Haschisch ? Wieviel?

Hallo,
angenommen jemand nimmt an, dass ein Nachbar kifft. Würde das dieser „jemand“ der Polizei melden, würden die was unternehmen? Den Nachbar aufsuchen? beweise hat der „jemand“ nämlich nicht!
Zum einenverbrauch darf man doch etwas zu Hause haben, oder wie ist da die rechtslage, oder die vorgehensweise der polizei??

Maschendrahtzaun owT

Die 60er sind vorbei
Durch die heute im Rahmen von Züchtungen weitaus extremere Anreicherung des Pflanzen mit THC ist Kiffen nicht mehr so harmlos wie wie in den 60er. Gerade für Kinder und Jugendliche ist das Zeug alles andere als ungefährlich.

http://www.swr.de/report/archiv/sendungen/021118/03/…

Das alles sollte man sich überlegen bevor man pauschal von Denunziation spricht und ggf. einfach die Frage beantworten wenn man kann.

ElC.

Hallo,
angenommen jemand nimmt an, dass ein Nachbar kifft.

Weswegen nimmt er das an?

Würde das
dieser „jemand“ der Polizei melden, würden die was
unternehmen?

Kiffen an sich, also der reine Konsum ist nicht strafbar, allerdings setzt Konsum mehr oder weniger den Besitz voraus.

Den Nachbar aufsuchen?

Man würde wahrscheinlich mal hinfahren und im Flur auf Geruchsauffälligkeiten achten, wenn solche vom Anzeigenden beschrieben wurden.
Ein Anruf mit:„Ich nehme an mein Nachbar kifft“ würde nicht viel bringen, denn der Konsum ist wie gesagt legal. Da wäre wohl der Polizei die Zeit zu schade und sie würden die Sache abwiegeln.

beweise hat der „jemand“
nämlich nicht!

Na wie kommt er dann darauf? Riechts im Hausflur ständig stark nach hasch? gehen dauernd merkwürdige Typen ein und aus, die vielleicht sogar auf Verkaufshandlungen schließen lassen?
Das würde die Polizei ggf. interessieren.

Zum einenverbrauch darf man doch etwas zu Hause haben, oder
wie ist da die rechtslage, oder die vorgehensweise der
polizei??

Kommt beides auf das Bundesland an.

Meine Meinung ist:
Wenn irgend ein Erwachsener -ohne Kinder- meint er will sich in der eigenen Bude/auf dem Balkon regelmäßig die Birne zukiffen, dann soll er doch.
Bei Kindern und Jugendlichen oder gar einem kleinen „Coffee-shop“ oder einer Plantage nebenan siehts etwas anders aus…

ElC.

Das alles sollte man sich überlegen bevor man pauschal von
Denunziation spricht und ggf. einfach die Frage beantworten
wenn man kann.

Und warum führst du die Thematik „Denunziation“ dann hier ein?

http://www.wdrmaus.de/sachgeschichten/maschendrahtzaun/
Schorsch

Na gut…
Dann eben statt Denunziant: streitsüchtiger, leserbriefschreibender Nachbar…

http://www.zeit.de/archiv/2000/5/200005.erinnern_aue…

ElC.

Hallo!

Straft mich Lügen, aber meines Wissens ist es ganz und gar nicht legal, Haschisch zu besitzen. Dieses häufig missverstandene Gerichtsurteil legte - soweit ich weiß - nur fest, dass bei geringfügigen Mengen die Polizei nicht mehr verpflichtet ist, ein Verfahren einzuleiten.

Dieses Urteil wird wie gesagt bundesland-abhängig sehr unterschiedlich ausgelegt, mit deutlichem Nord-Süd-Gefälle. Ich vermute allerdings mal, dass wenn einer bei der Polizei anruft: „Ich glaube, mein Nachbar kifft.“, dann haben die Grünen besseres zu tun, als gleich mit dem Hausdurchsuchungsbefehl anzurücken.

Michael

Hallo!

Straft mich Lügen, aber meines Wissens ist es ganz und gar
nicht legal, Haschisch zu besitzen.

Das hab ich auch nicht geschrieben, aber nochmal:

Der Konsum ist nicht strafbar, Konsum setzt aber mehr oder weniger Besitz voraus und der ist grundsätzlich strafbar, allerdings verzichten einige Bundesländer bei"geringen Mengen" grundsätzlich auf die Verfolgung.

2 Like

Hallo!

