Huhu alle miteinander. Wo ist das gesetzlich geregelt? In meinem Arbeitsvertrag ist hierzu keine Regelung festgelegt worden. Kann dieses „Gesetz“ dann überhaupt gelten?
§ 7 Abs 3 BUrlG
Hallo,
die Vorschrift wurde Dir schon genannt:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
Grundsätzlich kann der Urlaub unter bestimmten Bedingungen bereits mit Ablauf des 31.12. verfallen.
Und im deutschen Rechtssystem steht natürlich ein Gesetz grundsätzlich über einem Vertrag und deswegen gilt das Gesetz uneingeschränkt, sofern nicht abweichende Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag durch eine sog. „Öffnungsklausel“ ausdrücklich zugelassen sind und von dieser Öffnung Gebrauch gemacht wird.
&Tschüß
Wolfgang