Hallo zusammen,
in unserer Mietwohnung ist der Haupt-Wasser-Absperrhahn
defekt. Er lässt sich noch absperren, aber nach dem Aufdrehen
tropft er. Muß der Vermieter für die Kosten der Auswechselung
aufkommen oder wir? Noch ein Zusatz: Der Absperrhahn ist schon
asbach-uralt…
Hallo Ulliwilli,
der richtige Weg ist, dem Vermieter den Defekt mit der Bitte um Beseitigung zu melden. Dieser ist grundsätzlich für die Reparatur verantwortlich.
Dann ein Blick in den Mietvertrag, in wie weit die Übernahme von Kleinreparaturen durch den Mieter vorgesehen ist. Muss auf solche Teile beschränkt sein, die dem direkten Zugriff des Mieters unterliegen (dazu gehört der Absperrhahn). Weiterhin sollte der Betrag pro Einzelfall 75 EUR und pro Jahr 300 EUR bzw. 8 % der Jahresnettomiete nicht überschreiten. Kostet die Reparatur/Austausch bis zu 75 EUR bezahlt der Mieter. Kostet sie 75,01 EUR oder mehr der Vermieter.
Steht zu Kleinreparaturen nix im Mietvertrag zahlt der Vermieter.
Gruß Reni