ich soll hier entmietet werden obwohl ich miete zahle u kein eigenbedarf vorliegt. was kann ich da jetzt noch tun, räumung wurde beantragt. lg
Das kommt ja nicht von heute auf morgen. Es wäre hilfreich, wenn Du hier die Vorgeschichte erzählen würdest – mit Fakten.
Es gibt durchaus auch gute Gründe, die einen Vermieter berechtigen einem Mieter zu kündigen (und ihn dann auch zu räumen), die nichts mit Eigenbedarf oder nicht gezahlter Miete zu tun haben.
Da Du nur etwas zu nicht vorliegenden Gründen, aber nichts zu zumindest angeblich vorliegenden Gründen schreibst, kann man Dir nicht helfen.
vollkommener mist ich hab alles gesagt.
Wenn Du so auch mit deinem Vermieter kommunizierst, dann braucht man sich über die Eskalation der Geschichte nicht wundern!
Es gibt diverse Möglichkeiten einer Kündigung ohne Eigenbedarf und Mietrückstände. Und wenn einer dieser Fälle hier vorliegt, dann sind deine Möglichkeiten höchst begrenzt. Da Du nicht bereit bist, weitere Informationen zu geben, kann man nun einmal nichts dazu sagen, ob hier ein die Kündigung berechtigender Grund zumindest behauptet wird, und inwieweit dieser tatsächlich gegeben ist. Noch kann man etwas dazu sagen, ob ggf. besondere Gründe vorliegen, die ausnahmsweise trotz des Vorliegens solcher Gründe eine Fortsetzung des Mietverhältnisses möglich erscheinen lassen würden.
Dann also viel Spaß mit der Räumung und den damit verbundenen Kosten, die auf deine Rechnung gehen!
Du könntest einem Mieterschutzverein beitreten und Dich dort beraten lassen.
Auch der Mieterverein braucht die Informationen, die schlafwandler20 offenbar geheimhalten will.
Na dann leg doch mal die Fakten auf den Tisch: warum sollst du „entmietet“ werden?
Vermutlich soll die Immobilie entmietet werden und nicht er.
Vielleicht könnte der Herr Mieter einmal sagen, ob der Vermieter ein berechtigtes Interesse angegeben hat oder vom privilegierten Kündigunsrecht nach § 573a Gebrauch gemacht hat.
Und warum schreibst du dann nicht, mit welcher Begründung dir gekündigt wurde?
Oder ob du da ein möbliertes Zimmer, eine Hausmeisterwohnung, einen Zeitmietvertrag oder sonstwas hattest? Oder ob du eventuell in einem Zweifamilienhaus mit der Vermieter zusammen wohnst.
Da es anscheinend wichtiger war, nach Quizsendungen im Fernsehen zu fragen (mittlerweile gelöschte „Frage“), als hier ein paar Fakten auf den Tisch zu legen, kann ich nur sagen: Schade um jede Antwort!
Das war traurigerweise auch mein erster Gedanke.
Jetzt wäre der Zeitpunkt, alle Hebel in Bewegung zu setzen und sich nicht verzweifelt hinterm TV zu verkriechen, bis das scheinbar Unaufhaltsame kommt.
Alles Gute & Kraft Dir @schlafwandler20
Indes hat sich @schlafwandler20 nicht nach der materiellen Rechtslage erkundigt, sondern danach, wie er auf eine Räumungsklage reagieren könne. Ich rate ihm dringend dazu, sich anwaltliche Hilfe zu suchen. Wer auf eine Klage nicht reagiert, hat in aller Regel schon verloren. Wie man aber einen Gerichtsprozess angemessen führt, wird man ihm hier im Forum nicht mal eben so erklären können. Nicht ohne Grund braucht man zwei juristische Staatsexamina, um Volljurist oder -juristin zu werden.
Das geht ihm auch am Allerwertesten vorbei. Es hat ihm bereits ein Jurist geantwortet, und du siehst, wie seine zwei Antworten auf die Beiträge lauten. Jede weitere Reaktion ist vergebene Liebesmüh’.