Hallo ich würde mal gerne eure Einschätzung zu folgendem fiktiven Fall wissen.
Arbeitnehmer (AN) ist in seinem Betrieb tätig. Dieser meldet Insolvenz an und kündigt darauf hin AN. AN Mitglied bei der Gewerkschaft (Gew) beauftragt diese gegen die Kündigung vorzugehen. AN übergibt Kündigung und Vollmacht zur Klage in Anwesendheit von einem Zeugen der Gew. Gew unternimmt nichts bzgl. Der Klage. Die Fristen sind abgelaufen und AN bekommt mit wie ehmalige Kollegen Abfindungen bekommen. Auf Rückfragen reagiert Gew nicht oder bestreitet den Sachverhalt.
AN würde nun gerne gegen diese Gewerkschaft vorgehen. Er möchte Schadensersatz geltend machen. Bleibt die Frage wie weit ist dies denkbar, wenn man folgende Fakten weiss.
- AN hat keine Beweise für Auftrag zur Klage gegen Kündigung bis auf einen Zeugen.
- Betriebsratmitglied von AN hat bestätigt das AN nicht der einizige Fall ist und würde vor Gericht dies so bezeugen. Den Sachverhalt das es der Gew wohl bei einigen passiert ist, hat die Gew dem Betriebsratmitglied zugegeben ohne Personen zu bennen.
- Auf Anfrage wegen Akteneinsicht bei der Gew lässt diese sich nicht ein.
Lohnt sich hier zu klagen oder sollten man lieber es ein lassen und sich nicht weiter ärgern?
Erfahrungen und Tipps sind willkommen.