Hauptberuflich selbständig plus Job

Hallo,

angenommen jemand ist Teilzeit sozialversicherungspflichtig als Arbeitsnehmer beschäftigt. Er verdient - um es einfach zu machen - 1000 Euro.
Nun übt diese Person eine selbständige Tätigkeit aus. Da er damit 1200 Euro verdient, ist er lt. Krankenkasse hauptberuflich Selbständig.

Wie berechnet sich nun der Beitrag bei der Krankenkasse?
Von seinem Gehalt wird der KV-Anteil einbehalten. Soweit klar.
Wie hoch ist der KV-Anteil der selbständigen Tätigkeit? Gilt hier auch die Mindestbemessungsgrenze für Selbständige und er zahlt zudem die Pauschale von ca. 300 Euro? Oder erfolgt die Berechnung anders?

Viele Grüße

Hallo,
das ist so nicht richtig, meine ich - wenn er hauptberuflich selbständig ist, dann ist er nicht krankenversicherungspflichtig als Arbeitnehmer, d.h. es wird kein Beitrag zur Krankenversicherung vom Arbeitgeber einbehalten. Das Bruttogehalt aus der Beschäftigung und die Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit sowie ggf. andere Einnahmen bilden dann die Grundlage für die Berechnung des freiwilligen Beitrags als Selbständiger.
Gruss
Czauderna

Hallo,

das würde ja dann bedeuten, dass der Arbeitgeber sich freut (weil weniger Abgaben) und der Arbeitnehmer noch höhere Kosten hat.
Theoretisch müsste der Arbeitnehmer ja dann über ein höheres Gehalt verhandeln…?

Kann man diese Regelung irgendwo nachlesen?

Viele Grüße
Tato

Hallo,
also aus meiner Erinnerung nach wurde der Arbeitgeber in einem solchen Fall von der Kasse über den Nichteintritt der Krankenversicherungspflicht in Kenntnis gesetzt und gebeten die entsprechenden DEÜV-Meldungen abzugeben. Wo das genau steht, muss ich nachschauen.
Gruss
Czauderna

Hallo,

§ 28h SGB IV. - Mitteilung der Kasse an Arbeitgeber muesste hier passen.
Gruss
Czauderna