Haupt-Wasser-Absperrhahn defekt

Hallo zusammen,
in unserer Mietwohnung ist der Haupt-Wasser-Absperrhahn defekt. Er lässt sich noch absperren, aber nach dem Aufdrehen tropft er. Muß der Vermieter für die Kosten der Auswechselung aufkommen oder wir? Noch ein Zusatz: Der Absperrhahn ist schon asbach-uralt…

Viele Grüsse
Ulliwilli

Hi,

in unserer Mietwohnung ist der Haupt-Wasser-Absperrhahn
defekt.

Wo befindet sich dieser Hahn? In Euren Wohnräumen und sieht aus wie ein normaler Wasserhahn, der aus der Wand ragt?

Oder ist er im Keller und sieht ungefähr so http://eprocurement.mercateo.com/images/products/Eur… aus?

Wenn letzteres der Fall ist:

Er lässt sich noch absperren, aber nach dem Aufdrehen
tropft er.

Das ist typisch für diese Art Hähne, besonders wenn sie lange nicht betätigt worden sind. Da nimmt man einfach eine Armaturenzange und zieht direkt unter dem Handrad die Muffe etwas nach. Ist eine Sache von wenigen Minuten und selbst von einem Laien zu schaffen. Wenn das nicht funktioniert ist die Schnurdichtung am Ende. Dann muss kurz der Haushahn abgedreht werden, das Ventil geöffnet und eine neue Dichtschnur eingelegt werden. Dauert auch nicht sonderlich lang.

Gruß
Stefan

Hi,

Wo befindet sich dieser Hahn?

…in der Wohnung.

…Armaturenzange und zieht direkt unter dem Handrad die Muffe
etwas nach.

Schon getan, aber ohne Erfolg.

Wenn das nicht funktioniert ist die
Dann muss kurz der Haushahn abgedreht
werden, das Ventil geöffnet und eine neue Dichtschnur
eingelegt werden. Dauert auch nicht sonderlich lang.

Schon klar, aber wer zahlt den Monteur, der die Dichtschnur einlegt?

Gruss,
Ulliwilli

Hallo zusammen,
in unserer Mietwohnung ist der Haupt-Wasser-Absperrhahn
defekt. Er lässt sich noch absperren, aber nach dem Aufdrehen
tropft er. Muß der Vermieter für die Kosten der Auswechselung
aufkommen oder wir? Noch ein Zusatz: Der Absperrhahn ist schon
asbach-uralt…

Hallo Ulliwilli,

der richtige Weg ist, dem Vermieter den Defekt mit der Bitte um Beseitigung zu melden. Dieser ist grundsätzlich für die Reparatur verantwortlich.

Dann ein Blick in den Mietvertrag, in wie weit die Übernahme von Kleinreparaturen durch den Mieter vorgesehen ist. Muss auf solche Teile beschränkt sein, die dem direkten Zugriff des Mieters unterliegen (dazu gehört der Absperrhahn). Weiterhin sollte der Betrag pro Einzelfall 75 EUR und pro Jahr 300 EUR bzw. 8 % der Jahresnettomiete nicht überschreiten. Kostet die Reparatur/Austausch bis zu 75 EUR bezahlt der Mieter. Kostet sie 75,01 EUR oder mehr der Vermieter.

Steht zu Kleinreparaturen nix im Mietvertrag zahlt der Vermieter.

Gruß Reni

Hallo,

der Hauptwasserhahn ist im Gegensatz zum sonstigen Wasserhahn nicht dem täglichen Zugriff des Mieters ausgesetzt. Dies ist eine Reparatur und egal was sie kostet, sie ist auch nicht als Kleinreparatur ( auch Bagatellschaden genannt ) vom Mieter zu tragen. Die Rechtslage geht eindeutig vom „täglichen Zugriff“ oder erweitert „vom immer wieder notwendigen Zugriff“ aus. Der Hauptwasserhahn dient solchen Tätigkeiten nicht. Den Vermieter daher verständigen, er möge den Handwerker beauftragen. Rechnung zahlt der Vermieter.

Gruss Günter

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