Hallo! Ich sollte heute eine normale Uniklausur schreiben, fühlte mich dazu aber nicht in der Lage da ich seit Tagen starke Magen-Darm-Probleme habe. Habe auch ein Attest vom Hausarzt bekommen. An unserer Uni ist es so dass man zum 2. Termin einer Klausur (also nicht 2. Versuch!) man ein amtsärztliches Attest vorlegen muss.
Also bin ich zu dem aus meiner Stadt, der mich nicht krankschreiben wollte. Vom Anfang bis zum Ende hat nichts gestimmt, er hatte wohl ziemlichen Hass auf Studenten generell weil die ihm „die Bude zurennen“ und hat es an mir ausgelassen.
Da es mir aber wirklich dreckig ging (nach seinen dreissten Sprüchen noch mehr) bin ich dann zum Amtsarzt der Stadt die neben meiner liegt (ist sogar näher) und dort wurde mir das Attest ausgestellt bevor ich überhaupt das Gespräch mit dem Arzt hatte. Dieser erhob auch keine Daten wie der andere (Gewicht etc.). Ich habe von dem ersten Besuch nichts erwähnt (wurde auch nicht gefragt, musste auch nichts unterschreiben oder sonstiges). Meine Frage ist nun ob ich die freie Amtsarzt-Wahl hab, wenn ich mich von dem anderen nicht objektiv behandelt gefühlt habe? Also ist es schlimm dass ich quasi ne „Zweitmeinung“ eingeholt habe? Zu beachten ist hier dass von der Uni kein Amtsarzt vorgeschrieben wird und es in Klausurenfällen sicherlich anders aussieht als in Berufssachen… Es stellt ja kein Problem dar sich das Attest in einem Gesundheitsamt ausstellen zu lassen in dessen Stadt man nicht wohnt (hab ich schon öfters gehört und ist der Uni wie gesagt egal). Die Sache ist nur dass der Amtsarzt meiner Stadt das ja in die Akten legt, ich bekomme ja auch ein Schreiben von ihm dass er nichts feststellen konnte und muss das Geld bezahlen. Hat man auch hier die freie Arztwahl?