Moin,
du bist ja lustig. Du reisst ein Zitat komplett aus dem Zusammenhang und verwendest es dann als halben Beleg für deine These. Wenn man sich das Ganze mal komplett betrachtet, sieht das Zitat so aus:
Wikipedia: „Die völkerrechtliche Auffassung einer Extraterritorialität konnte sich aufgrund der Anerkennung des Primats der Souveränität aller Völkerrechtssubjekte und der Gründung des Völkerbundes nicht durchsetzen. Hiernach sind alle Staaten gleichrangig und unterliegen in ihrem Hoheitsgebiet ausschließlich den Einschränkungen des Völkerrechts, nicht aber der Hoheitsgewalt eines fremden Staates. Die Auffassung der „Exterritorialität“ ist heute nur noch im allgemeinen Sprachgebrauch verbreitet. Sie besitzt keine rechtliche Bedeutung mehr, die über eine (funktionale) Einschränkung der Gebietshoheit eines Staates aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtungen hinausgeht.“
Dein Satz bezieht sich also offensichtlich nur auf die beschriebene völkerrechtliche Auffassund der Exterritorialität. Insofern ist und bleibt die von dir aufgestellte Behauptung falsch.
Gruß
TET