Woher weiß ich, ob ich ein Lied oder Stück einfach benutzen dürfte oder nicht? Von Youtube oder so zum Beispiel.
Jedes Lied steht grundsätzlich unter Copyright es sei den der Musikproduzent erklärt es für frei für alle. Hinweise auf freie Musik findet man meist auf der Cd oder sonst wo kleingedruckt.
Ein Lied wird auch dann frei vom Urheberschutz, wenn der Urheber mehr als 70 Jahre verstorben ist.
Das Urheberrecht (so nennt sich Copyright in Deutschland) muss nicht beim Produzenten liegen. Ganz im Gegenteil erst mal liegt es beim Urheber, dem Komponisten. Eventuell gibt es sogar ein geteiltes Urheberrecht für Komponist und Texter. Auch der Musiker selbst kann das Urheberrecht inne haben. Und alle können Ihr Recht sogar an ganz andere zur Verwertung verkaufen.
Es kommt auch auf die Art der Nutzung an.
Möchte ich ein Youtube-Filmchen meinem Freund zu Hause am PC zeigen, so ist diese Nutzung wohl erlaubt.
Möchte ich einen Internet-Beitrag für einen Vortrag in der Schule nutzen, so ist dies auch erlaubt.
Eine kommerzielle Nutzung oder öffentliche Vorführung ist dagegen in vielen Fällen nicht erlaubt.
Beatrix
Hallo,
grundsätzlich unterlieg JEDES Lied dem Urheberrecht oder im Falle von youtube dem Copyright. Inwieweit die das weitergeben (im Deutschen ist das dann das Nutzungsrecht) istw eider eine andere Sache. DAS muß Die halt der jeweilige Rechteinhaber - in Deinem Fall youtube - eben darlegen. Wenn ich mich recht erinnere gestattet youtube die Nutzung innerhalb von youtube videos und anderen youtube Diensten. Alles weitere sollte dann bei youtube bze. dem entsprechenden Rechteinhaber erfragt werden. Enjoy.
Okay das bedeutet also, dass man dieses Recht sich nicht holen muss und irgendwo anmelden muss, sondern dass man automatisch ein Urheberrecht auf sein Lied hat, wenn das selbst entworfen etc. ist?
Ja.
Allerdings solltest du im Zweifelsfall nachweisen können, dass es von dir stammt, wenn irgendjemand anders damit durchschlagenden kommerziellen Erfolg hat. -)
Aber das ist was ganz anderes als deine Anfangsfrage, wo es um die Nutzung fremder Texte und Kompositionen geht.
Das kann nämlich durchaus unterschiedliche Rechteinhaber haben.
Dass man Werke, die auf Youtube sind, innerhalb von Youtube für eigene Kompilationen verwenden dürfte, wäe mir neu.
Dass man einem Portal ein beschränktes Nutzungsecht einräumen muss, damit dieses die Werke überhaupt einem weiteren Publikum präsentieren kann, ist klar. Damit ist allerdings keine Verwertung von Dritten durch Youtube genehmigt.
In vielen Fällen haben die Uploader selbst nur sehr begrenzte Nutzungsrechte und schon gar kein Verwertungsrecht (Stichwort „Monetarisierung“).
Ich bin selber als Konzertfilmer aktiv und habe schon einiges eingestellt. Aber immer(!) nur mit der Genehmigung der Musiker und(!) Veranstalter.