Ich erhalte eine zeitlich begrenzte Rente wegen voller Erwerbsminderung. Nun erwägt meiner Mutter, nach dem Tod meines Vaters, ihren Kindern mittels einer Schenkung eine Art „Voraberbe“ zukommen zu lassen.
Nun weiß ich nicht, ob ich das bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angeben muss, bzw. , ob das eine Kürzung bzw. sogar Streichung meiner Rente nach sich ziehen kann.
Hey,
also da brauchst du dir keine Sorgen machen soweit geht die Rentenversicherung nach geltender Rechtslage nicht.
D.h. keine Auswirkung auf die Rente
Lg
Hallo, nur bei Bezug von Erwerbsminderungsrente spielen Einkünfte aus Erbe und Schenkung keine Rolle, Sollten jedoch noch andere Sozialleistungen bezogen werden (Grundsicherung) wird es angerechnet. LG rolf
Hallo Rolf,
vielen Dank für die zeitnahe Antwort. Damit hast du mir sehr weitergeholfen.
Schönen Tag noch - vielleicht lesen wir uns ja bald mal wieder.
Liebe Grüße
Annette
In diesem Fall einfach mal bei der Rentenversicherung Bund nachfragen.