Hallo mein Name ist Opikan,
Hat Jemand Erfahrungen, mit der Interrisk Vers. nach einem Einbruchschaden?
Wie schnell wird reguliert, nach Einstellung des Verfahrens, durch den Staatsanwalt.
Hallo,
mit der Einstellung des Verfahrens hat das nichts zu tun. Der Schaden sollte vorher gemeldet erden.
Viel Glück
Barmer
Was hat der Staatsanwalt mit der Regulierung des Einbruchschadens zu tun ?
Ist der Schaden schon dem Versicherer gemeldet worden ?
Hallo, jeder Einbruchschaden muss der Polizei gemeldet werden, damit schaltet sich automatisch die Staatsanwaltschaft ein. Erst wenn das Verfahren eingestellt wird, reguliert die Versicherung.
Hallo, dass ist Voraussetzung, das ich den Schaden der Versicherung melden muss!
Jeder Einbruchschaden muss der Polizei gemeldet werden, damit schaltet sich automatisch die Staatsanwaltschaft ein. Erst wenn das Verfahren eingestellt wird, reguliert die Versicherung.
Hallo, jeder Einbruchschaden muss der Polizei gemeldet werden,
damit schaltet sich automatisch die Staatsanwaltschaft ein.
Das wäre mir neu.
Auch bei mir wurde schon eingebrochen, ohne dass ich jemals etwas von der Staatsanwaltschaft gehört habe.
Erst wenn das Verfahren eingestellt wird, reguliert die
Versicherung.
Nicht jeder Einbruch ergibt automatisch ein Verfahren.
z.B. wenn der Dieb nicht bekannt ist.
Also reguliert die Versicherung erst nach einer Zeitspanne von mindestens 1 Monat.
Ach,
und wenn der Täter gefasst und verurteilt wird oder die Polizei jahrelang ermittelt, gibts nix ?
Darüber würde ich nochmal nachdenken.
Gruss
Barmer
Hi,
Hallo, dass ist Voraussetzung, das ich den Schaden der
Versicherung melden muss!
Klar.
Jeder Einbruchschaden muss der Polizei gemeldet werden, damit
schaltet sich automatisch die Staatsanwaltschaft ein.
Auch klar.
Erst wenn das Verfahren eingestellt wird, reguliert die Versicherung.
Das ist mir neu, also ganz neu.
Bei uns genügt die Bestätigung der Polizei als Nachweis (Einbruchspuren etc.)
Ob und wie der Staatsanwalt ermittelt ist unerheblich.
Nehmen wir mal an, die Täter werden gefasst und Anklage erhoben. Das Urteil erlangt zunächst keine Rechtskraft wegen Rechtsmitteln…
…dann würde der Versicherer erst am St. Nimmerleinstag zahlen?
Wobei der Ausgang des Verfahrens für den Regress des Versicherers dann (vielleicht) von Bedeutung sein kann.
Gruß Keki
Hi Keki,
Die Ermittlungen haben 6 Wochen gedauert, und wurden wegen Erlosigkeit eingestellt.
Jetzt müsste die Interrisk regulieren.
Hi Barmer,
die Ermittlungen dauerten sechs Wochen, sie wurden mangels Erfolg eingestellt.
Jetzt müsste die Interrisk regulieren.
Viele Grüße
opikan
Jetzt müsste die Interrisk regulieren.
Hi Opikan,
der Versicherer hätte längst regulieren müssen.
Was sagt der Vermittler dazu?
Gruß Keki