Hat man ein Sonderkündigungsrecht bei Vertrauensbruch?

Es bestehen drei Handyverträge bei dem gleichen Anbieter, leider sind die Rechnungen einmal falsch überwiesen worden, an die Kundennummer des DSL-Vertrags (auch der selbe Anbieter). Daraufhin wurde jeweils das Internet gesperrt und nach Klärung im Shop (also Zahlung konnte dann zugeordnet werden) wieder geöffnet, aber jeweils 5,- dafür in Rechnung gestellt.
Da man lange bei dem Anbieter ist, war man sehr entäuscht und hat einen in Kürze auslaufenden Vertrag gekündigt und angekündigt auch die beiden anderen Verträge zu gegebener Zeit zu kündigen.
Trotzdem hat man mit dem Anbieter nochmals telefoniert und die Gründe erklärt, woraufhin gleich erklärt wurde, die je Vertrag berechneten 5,- in der nächsten Rechnung GUT zu schreiben, zusätzlich gab es für die 3 Verträge noch ein super günstiges Angebot, welche dann auch nach einigen Tagen bedenkzeit angenommen wurden.
Nun wurde man mit Mails bombardiert die die neuen Verträge enthielten ( 8 Mails). Leider waren die vielen Verträge nicht richtig verständlich und die versprochenen Vorteile nicht gleich ersichtlich, also wieder ein Telefonmarathon, in dem aber letztendlich alles einläuchtend erklärt wurde und versichert wurde, dass auch alles im System festgehalten ist und man sich immer drauf berufen könne. Nach genauerer Sichtung aller Verträge in den Mails wurde festgestellt, dass einer nicht die versprochenen Vorteile beinhaltet.
Nun kam die nächste Rechnung und leider wurden die versprochenen 5,- je Vertrag nicht gut geschrieben. Also wieder telefonieren und hier wurde es sehr unangenehm, nach mehrmaligen Weiterverbinden ( 5 x ) und jedes mal neu erklären, sagte der Mitarbeiter, das solle man schriftlich klären.
Nun ist man aber mit seiner Geduld am Ende, denn letztendllich hat man sich ja nur für die neuen Angebote entschieden weil die 5,- je Vertrag wieder gut geschrieben werden sollten. Nun hier meine Frage: Gibt es jetzt die Möglichkeit eines Sonderkündigungsrechts für alle drei Verträge wegen Vertrauensbruch?

Es gibt Schnittlauch, Lauchzwiebeln und Leuchten (Du bist keine, das steht fest)

Fehler Nr. 1) Telefonkontakt- macht man niemals, nie, nie, nie

MfG
duck313

Der Vertrag sieht vor dass der Mobilfunker die gebuchten Leistungen erbringt und du ihm dafür das vereinbarte Entgelt bezahlst.

Also hast du hier deinen Part des Vertrages nicht erfüllt. Kein Geld, keine Leistung. Wenn der Mobilfunker dich „aus Versehen“ mal ein paar Tage vom Netz nehmen würde würdest du ja auch sauer sein.

Sicherlich nicht. Es sei denn es steht so in den AGB (die du ja für jeden Vertrag akzeptiert hast und daher gelesen haben solltest). Aber das ist SEHR (!) unwahrscheinlich…

Wer bist du und was sind das für unqualifizierte Äußerungen! Wen du mir so ein Sch… schreibst erwarte ich auch Begründungen. Besser ist du hälst dich zurück wenn du die Frage nicht vernüftig beantworten kannst.

Also das was von Sonderkündigungsrecht in den AGB`s stehen soll habe ich noch nie gehört, denn das wird doch eher vom Gesetz geregelt!!!