Hallo,
grundsätzlich gibt es noch „Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ gem. § 55 SGB IX,
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__55.html
die auch Bestandteil eines „persönlichen Budgets“ gem. § 17 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__17.html
sein können.
Diese Leistungen dürfen als behinderungsbedingter Mehrbedarf auch grundsätzlich nicht auf ALG II oder Grundsicherung angerechnet werden.
Ob und in welchem Umfang Teilhabe-Leistungen in Frage kommen, kann mit der örtlich zuständigen Reha-Servicestelle
http://www.reha-servicestellen.de/
besprochen werden.
Die klärt dann auch ggfs. verbindlich die Kostenträgerschaft, da hier wg. Arbeitsunfall mit der zuständigen BG ein besonders geiziger und widerspenstiger Träger in Frage kommt.
&Tschüß
Wolfgang