Hat D Mehmet übel mitgespielt?

Hallo,

http://www.sueddeutsche.de/bayern/serienstraftaeter-…

http://de.wikipedia.org/wiki/Fall_Mehmet

Sollte die deutsche Justiz hier nicht hart bleiben und bei einer Rückkehr Mehmets auf die Verbüßung seiner Haftstrafe bestehen, zumal er offenbar immer noch versucht, die Schuld anderen zuzuschreiben?

Gruß
vdmaster

Tacheles aus Frankfurt dazu
Der Frankfurter Ordnungsdezernent Markus Frank zeigte sich abweisend. „Wir wollen Mehmet nicht in unserer Stadt“, sagte er dem Bericht zufolge. „Es ist eine Verhöhnung der vielen Opfer, wenn er hier auftritt. Wir werden alles tun, dass er sein Buch im Gefängnis vorliest, nicht auf der Buchmesse.“

Das trifft absolut meinen Geschmack!

Der Gedanke allein, mit dieser Vita Kasse machen zu können, widert mich an! Wer schreibt dann die nächsten Bücher - Beate Tzschäpe, Magnus Gäffgen?

Boris Becker reicht doch wirklich schon…

Gruß

Hummel

Moin!

Weshalb sollte man gerade bei diesem Mann den Haftbefehl aussetzen?
Er hat vielen Leuten schwer geschadet. Nicht Beckstein hat ihm, sondern er hat vielen anderen Menschen übel mitgespielt und sich dabei über diese sowie die deutsche Justiz einen abgelacht.

Nun wird es ihm in der Türkei zu „kalt“ und schon soll der deutsche Sozialstaat diesen Mann in die Arme nehmen?
No way! Lebenslanges Einreiseverbot, Pfändung eventueller Tantiemen und Einführung des kanadischen Modells für die Einwanderung! Das ist es, was nun angesagt ist.

Er hat ein Buch geschrieben? Gut. Dann kann man ja die Einnahmen zur EIntschädigung der Opfer verwenden. Muhlis A.s Einnahmen sollten direkt beim Verlag gepfändet werden.
Wenn er dann seine Haftstrafe noch absitzt, sollte er sich auf Nimmerwiedersehen hier verdrücken (müssen). Wenn er hier nicht mehr auftauchen sollte - auch gut.

M.

Hallo,
es ist schon ein Unding dass dieser notorische Verbrecher Gelegenheit hat zu klagen. Das gehört sofort abgewiesen. Nicht Beckstein hat sein Leben versaut, das hat er selber getan.
Lasst den Kerl bloss wo der Pfeffer wächst. Sonst kommen noch mehr solche Verbrecher ins Land. Wir haben schon genug davon. Würden viele Gefängnisse und Kosten sparen wenn wir das ganze Gesockse ausweisen würden.

Hi,

nein. Ist es nicht! Ist doch toll dass bei uns jeder klagen kann wie er will. Konsequent wäre es halt nur wenn ein Gericht entscheidet dass das Einreiseverbot bestehen bleibt bzw. dass er sofort verhaftet wird wenn er trotzdem deutschen Boden betritt weil er ja wohl noch eine Strafe hier abzusitzen hat. ICH möchte nicht in einem Land leben in dem man mir das Recht auf ein faires Verfahren per se abspricht.

Die Gesetze sind doch alle da, es fehlt nur am politischen Willen diese auch durchzusetzen. Denn wer das fordert ist ja ein „geistiger Brandstifter“ und wird abgesägt: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/jugen…

Gruss
K

ICH möchte nicht in einem Land leben in dem man mir das Recht
auf ein faires Verfahren per se abspricht.

Ich würde sehr gerne in einem Land leben in dem Intensivstraftäter nie wieder das Tageslicht sehen. Ob mit Verfahren oder ohne ist mir an der Stelle egal.

Aber stattdessen macht man lieber einen Abenteuerurlaub, ein Boxtraining (als sei das Zuschlagen nicht schon bekannt genug) oder stellt mehr Sozialarbeiter ein…

Hi Kasi,

nein. Ist es nicht! Ist doch toll dass bei uns jeder klagen
kann wie er will. Konsequent wäre es halt nur wenn ein Gericht
entscheidet dass das Einreiseverbot bestehen bleibt bzw. dass
er sofort verhaftet wird wenn er trotzdem deutschen Boden
betritt weil er ja wohl noch eine Strafe hier abzusitzen hat.

