Hat Arbeitgeber noch "Vorteile", wenn er Kurzarbeitergeld aufstockt?

Hallo;
Kurzarbeitergeld soll ja im allgemeinen dazu dienen, Firmen in Krisenzeiten (wie eben aktuell) finanziell zu entlasten.
Dazu bekommt ein Werker die mögliche Ausfallzeit entsprechend mit 60 bzw. 67% vom Arbeitsamt „entlohnt“. Da dieses auch die Sozialversicherungsbeiträge voll übernimmt, würde nach meiner Meinung der Arbeitgeber also 100% Lohn- und Sozialversicherung sparen.
Wenn nun der Arbeitgeber sich bereit erklärt, sagen wir mal, 20% des Verdienstausfalls zusätzlich auf das Kurzarbeitergeld aufzustocken -> welche Mehrkosten entstehen dem Arbeitgeber dadurch?
Uns wurde in unserem Unternehmen gesagt, in dem Fall würde das Unternehmen finanziell nicht wesentlich entlasten werden…
Stimmt das bzw. welche Kosten „entstehen“ dem Unternehmen/dem Arbeitgeber bei einer möglichen Kurzarbeitergeld-Aufstockung?

Danke und Gruß
aiktr123

Hallo,
in vielen Tarifverträgen gibt es die Vereinbarung, dass der AG bei Kurzarbeit aufstocken muss.
Wenn er nicht aufstocken muss, dann zahlt die Agentur für Arbeit den reduzierten Lohn.
Wenn er aufstocken muss, dann zahlt er dem Arbeitnehmer diese Aufstockung und erhält dafür (aus AG Sicht) keine Gegenleistung.
Deshalb haben es die AG gerne, wenn z.B. die Arbeitszeit reduziert wird und der AG so viel weniger bezahlt, wie weniger gearbeitet wird - ohne Aufzahlung.
In BW gibt es dazu den TVBesch (Tarifvertrag für Beschäftigungssicherung). Beim AG sehr beliebt https://www.igmetall.de/download/0146442_TV-Besch_30_04_5d603cd1761ac8648bf5d24366e3a7515ce7ee0f.pdf

Weitere Fragen dazu beantwortet dir dein Betriebsrat.

Schöne Grüße
Schrella

Hallo Schrella;
Vielen Dank für deine Antwort!
Der Betriebsrat vertritt bei uns die Meinung der Geschäftsführung, dass bei einer prozentualen Aufstockung des Kurzarbeitergeldes keinerlei (!!!) Vorteile mehr für den Arbeitgeber bestehen würde -> O-Ton " die Kosten, die durch die Aufstockung entstehen, würden keine nennenswerte Einsparungen für das Unternehmen zur Folge haben und somit den angedachten Effekt des Kurzarbeitergeldes nahezu vollständig verhindern"…
Das kann ich mir im Leben nicht vorstellen… Sicherlich muß der Arbeitgeber die Aufstockung von z.B. 20% und die dafür entstehenden Sozialabgaben zahlen -> aber nach meinem Verständnis blieben dann fast 80% Einsparungen übrig!
Oder gibt es da noch andere Kosten?

Unser Betriebsrat ist da überhaupt keine Hilfe…

MfG
aiktr123

Hallole,
seid ihr Tarif gebunden? Wenn ja, gibt es da eine Zuzahlung bei Kurzarbeit?

Vielleicht muss man aber auch mal mit dem Betriebsrat diskutieren, wen er zu vertreten hat und wie die Mannschaft so darüber denkt.

Ein gutes Argument für die Zuzahlung ist, dass nach der Kurzarbeit auch Arbeitslosigkeit kommen könnte. Und dann spielt das durchschnittliche Einkommen des letzten Jahres eine wichtige Rolle für die Arbeitnehmer. Dazu sollte der BR sich dann mal äußern.
Schöne Grüße
Schrella

Hallo;
nein wir sind nicht Tarif gebunden.
Wie gesagt, mir geht es weniger um die Arbeit des Betriebsrates; die kannst du eh in der Pfeife rauchen…
Mir geht es einfach um den Inhalt der Aussage, wenn der AG das Kurzarbeitergeld aufstockt, hat er keine bis kaum Vorteile durch das Kurzarbeitergeld…
Das kann doch nicht sein?!

MfG
aiktr123

Diese Aussage ist so richtig, jedenfalls aus AG-Sicht.
Mit Tarifbindung hätten die AN eine bessere Verhandlungsposition. So ist man jetzt auf das angewiesen, was der AG bereit ist zu geben.
Schade eigentlich.
Schöne Grüße
Schrella