Konsum ohne Besitz
Oi,
Konsum ohne Besitz ist möglich, meinen die Gerichte.
Das musst Du einem Nicht-Juristen mal erklären.
ich bin selbst nur Laie, aber ich versuche es mal…
Um das Zeugs zu rauchen muss ich es doch in meine
Verfügungsgwalt bringen, das heißt doch Besitz ergreifen.
WEnn ich mir ein Fahrrad leihe, ist es in meinem Besitz, ich
bin nicht Eigentümer.
Oder habe ich alles falsch verstanden oder vergessen.
Ivos Beispiel war da etwas deutlicher als meines, deshalb übernehme ich das zunächst:
Stell Dir vor, Alice bereitet ein paar Lines Speed oder Koka vor und hält sie Bob mit einem passenden Röhrchen unter die Nase. Bob nimmt eine Line, Alice nimmt Tablett und Röhrchen wieder zurück.
Bob hat in diesem Fall das Speed oder Koka nie besessen im Sinne des Rechtsbegriffes „Besitz“. Er hat lediglich konsumiert, und sich daher nicht strafbar gemacht. Er kann nichts von dem Pulver weitergeben, und sogar (das wurde richterlich mehrfach entschieden) die Rückstände an der Nasenschleimhaut, die er theoretisch rauspopeln könnte, gelten nicht als Besitz, weil sie eine viel zu geringe Menge darstellen.
Mit dem Joint ist es nicht ganz so offensichtlich, aber ähnlich:
Alice baut die Tüte, Bob zieht nur daran und gibt sie zurück. Richter haben (auch hier mehrfach) entschieden, dass der „Besitz“ im rechtlichen Sinne erst dann eintritt, wenn Bob den Joint a) an andere weitergibt (weil er damit seine Verfügungsgewalt manifestiert) oder b) für „längere Zeit“ in seiner Obhut behält, also bspw. bis er aufgeraucht ist damit durch die Bude stapft.
Ein wenig was dazu kannst Du bspw. hier nachlesen: http://www.presroi.de/daily/2003/06/20030612.html
Bessere Quellen habe ich grad leider nicht zur Hand, und beachte bitte, dass ich als Laie evtl. Fehler in meine Erklärung eingebaut habe. Zur Veranschaulichung sollte sie allerdings ausreichend korrekt sein.
Gruß,
M.