Hat jemand Ahnung von Privatinsolvenz?

Hallo zusammen, im Rahmen eine Hausarbeit muss ich mich mit dem Thema Privatinsolvenz befassen. Ich habe mich unter anderem auf https://www.schuldnerberatung.de/schuldnerberatung-privatinsolvenz/ dazu belesen. Mich irritiert jedoch der letzte Satz ein wenig: „In dieser Zeit muss der Schuldner pfändbares Einkommen an den Insolvenzverwalter abtreten. Außerdem verpflichtet er sich, zumutbare Arbeit anzunehmen und wesentliche Änderungen dem Gericht und dem Insolvenzverwalter mitzuteilen.“ Heißt das, dass jegliches Einkommen „eingezogen“ wird und derjenige nur noch das was er zum Leben benötigt behalten darf? Kann man dann auch normal weiter arbeiten ?

Liebe Grüße

Ja, so ist das gemeint. Es geht darum, dass der Schuldner selbstverständlich auch im Rahmen einer Insolvenz alles das tun und unternehmen muss, was dazu dient, die Schulden zumindest bestmöglich zu reduzieren. Schließlich gibt es auf der anderen Seite auch Gläubiger, die auf ihr Geld warten, und denen man zugestehen muss, dass sie gerne auf Geld verzichten wollen, was da ist/da sein könnte, wenn der Schuldner nur bereit wäre, das ihm Mögliche zu tun.

Also weiter arbeiten in der bisherigen Tätigkeit, oder, wo dies nicht geht, sich eben neue Arbeit suchen. Und bei allem was darüber so rein kommt, hat der Insolvenzverwalter dann den Daumen drauf, und verteilt jenseits dessen, was dem Schuldner als Pfändungsfreigrenze zugebilligt wird, dann gemäß Quote auf die Gläubiger.

Das Insolvenzverfahren ist gerade nicht dazu da, einfach von gemachten Schulden los zu kommen, in dem man über die Wohlverhaltensphase einfach nur die Hände in den Schoß legt. Dass vielfach Schuldner tatsächlich dann nicht zur Tilgung beitragen (können), steht auf einem anderen Blatt. Sicherlich gibt es viele Fälle, in denen tatsächlich eine Arbeitsaufnahme nicht möglich ist, aber es gibt eben auch nicht wenige Fälle, die alles dafür tun, in dieser Zeit nicht arbeiten zu müssen, weil das Geld dann ja „nur den bösen Gläubigern“ zugute käme.

Gibt es dabei eine bestimmte Zeit die festgelegt wird, in der der Schuldner dann praktisch nur vom Minimum lebt. Oder geht das einfach so lange weiter bis alle Schulden getilgt sind?

Dann hast Du Dich aber noch nicht so wirklich mit dem Thema beschäftigt! Das Stichwort heißt Wohlverhaltensphase. Diese beträgt drei, fünf oder sechs Jahre, in denen man sich eben entsprechend „wohl verhalten“, also alles tun muss, um seine Schulden bestmöglich zurück zu führen.

Sind nach drei Jahren bereits 35% der Schulden zzgl. Verfahrenskosten bezahlt, endet diese Phase vorzeitig, sind nach fünf Jahren zumindest die Verfahrenskosten bezahlt, ebenfalls. Sonst nach sechs Jahren. Damit kommt man dann zur so genannten Restschuldbefreiung. D.h. das Ziel der Insolvenz, gerade nicht alle Schulden, sondern nur einen Teil über die Wohlverhaltensphase zurück zu führen, um danach „neu starten“ zu können, und seine restlichen Schulden los zu werden, wird erreicht.

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Alles klar. Naja mich hatte jetzt nur noch das mit den unterschiedlichen Längen der Wohlverhaltensphase irritiert.
Vielen dank für die Antwort, das hat mir wirklich weiter geholfen :blush: