Hauptabschluss in Kurzzeit

Hallo,

welche Möglichkeit gibt es in HESSEN in Kurzzeit einen Hauptschulabschluss hinzulegen?

Es betrifft einen 22jährigen Mann ohne adäquate Schulabschlüsse für den deutschen Lehrstellenmarkt.

Er ist anerkannter Flüchtling (Asyl). Herkunftsland Eritrea. Abiturabschluss. Ein begonnenes Medizinstudium habe er abbrüchen müssen.

Der junge Mann leistet derzeit gemeinnützige Arbeit in einem Altenheim. Aktuell strebt er den Beruf des Altenpflegers an. Dafür benötigt er den Hauptschulabschluss.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß mki

Hallo,

als 1. Schritt würde ich Kontakt mit dem RP Darmstadt aufnehmen - wenn er nachweisen kann, dass er daheim Medizin studieren dürfte, sollten die einen Ermessensspielraum haben und annehmen können, dass er einen Abschluss hatte, der die Bedingungen eines deutschen Hauptschulabschlusses erfüllt. Aber Achtung, der HS-Abschluss reicht nur für die 1-jährige AltenpflegeHILFE nach Landesrecht Hessen, nicht für die 3-jährige Altenpflege (allerdings ist mit Abschluss der 1-jährigen der Übergang in die 3-jährige möglich).

Wenn er den Abschluss doch nachholen muss: diverse VHS in Hessen bieten die Vorbereitung auf die Externenprüfung an.

Grüße
Claus

Hallo Claus,

schon sehr aufschlussreich. Vielen Dank. Du sagst, näheres zur Altenpflegeausbildung sei auf Ebene Landesrecht Hessen geregelt. Ist diese Bestimmung über das Internet zugänglich?

Gruß mki

hauptschulabschluß reicht für die ausbildung nicht aus entweder mind mittlere reife oder hauptschulabschluß mit abgeschlpßener berufsausbildung

Für den Altenpfleger braucht er einen mittleren Schulabschluss (=Realschulabschluss).

http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/berufId.do?_pgnt_act=goToAnyPage&_pgnt_pn=0&_pgnt_id=resultShort&status=A09

Altenpflegehelfer kann aber mit Hauptschulabschluss möglich sein (abhängig vom Bundesland).

Ja. http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=34&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-AltenpflGHE2007rahmen%3Ajuris-lr00&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#docid:3207960,2,20071001

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Hallo Claus,

ich präzisiere: Wo kann man im Internet näheres über die nach hessischem Landesrecht geregelte schulische Ausbildung für den Beruf des Altenpflege-Helfers finden?

Gruß mki

siehe oben: http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=34&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-AltenpflGHE2007rahmen%3Ajuris-lr00&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#docid:3207960,2,20071001

In diesem speziellen Fall am besten nachfragen im RP Darmstadt, hier findest du die Ansprechpartner: https://rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?rid=HMdI_15/RPDA_Internet/nav/429/429302ba-a196-6b01-a3b2-1711785318b6,,,,11111111-2222-3333-4444-100000005024%26onlyap=true.htm&uid=429302ba-a196-6b01-a3b2-1711785318b6

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Moin,

ich verstehe es nicht, „ohne adäquate Schulabschlüsse“, keinen „Hauptschulabschluss“.

Sind keine Unterlagen, Zeugnisse vorhanden, er hat doch einen Abiturabschluss, diesen muss er anerkennen lassen.

Hier kann natürlich die Sprache evtl. ein Problem sein, aber nachfragen und nachbohren!

Gruß Volker

Man braucht Für die Ausbildung einen Mittleren Schulabschluss.