Ich glaube, dass sich bei Dir und auch bei Rosenfreak ein Mißverständnis eingeschlichen hat. Es wird beklagt (gejammert), aber nicht im juristischen Sinne eine Klage erhoben. Der letzte Haftbefehl ist nach wie vor gültig. D.h., dass Mehmet beim aktuellen Stand der Dinge bei Betreten Deutschlands verhaftet wird und einfährt.

Gruß
vdmaster

Hi,

aber er hat doch geklagt…

„Aris Anwalt, Burkhard Benecken, hat nach Informationen der Bild-Zeitung beim Verwaltungsgericht Frankfurt heute Klage dagegen eingereicht, dass seinem Mandanten die Einreise nach Deutschland verweigert wird. „Die zunächst erteilte Genehmigung wurde zurückgenommen, nachdem politischer Druck in die Sache gekommen ist“, sagte der Anwalt. Mehmet werde unfair behandelt. „Es wird so getan, als sei er ein Monster“, so Benecken.“ http://www.sueddeutsche.de/muenchen/serientaeter-meh…

Gruss
K

Hallo Kasi,

das war mir bilang entgangen. Danke für den Link. Ich habe den Ablauf der Ereignisse recherchiert:

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.buchmesse…

http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2013-10/…

http://www.welt.de/regionales/muenchen/article120640…

Ich kann es mangels Kenntnis nicht bewerten, ob M. überhaupt der Rechtsweg (Verwaltungsrecht) offen steht. Allein dies würde ich für problematisch halten, da er weder deutscher Staatsbürger ist noch sich auf deutschem Staatsgebiet aufhält. Sonst könnte ja jede Pappnase weltweit einen Klageweg in D beschreiten und so den Justizapparat zumüllen. Ich schätze mal, dass die Klage gar nicht erst angenommen werden wird.

Ansonsten handelt sich bei der ganzen Aktion IMHO um einen billigen PR-Trick. Dies zeigt auch das Bemühen des Anwalts sich über die Medien zu äußern, anstatt alles in Ruhe abzuklären. Wenn ich schon das „Monster“-Gefasel höre, kriege ich Brechreiz. Allein der Umstand, dass eine Entscheidung Frankfurts keinerlei Wirkung auf den Haftbefehl haben würde, sondern einen rein ausländerrechtlichen Verwaltungsvorgang darstellt (jede Wette: ohne anfänglich überhaupt vom Haftbefehl Kenntnis zu haben), ist entscheidend.

Ich kann mir auch schon den Grundtenor „seiner“ Autobiographie vorstellen: Der arme, gute Junge wurde von der Gesellschaft mißverstanden, alles war nur ein Schrei nach Hilfe und Anerkennung, der Ausländerhaß in D hat ihn in die Kriminalität getrieben und er war das Opfer politischer Willkür.

Mit dem Medienrummel sollen nur die Verkaufszahlen in die Höhe getrieben werden. Leider wird es genug Deppen geben, die darauf reinfallen und sich den Schrott kaufen werden. Bohlens Müll wird ja auch gekauft.

Gruß
vdmaster

Gruß
vdmaster

Hi,

Ich kann es mangels Kenntnis nicht bewerten, ob M. überhaupt der Rechtsweg (Verwaltungsrecht) offen steht. Allein dies würde ich für problematisch halten, da er weder deutscher Staatsbürger ist noch sich auf deutschem Staatsgebiet aufhält. Sonst könnte ja jede Pappnase weltweit einen Klageweg in D beschreiten und so den Justizapparat zumüllen. Ich schätze mal, dass die Klage gar nicht erst angenommen werden wird.

Jede deutsche Auslandsvertretung hat das Recht einem Antragsteller ein Visum zu verweigern, aber auch jeder Antragsteller hat das Recht dagegen vorzugehen - in letzter Instanz auch in Deutschland. Das macht ja auch sehr viel Sinn, denn es kann ja nicht sein dass z.B. ein türkisches Gericht letztendlich entscheidet wer zu uns kommen darf und wer nicht weil unsere Botschaft den Antrag ablehnt. Siehe http://www.ankara.diplo.de/Vertretung/ankara/de/06__…

Da in diesem Fall die Stadt Frankfurt ein quasi Einreiseverbot ausgeprochen hat und die Botschaft in Ankara gebeten hat kein Visum auszustellen geht man hier wohl erstmal gegen die Stadt Frankfurt vor. Vielleicht kommt ja noch eine Klage beim VG Berlin.

Gruss
K

Hallo,

dieses Arschloch bekommt viel zu viel Aufmerksamkeit.