Warum sollte der Nachbar das tun? Nötigt der kiffende Nachbar den anderen mitzurauchen?
Ich stehe dem kiffen nicht gerade positiv gegenüber, aber viel verwerflicher finde ich das Denunziantentum.
Kann mich hier nur der „Maschendrahtzaun“ Aussage der Adlerin anschliessen!
Wenn der Nachbar jeden Abend auf dem Balkon 1 Flasche Rotwein trinkt wird auch niemand die anonymen Alkoholiker anrufen wollen…
Die Polizei hat weisgott genug wo sie sich dringender drum kümmern muss.
Gruß elmore

Hallo!

Da der Besitz von Drogen amtswegig zu verfolgen ist, müssten die Strafverfolgungsbehörden (amtswegig) einschreiten.

Ob man da meldet, dass der Nachbar kifft oder dass er Drogen besitzt ist vollkommen egal, denn Kiffen kann man denklogisch nur wenn man die Drogen besitzt.

Gruß
Tom

Hallo!

Wenn der Nachbar jeden Abend auf dem Balkon 1 Flasche Rotwein
trinkt wird auch niemand die anonymen Alkoholiker anrufen
wollen…

Nur ist das Trinken einer Flasche Rotwein kein Offizialdelikt…

Gruß
Tom

Ja und?
Ja und?
Es ist doch nicht Aufgabe der Nachbarn solche Delikte zu verfolgen.
Ausgenommen alle Dinge, die anderen schaden (Diebsatahl, Gewalt, Drogenhandel etc.)
Wenn der Nachbar für sich kifft schadet er niemand anderem, mir schon garnicht. Warum sollte ich ihn dann denzuzieren. Für mich bleibt das Blockwartmentalität.
Ich zeige meinen Nachbarn doch auch nicht an, wenn er falsch parkt.

Zitiere Ringsgwandl: Der immer rumschleicht, spioniert, die andern immer drangsaliert (aus: Der Gartennazie)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

3 Like

Hi,

Wenn der Nachbar jeden Abend auf dem Balkon 1 Flasche Rotwein
trinkt wird auch niemand die anonymen Alkoholiker anrufen
wollen…

Nur ist das Trinken einer Flasche Rotwein kein
Offizialdelikt…

Der Konsum von Cannabis auch nicht…

Gruß Stefan

1 Like

Hallo!

Da der Besitz von Drogen amtswegig zu verfolgen ist, müssten
die Strafverfolgungsbehörden (amtswegig) einschreiten.

Ob man da meldet, dass der Nachbar kifft oder dass er Drogen
besitzt ist vollkommen egal, denn Kiffen kann man denklogisch
nur wenn man die Drogen besitzt.

Konsum ohne Besitz ist möglich, meinen die Gerichte.

Gruß,

M.

Hallo Malte,
ja, und Manna fällt vom Himmel…
Grüße
Almut

Tach,

ja, und Manna fällt vom Himmel…

Weiß ich nix von. Fakt ist, wenn Du auf einer Fete von jemandem einen Joint bekommst, daran ziehst, und ihn dann zurückgibst, hast Du ihn rechtlich nicht besessen und demzufolge keine strafbare Handlung begangen.

Gruß,

M.

Wenn du dein Kokain mir auf einem Silbertablett vor die Nase stellst und ich ziehe eine Line weg, so war ich nie Besitzer.

So ist es nun mal.

Gruss Ivo

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Hallo,

schönen Gruss an Hausmeister Krause…

angenommen jemand nimmt an, dass ein Nachbar kifft. Würde das
dieser „jemand“ der Polizei melden, würden die was
unternehmen? Den Nachbar aufsuchen? beweise hat der „jemand“
nämlich nicht!

Es wäre möglich dass die Polizei so was macht.
Allerdings ist die blosse Vermutung etwas wenig…

Zum einenverbrauch darf man doch etwas zu Hause haben, oder
wie ist da die rechtslage, oder die vorgehensweise der
polizei??

Nein, darf man nicht. So ist die Rechtslage.
allerdings können (und werden zumeist auch) die Ermittlungen bei geringen Mengen wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Was als geringe Menge ist angesehen in den einzelnen Bundesländer. Zwischen 3g und 35g variiert das durchaus.

Hieraus ein Recht auf Besitz abzuleiten ist allerdings falsch.

Gruss Ivo

Hallo Malte,
sorry, hatte mein Ironie-Tag nicht angemacht.
Also was sagt das Gesetz:
Der Besitz von Cannabis ist strafbar. Von Bundesland zu Bundesland verschieden wird aber von einer Strafverfolgung abgesehen, wenn eine bestimmte Menge nicht überschritten wird.

Also.
Wenn der Nachbar anzeigen will, soll er.
Wers braucht…
Grüße
Almut

Hallo!

Der Konsum von Cannabis auch nicht…

Ja das ist richtig - aber er steht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Besitz

Gruß
Tom