hausdurchsuchung oder Festnahme oder so reicht.

Wer deshalb seine eigenen Nachbarn anzeigen will, wie anders
als Denunziant würdest Du so jemanden bezeichnen?

Also so undeutlich schreibe ich doch wohl nicht oder? Ich verwehre mich dagegen, jemanden, der im heutigen Westeuropa jemanden anderen wegen eines Straftatverdachtes anzeigt mit jemandem zu vergleichen, der politische Gegner bei der Gestapo denunziert. Erstens finde ich einen solchen Vergleich eine unglaubliche Dreistigkeit und zweitens eine grobe Verharmlosung des Nationalsozialismus.

Stelle doch mal die Relation: Zerstörte Nachbarschaft,
nebeneinanderleben mit jemanden der mich angezeigt hat - der
Tatsache gegenüber, daß der Nachbar eventl. Canabis konsumiert

  • und damit niemanden Schaden zufügt, ausser sich selbst.
    Da sind wir doch wieder beim Maschendrahtzaun. Wer brauchst
    das und wem bringt das was

Ich hab doch selbst geschrieben, dass ich persönlich so eine Anzeige nicht machen würde, weil mir das völlig wurscht ist, ob jemand in meiner Nachbarwohnung Cannabis raucht.

Gruß
Tom

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off topic

diesem „jemand“ muss ganz schön langweilig sein,w

wenn es nicht reicht, einem Artikel ein Sternchen
anzupappen, sondern das auch noch in einem owT-Artikel
kundtun muss.
Genau aus diesem Grund wurden die Sternchen eingeführt
und ist ein Hauptgrund, warum sie beibehalten werden:
damit das Forum nicht mit Artikeln, die nichts anderes
beinhalten als „dem stimm ich zu“ vollgemüllt wird.
Gruß
Elke

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Hallo und danke,

ja Dein Beispiel und die anderen Postings haben mal wieder einem Nicht-Juristen, dass man die Welt viel komplizierter sehen muss(???).

Gruß Volker

sag bloss…
… gehen da etwa auch LANGHAARIGE aus und ein? Dann würd ich das zusätzlich auch noch dem Verfassungsschutz melden. Sicher ist sicher, gell!

Straflosigkeit der Selbstschädigung
Hi,

ja Dein Beispiel und die anderen Postings haben mal wieder
einem Nicht-Juristen, dass man die Welt viel komplizierter
sehen muss(???).

gern geschehen. Hintergrund des ganzen Brimboriums ist übrigens der Rechtsgrundsatz, dass in Deutschland niemand dafür bestraft wird, dass er sich selbst schädigt („bestraft“ im Sinne des StGB).

Strafe kommt immer erst ins Spiel, wenn auch andere gefährdet werden.

Ein Selbstmörder wird ja für einen missglückten Versuch (bei einem geglückten stellt sich die Frage eh nicht mehr) auch nicht bestraft, wenn er jedoch erfolglos versucht, sich das Leben zu nehmen, indem er als Geisterfahrer auf die Autobahn knallt, ist DAS widerum strafbar.

Gruß,

Malte

**** owT & mG & omfg & TIMTOWTDT & SCNR

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Hallo Franz, wo kämen wir denn hin, wenn sich jeder nur um seinen eigenen Kram kümmern würde??? Wenn der Nachbar wirklich begründeten Verdacht hat, finde ich es nur richtig, das der Polizei zu melden. Vielleicht kennen die ihn ja schon aus anderen Kontrollen. Sicherlich wird nicht aus nem Joint heraus ne Hausdurchsuchung gemacht.