Hat jemand eine Definition zu

„Beleidigung auf sexueller Grundlage“. Finde nur die allgemeine Definition von Beleidigung.

thx

„Beleidigung auf sexueller Grundlage“. Finde nur die
allgemeine Definition von Beleidigung.

thx

in welchem Zusammenhang denn ?

Leider kann ich in dem Bereich weiterhelfen!
Gruß
A. Krayl

„Beleidigung auf sexueller Grundlage“. Finde nur die
allgemeine Definition von Beleidigung.

thx

„Beleidigung auf sexueller Grundlage“. Finde nur die
allgemeine Definition von Beleidigung.

thx

Hallo, meines Erachtens beleidigt man jemanden, wenn man ihn verbal beschimpft. Da z. B. reicht schon eine Aussage „Idiot o. ä.“.
MFG

„Beleidigung auf sexueller Grundlage“. Finde nur die
allgemeine Definition von Beleidigung.

thx

Beleidigung auf sexueller Grundlage / Basis

Sollten Sie eine Vorladung mit einer solchen Bezeichnung von der Polizei als Beschuldigter bekommen, dann kann ich Ihnen nur anraten, dass Sie sich verteidigen lassen.

In einem sexualbezogenen Verhalten liegt nur dann eine Beleidigung, wenn Sie durch Ihr Verhalten zum Ausdruck bringen, der Betroffene weise einen seine Ehre mindernden Mangel auf.

Zum Beispiel: Das Anfassen des Gesäßes einer Frau oder der gezielte Griff zwischen die Beine, sexuelle Äußerungen und Aufforderungen können tatbestandsmäßig sein. Insbesondere die modernen Technologien: Internet, Handy, Handycam und webcam kommen als Tatwerkzeuge in Betracht. Eine SMS oder eine Mail kann einen beleidigen Inhalt haben. Nacktfotos der Ex und das ungewollte Fotografieren kann nicht nur eine Beleidigung darstellen, sondern ein Verstoß gegen das Kunsturheberrechtsgesetz, sowie dem Recht am eignen Bild.

Oft wird hier auch eine sexuelle Nötigung im Raum stehen. Gehen Sie davon aus, dass wenn Sie verurteilt werden, hohe Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen das Resultat sein können, wenn Sie sich nicht ordnungsgemäß verteidigen lassen.

Gehen Sie nicht davon aus, dass sich das Verfahren von selber erledigt und gehen Sie in die Offensive. Die Praxis zeigt, dass Verfahren auch oft mit einer Einstellung erledigt werden können.

Was tun bei Anzeige, Ermittlungsverfahren, Strafbefehl, oder Anklage wegen Beleidigung?

In jedem Fall sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, denn die Strafgerichte kennen auch bei Beleidigung kein Pardon. Ich kann Akteneinsicht beantragen und sodann das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.

Gerade bei einem Beleidigungsdelikt zeigt sich, dass ein Strafverteidiger oftmals wirkungsvoll – und das in jedem Verfahrensstadium – auf den Ausgang einwirken kann. Regelmäßig kann das Verfahren auch eingestellt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass Sie sich beraten lassen.

Wie werde ich für eine Beleidigung bestraft?

Das Gesetz sieht dafür eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. Wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, kann der Täter mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.

Es handelt sich hierbei um ein Antragsdelikt.
Ich hoffe das deine Frage damit beantwortet ist

„Beleidigung auf sexueller Grundlage“. Finde nur die
allgemeine Definition von Beleidigung.

thx

War das ne Testfrage? Egal. Bin übrigens nicht Rechtsgelehrt.

Soweit ich weiß, kommt es auf die Umstände an, wenn z.B. die Beleidigung in der Fa oder im Internet (durch beleidigende Darstellung o.ä.) erfolgte, sieht´s schlecht aus für den Beleidiger, da eindeutig ein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht, weil offenbar die Absicht bestand, den/die Beleidigte vor Dritten herabzusetzen. Schreien sich aber Nachbarn oder Freunde an, stellt´s wahrscheinlich eher ne Bagatelle dar, nur die Pflichtverteidigung entfällt generell für den Beleidiger, soweit ich weiß.
Inwieweit jetzt sexistische Diskriminierung (Grundgesetz) erfolgte, hängt wohl vom Fall und den daraus erwachsenden Folgen für den/die Beleidigte ab. Bsp: kriegt wegen der Beleidigung den Job nicht (also gezielte Wettbewerbsbenachteiligung/ Herabsetzung/ Diskriminierung nur durch Geschlecht und möglicherweise darauf bezogene Verleumdung– § 187 StGB/üble Nachrede, derselbe, und Beleidigung§ 185 StGB ff., wie z.B. …„schläft sich doch nur hoch“ oder Herabsetzung wie „so unattraktiv kann der/die diesen Job doch nicht machen“, „kann nicht im Emfang arbeiten mit dem Gesicht“ usw.). Die Umstände und mögliche Folgen, aber auch, ob eine eindeutige Absicht zu schädigen, herabzusetzen, erkennbar wird oder die Handlung im Affekt(im Streit) erfolgte, sind entscheidend. Ein weiteres Thema ist natürlich „Mobbing“, das ja durchaus über sexistische Bemerkungen/beleidigungen usw. laufen kann. Mehr fällt mir dazu nicht ein.

„Beleidigung auf sexueller Grundlage“. Finde nur die
allgemeine Definition von Beleidigung.

thx

Leider ist mir so ein Begriff noch nicht vorgekommen.
Ich würde bei solchen Fragen mal auf dieser Seite nachfragen, dort fínden sich sicher kompetentere
User zu dem Thema:

http://www.123recht.net

mfg Vader2

Hallo,

es tut mir recht leid, kann hierzu leider nicht weiterhelfen.

vg Richy