Hätte diese Klage Aussicht auf Erfolg ? Oder einfach nur unfug !?

Hallo,

ein Mann und eine Frau trennen sich. Die Trennung ist unschön und die Frau versucht soviel wie geht mitzunehmen.

Die Frau hat angedroht, sollte eine gewisse Summe Geld nicht bezahlt werden, eine Klage anzustreben. Es geht dabei um folgende Situation :

Als die Beiden noch ein Paar waren, waren sie bei FREUNDEN DER FRAU zu besuch ( ebenfalls Paar ). An dem Abend waren nur diese 4 Personen anwesend. Es wurde getrunken und alle waren gut drauf. Der Mann sagte daraufhin : Sollten wir beide uns wirklich mal trennen, bekommt sie von mir 4000 Euro Abfindung. Das ist sie mir Wert.

Der Satz viel in der Verliebtheitsphase und unter viel Alkohol.

Und genau diese Aussage will die Frau jetzt gegen den Mann verwenden. Sie sagt es sei damals eine MÜNDLICHE VEREINBARUNG / VERTRAG getroffen worden und SIE hat dafür Zeugen ( ihre Freunde würden für sie Aussagen ).

Die Frau verlangt nun 2000 Euro oder sie klagt auf die 4000 Euro.

Was kann der Mann tun ? Hat er eine Chance gegen die Aussagen ihrer Freunde ?

Gruß

… wenn ich das so lese, wäre mein erster Gedanke:
Frau kann gehen, bekommt die 4,000 Euro und der Rest bleibt alles beim Mann - könnte also recht günstig sein.

Rein formell war das aber erst mal ein Angebot - wurde es denn auch so angenommen?
Wer kann etwas über den Alkoholpegel melden? Wer sich an den genauen Wortlaut erinnern?

LG
Ce

Die Frau sagt sie habe damals gesagt : Wenn es soweit ist, nehme ich dein Angebot an.

Diese Aussagen würden Ihre Freunde auch bestätigen. Man würde sich eine Version ausdenken die passt.

Kann man Aussagen von Freunden überhaupt „ernst“ nehmen ? Ist doch klar das diese FÜR die Frau aussagen

Waren Mann und Frau auch EHEmann und EHEfrau?

Dann wird es interessant!

„Wenn wir uns trennen, bekommt sie 4000€ als Abfindung.“

Eine Abfindung ist eine Zahlung, mit der Rechtsansprüche abgegolten werden.

Sie wird durch eine Abfindungsvertrag rechtswirksam, für den gibt es keine Formvorschrift.

Wenn die Ex-Frau darauf besteht… Gerne.

Nach einer Ehe hat die Frau in der klassischen, aber noch oft voherrschenden Rollenverteilung viele Ansprüche gegen den Ex-Mann. Zugewinnausgleich und Unterhalt fallen mir da ein.

Sie ist mit einer Abfindung einverstanden? 4000€ und der Mann ist komplett „raus aus der Angelegenheit“?
Da sagt man doch nicht „Nein,“

Ähhh, vergiss es… Der Vertrag ist anfechtbar. Die Dame war sich bestimmt nicht bewusst, was mit der Abfindung abgegolten werden soll.
Zudem dürfte dieser Vertrag, falls er nicht wegen Irrtums anfechtbar ist, dennoch wegen Sittenwidrigkeit ungültig sein.

Tach,
es ist schwierig, dieses Versprechen einzuordnen.

Achtung, diese Antwort gilt nur für „Mann und Frau“, wenn diese nicht verheiratet waren!

„Wenn wir uns trennen, bekommt sie 4000€ als Abfindung.“ Völlig unpassend ist der Begriff „Abfindung“. Eine Abfindung ist eine Zahlung, mit der Rechtsansprüche abgegolten werden. Welcher Rechtsanspruch sollte das sein? Kranzgeld gibt es ja schon länger nicht mehr…

Allenfalls könnte mit Abfindung der umgangssprachlich falsche Gebrauch für „Zahlung eines Schadenersatzanspruchs“ gemeint sein. Auch hier: Um welchen Schaden soll es sich handeln?

Wenn es keine objektiv existierenden Rechtsansprüche oder Zahlungsansprüche der Ex gibt, die man durch eine Einmalzahlung abfinden kann, so bleiben zwei Optionen zur Deutung:

  1. Es war eine Art „Wette“. Durch Spiel und Wette werden NIEMALS Zahlungsansprüche erworben. Solche „Schulden“ sind niemals einklagbar, daher auch der Spruch „Spielschulden sind Ehrenschulden“
  2. Es war ein Schenkungsversprechen, welches an eine Auflage gebunden ist. Sowas geht!

Leider ist das Versprechen einer Schenkung eine Formvorschrift zu beachten:
Das Schenkungsversprechen muss notariell beurkundet werden, um rechtskräftig zu sein.
Alternativ kann die Rechtskraft auch dadurch erwirkt werden, dass der Betrag bezahlt wird.

Beides ist nicht erfolgt. Das Versprechen ist nicht gültig und nicht einklagbar.

Es steht alleine dem Richter zu, die Glaubwürdigkeit von Zeugen zu beurteilen.

Obwohl mich noch keiner meiner Freunde so bezeichnet hat, so bin ich doch vermutlich ein schlechter Freund.
Denn etwas würde ich nie machen: Für einen Freund eine Straftat begehen, bei der ein anderer geschädigt wird.

Wäre das denn überhaupt eine Annahme des Angebotes?
Oder wäre es eher eine unverbindliche Ankündigung, das Angebot zu einem nicht näher bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft, in der es vielleicht gar nicht mehr gilt, anzunehmen?

Es wäre jedenfalls eine zeitlich unbegrenzt wirksame Erklärung über ein eventuell auch gar nicht eintretendes Ereignis in einer eventuell fernen Zukunft, bei dem noch gar nicht absehbar ist, welchen Wert die Ansprüche haben könnten, die mit pauschal 4000€ abgegolten wären, zusätzlich wäre unbekannt, wieviel eigentlich dann 4000€ wert sind.

Sowas nenne ich unbestimmt und sittenwidrig. Aber ich bin ja kein Richter.

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