Hallo,
angenommen jemand ist Teilzeit sozialversicherungspflichtig als Arbeitsnehmer beschäftigt. Er verdient - um es einfach zu machen - 1000 Euro.
Nun übt diese Person eine selbständige Tätigkeit aus. Da er damit 1200 Euro verdient, ist er lt. Krankenkasse hauptberuflich Selbständig.
Wie berechnet sich nun der Beitrag bei der Krankenkasse?
Von seinem Gehalt wird der KV-Anteil einbehalten. Soweit klar.
Wie hoch ist der KV-Anteil der selbständigen Tätigkeit? Gilt hier auch die Mindestbemessungsgrenze für Selbständige und er zahlt zudem die Pauschale von ca. 300 Euro? Oder erfolgt die Berechnung anders?
Viele Grüße