Hallo liebe Kundige,
kann ein Vermieter im laufenden Mietverhältnis die Wohnung vermessen lassen?
Welche Hintergründe könnte das veranlassen. Wie sind die Anmeldefristen für so eine Vermessung, wenn sie überhaupt zulässig ist. Sollte man nicht meinen, dass der Vermieter die Grundrisse hat, denn auf deren Grundlage wird doch die Miete berechnet. Im Umkehrschluss, kann man von Betrug im Mietverhältnis ausgehen, wenn eine Vermessung zu einem beliebigen Zeitpunkt möglich ist und wird. Muss man den Zutritt gewähren?
Wie immer danke ich für gute Antworten.