Hat ein Vermierter das Recht die Wohnung vermessen

Hallo liebe Kundige,

kann ein Vermieter im laufenden Mietverhältnis die Wohnung vermessen lassen?
Welche Hintergründe könnte das veranlassen. Wie sind die Anmeldefristen für so eine Vermessung, wenn sie überhaupt zulässig ist. Sollte man nicht meinen, dass der Vermieter die Grundrisse hat, denn auf deren Grundlage wird doch die Miete berechnet. Im Umkehrschluss, kann man von Betrug im Mietverhältnis ausgehen, wenn eine Vermessung zu einem beliebigen Zeitpunkt möglich ist und wird. Muss man den Zutritt gewähren?
Wie immer danke ich für gute Antworten.

Hallo,

das sollte die Frage zum Vermieterbesuch beantworten:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besich…
http://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/193-wenn-de…

Warum fragt der Mieter den VM nicht, warum er die Wohnung vermessen möchte?
Die Grundrisse taugen dafür eher weniger.
Einen Betrug kann ich hier (noch) nicht erkennen.
Die Größe einer Wohnung darf im Mietvertrag bis zu 10% Abweichung haben, für die Nebenkosten ist aber die echte Größe relevant.

Gruß
M.

Hallo lieber Mieter, habe im "Das Mieterlexikon"gelesen,er kann,wenn er einen konkreten Grund hat.Nach Absprache!Es sind an Werktagen die Zeiten zwischen 10-13 Uhr,an Sonn-und Feiertagen von 11-13 Uhr angegeben.Nach vorheriger Anmeldung und Absprache! Mindestens 24 Stunden zuvor.
So habe ich es aus dem oben genannten Buch vom Deutschen Mieterbund e.V. herausgelesen(Goldman Verlag)Bekommt man in jeder Bücherei ausgeliehen.

Es sind
an Werktagen die Zeiten zwischen 10-13 Uhr,an Sonn-und
Feiertagen von 11-13 Uhr angegeben.

das solltest du nochmal nachlesen, denn diese zeiten können nicht stimmen.

wobei ich mich frage, warum es überhaupt irgendeine vorgabe gibt, wenn sie doch abgesprochen werden sollen.

Ist die Begründung „Anfertigung von Grundrisszeichnungen“ ein Grund? Der Zweck, wozu die Grundrisszeichnungen angefertigt werden sollen, ist nicht bekannt.
Eine Grundrissskizze mit Maßen als Grundlage der Wohnflächenberechnung gibt es. Ist das nicht ausreichend?

Ist die Begründung „Anfertigung von Grundrisszeichnungen“ ein
Grund?

ja. wie soll er denn sonst einen kostenvoranschlag für renovierungen bekommen können? oder anträge für förderungen? oder eine preisermittlung für einen verkauf?

Eine Grundrissskizze mit Maßen als Grundlage der
Wohnflächenberechnung gibt es. Ist das nicht ausreichend?

nein.

was genau hat der mieter eigentlich für bedenken?

ja, genau letzteres scheint der Fall zu sein.
In diesem Fall hat da nicht der Mieter ein Vorkaufrecht? Kann der Mieter von dem Wohnungsbesitzer dann wegen Eigenbedarf gekündigt werden, wenn dieser einziehen will? Wie verhält es sich, wenn die Mieter behindert sind? Gibt es da Sonderregelungen?

Nein, der Mieter hat kein Vorkaufsrecht (wenn es nicht der Erstverkauf eines neu gebildeten Wohnungseigentumsrechtes ist)
Ja, der Käufer hat, wie es jeder Eigentümer hat und wie es auch der Verkäufer hatte, ein Recht auf Eigenbedarfskündigung - wenn es berechtigt ist.
Behinderte Menschen verlangen - zu Recht - soziale Inklusion
http://de.wikipedia.org/wiki/Inklusion_%28Soziologie%29
Nur wenn sie sich einen Vorteil davon versprechen, dann kann das alles gerne wieder abgeschafft werden. Was ich davon halte, schreibe ich hier jetzt nicht. Ja, der soziale Faktor wird eine Räumung beeinflussen. Aber letztendlich wird bei einer berechtigten Eigenbedarfskündigung der Mieter - ob behindert oder nicht - weichen müssen. Alles nur eine Zeitfrage.

vnA

ja, genau letzteres scheint der Fall zu sein.
In diesem Fall hat da nicht der Mieter ein Vorkaufrecht?

Wenn das nicht explizit vereinbart wurde -wie bereits erwähnt-, nein.

Kann
der Mieter von dem Wohnungsbesitzer dann wegen Eigenbedarf
gekündigt werden, wenn dieser einziehen will?

Grundsätzlich ja. Unter Umständen gibt es aber auch eine Sperrfrist, siehe dazu:
http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/kuendig…
Dort wird auch etwas Wichtiges erwähnt: „Kauf bricht nicht Miete“, Mieterhöung nach, http://dejure.org/gesetze/BGB/558.html, wietere Infos zum Vermieterwechsel zB hier:
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/eige…

Wie verhält es
sich, wenn die Mieter behindert sind? Gibt es da
Sonderregelungen?

Ob ein Härtefall vorliegt oder nicht, wird im Einzelfall gerichtlich zu entscheiden sein.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/haerte…
http://www.mieterbund.de/1448.html

Gruß
M.