Gruß

ja
hallo,

den größten teil seiner straftaten hat „mehmet“ vor seinem 14. geburtstag begangen, zu einer zeit also, als er noch ein kind war.

kein kind kommt als straftäter zur welt, sondern wird es aufgrund von ihm nicht zurechenbaren umständen. es gibt gründe dafür, warum kinder nicht strafmündig sind. dies sollte bei allen straffällig gewordenen kindern und jugendlichen berücksichtigt werden.

was wäre mit einem kind passiert, das wie „mehmet“ in einem sozialen brennpunkt in münchen geboren und aufgewachsen ist, aus problematischen familienverhältnissen stammt, noch vor der teilweisen strafmündigkeit zahlreiche straftaten begeht und sich von „mehmet“ nur darin unterschiedet, dass es die deutsche staatsangehörigkeit hat (und ja, auch unter deutschen kindern und jugendlichen kommen solche fälle vor)? im besten fall wäre dieses kind psychologisch und pädagogisch betreut worden, evtl. mit heimunterbringung, im schlimmsten fall wäre es nach vollendung des 14. lebensjahrs in eine jugendstrafanstalt gekommen.

ein hier geborenes und aufgewachsenes kind nur aufgrund seiner nicht-deutschen staatsangehörigkeit ohne die begleitung seiner erziehungsberechtigten in ein ihm völlig fremdes land, dessen sprache es zu diesem zeitpunkt noch nicht einmal richtiug beherrscht, abzuschieben, stellt also durchaus eine unbillige härte dar.

hier ein aktuelles interview mit „mehmet“: http://www.spiegel.de/panorama/mehmet-ehemaliger-jug…

gruß

m.i.g.

ps: dies ist die zweite version dieses artikels, da die erste im datennirvana verschollen ist.

Nur noch kurz die Welt retten

ein hier geborenes und aufgewachsenes kind nur aufgrund seiner
nicht-deutschen staatsangehörigkeit ohne die begleitung seiner
erziehungsberechtigten in ein ihm völlig fremdes land, dessen
sprache es zu diesem zeitpunkt noch nicht einmal richtiug
beherrscht, abzuschieben, stellt also durchaus eine unbillige
härte dar.

Deine Sichtweise ist unverständlich. Deutschland bietet mehreren Millionen Menschen ein Leben mit guten Arbeits-, Ausbildungs- und Lebensbedingungen. Da kann - oder muss - Deutschland auch im Interesse der einheimischen Bevölkerung klare Regeln definieren.

Das heißt nicht, jeden Jugendlichen, der mal Unsinn macht, ins nächste Flugzeug zu setzen. Aber du kannst nicht die Tatsache, dass der Jugendliche in Deutschland meist mit besseren Chancen als im Herkunftsland aufwächst, auch noch doppelt den Deutschen anlasten, indem diese Person dann auch noch unter allen Umständen hier behalten werden muss.

Und du meinst, dass das Herkunftsland für den Straftäter weitgehend unbekannt ist? Tut nichts zur Sache. Zu Straftaten wird niemand gezwungen.

hallo,

Und du meinst, dass das Herkunftsland für den Straftäter
weitgehend unbekannt ist?

in diesem fall ja - „mehmet“ ist in deutschland geboren und aufgewachsen, nicht in der türkei.

Tut nichts zur Sache.

doch, da er als unbegleiteter14jähriger dahin abegschoben wurde

Zu Straftaten wird niemand gezwungen.

die überwältigende mehrheit davon hat er begangen, als er strafunmündig war. ein kind. kein kind kommt als straftäter zur welt.

gruß

m.i.g.

Hallo,

im besten
fall wäre dieses kind psychologisch und pädagogisch betreut
worden, evtl. mit heimunterbringung, im schlimmsten fall wäre
es nach vollendung des 14. lebensjahrs in eine
jugendstrafanstalt gekommen.

… wobei ich es durchaus praktisch fände, es stattdessen einfach in die Türkei abzuschieben. Damit wäre das Problem für uns nachhaltig gelöst.Klar, geht nicht, wegen der deutschen Staatsbürgerschaft. Dafür können uns auch die Türken nicht einfach ihre Problemkinder aufhalsen.Das ist irgendwo schon ganz vernünftig geregelt. Eigentlich.

ein hier geborenes und aufgewachsenes kind nur aufgrund seiner
nicht-deutschen staatsangehörigkeit ohne die begleitung seiner
erziehungsberechtigten in ein ihm völlig fremdes land, dessen
sprache es zu diesem zeitpunkt noch nicht einmal richtiug
beherrscht, abzuschieben, stellt also durchaus eine unbillige
härte dar.

