Ebenfalls moin,
du bist ja lustig. Du reisst ein Zitat komplett aus dem
Zusammenhang und verwendest es dann als halben Beleg für deine
These.
(…)
Dein Satz bezieht sich also offensichtlich nur auf die
beschriebene völkerrechtliche Auffassund der
Exterritorialität. Insofern ist und bleibt die von dir
aufgestellte Behauptung falsch.
Du bist ja auch lustig. Denn Du tust doch eigentlich das gleiche, wenn Du die Absätze zuvor außer Acht läßt.
Ich hatte ja bereits eingeräumt, dass es sich um eine umgangssprachliche Formulierung handelt, die juristisch nicht Bestand hat.
Weiter unten heißt es bei Wiki konkret:" Botschaften sind nicht exterritorial, sondern gehören anerkanntermaßen grundsätzlich zum Staatsgebiet des Gastgeber- bzw. Empfangsstaates;[1] dieser verzichtet allerdings aufgrund des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen auf die Ausübung seiner Hoheitsrechte, was sowohl das Gelände der Botschaftsgebäude des Entsendestaates als auch die Mitglieder von dessen Mission (der Missionschef und die Mitglieder des Personals sowie deren Familienangehörige) betrifft, die allesamt diplomatische Immunität genießen. Auch dürfen Botschaften und Konsulate „im Hoheitsgebiet des Empfangsstaats völkergewohnheitsrechtlich nur mit dessen Zustimmung errichtet werden"
Also Grundstük gehört dem Gastgeberland, aufgrund völkerrechtlich bindender Verträge verzichtet dieses aber auf seine Hoheitsrechte.
Was war daran jetzt so schwer ? Wir machen hier doch kein juristisches Gutachten. Denn unterm Strich kommt die Sache in puncto Assange aufs gleiche raus. Oder ist das Textexegese ? Bzw. Exegese, wir möchten doch nicht doppeldeutig sein .
Gruß
vdmaster