Eine „unbillige Härte“ wäre es gewesen, die Eltern (die ja nicht nur erziehungsberechtigt, sondern auch verantwortlich für die Erziehung sind), gleich mit auszuweisen. Ansonsten - niemand hätte es ihnen verwehrt, ihren Sohn zu begleiten. Angesichts der Verurteilung 2005 nur zu verständlich, dass sie darauf verzichteten. Ich schätze, die waren genauso froh, ihn los zu sein, wie der Großteil der Bevölkerung hier.

Ansonsten - „Mehmet“ hat zwar nach seiner Abschiebung behauptet, lieber in Deutschland im Knast als in der Türkei in Freiheit zu sein. 2005 hätte er die Gelegenheit dazu gehabt - aber es sich dann wohl doch anders überlegt, welche Härte billiger ist.

Freundliche Grüße,
Ralf

kein kind kommt als straftäter zur welt.

Das ist egal. Denn kein Land der Welt hat eine naturgegebene Pflicht, einen ausländischen Staatsbürger uneingeschränkt im Land zu behalten. Ein Wirtschaftsflüchtling zum Beispiel kann auch das Lamm in Person sein und trotzdem rechtmäßig dazu aufgefordert werden, das Land zu verlassen.

Du stellst hier auf Kriterien ab, die gar keine Rolle spielen. Problematisch finde ich eher, dass viele (Intensiv-) Täter einfach so in Deutschland bleiben dürfen.

Hallo,

den größten teil seiner straftaten hat „mehmet“ vor seinem 14.
geburtstag begangen, zu einer zeit also, als er noch ein kind
war.

Stimmt.
Er hat als strafmündige Person eine Straftat begangen und wurde deshalb verurteilt. Dann folgte die Abschiebung … 2002 war er wieder da.

2005 - da müsste er volljährig gewesen sein - wurde er rechtskräftig verurteilt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte er die „Spielregeln“ und ihre Tragweite kennen müssen. Somit dürfte er auch für seine Situation selbst verantwortlich sein.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fall_Mehmet

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

kein kind kommt als straftäter zur welt, sondern wird es
aufgrund von ihm nicht zurechenbaren umständen.

Sicher kommt kein Kind als Straftäter zur Welt. Und Strafmündigkeit beginnt erst mit 14.
Aber daraus den Rückschluß zu ziehen, dass ein Kind keine Schuld an einer Straftat haben kann ist natürlich Unsinn. Kein Umstand hat ihn mit 10, 11 oder 12 gezwungen, Straftaten zu begehen. Sie wurden nur nicht strafrechtlich sanktioniert.

Kinder sind ab 7 deliktsfähig und im Rahmen ihrer Entwicklung auch schadensersatzpflichtig. Das BGB macht jemanden dann schadensersatzpflichtig, wenn er schuldhaft jemand anderem Schaden zufügt. Es geht also davon aus, dass bereits ein Kind mit 7 die Einsicht hat zu wissen, dass man anderen keinen Schaden zufügt. Inwieweit dann der konkrete Vorgang des Schadensereignisses zur Schadensersatzpflicht führt, hängt vom Entwicklungsstand des Kindes ab.

Du wirst uns doch wohl nicht vorgaukeln wollen, dass M. nicht wußte, dass man andere nicht vorsätzlich verletzt und sie ausraubt. Insoweit war ihm seine Schuld sicher bewußt. Nur hat es ihn nicht interessiert.

vdmaster

Genetik versus Umgebung
Hallo m.i.g.,

kein kind kommt als straftäter zur welt, sondern wird es
aufgrund von ihm nicht zurechenbaren umständen.

Es mag sein, dass ein Kind nicht als Straftäter zur Welt kommt, aber vielleicht als aszoziales A… Sicherlich spielt die Umgebung auch eine wichtige Rolle.
In vielen Gesellschaften wäre er von der Familie oder der Dorfgemeinschaft diszipliniert worden. In manchen Umgebungen hätte er „Karriere“ gemacht.

ein hier geborenes und aufgewachsenes kind nur aufgrund seiner
nicht-deutschen staatsangehörigkeit ohne die begleitung seiner
erziehungsberechtigten in ein ihm völlig fremdes land, dessen
sprache es zu diesem zeitpunkt noch nicht einmal richtiug
beherrscht, abzuschieben, stellt also durchaus eine unbillige
härte dar.

Nö, ohne diese Maßnahme hätten wir in München einen weiteren Berufskriminellen, der seine Mitmenschen grausam tyrannisiert. Nun führt dieser Mensch ein gesellschaftsverträgliches Leben.

Gruß
Carlos

die deutsche Justiz sollte meiner Meinung nach hart bleiben. Ersollte seine Haftstrafe verbüßen.