Hallo,
ich bin Hauptberuflich selbständig und habe einen Minijob und nun ein Angebot für einen Teilzeitjob, allerdings nur 20h/Mon. Wie ist das mit den Steuern und der Krankenversicherung? Im Moment bin ich freiwillig gesetzlich versichert, zahle meine Steuern aus der Selbständigkeit und der 450€-Job ist ja frei. Wenn ich nun für so eine geringe Stundenzahl und kleinen Verdienst noch zusätzlich Teilzeit arbeite, werden darüber dann die Sozialleistungen und Steuern abgerechnet?
Hallo,
wie hoch wird die Entlohnung für den geplanten Job sein - mehr als 450,00 € ?.
Wenn dies der Fall ist, dann fallen für diesen Job „nur“ Renten- und Arbeitslosenversicherung an, keine Kranken- und Pflegeversicherung - dafür wird das Bruttoeinkommen aus diesem Job deinen beitragspflichtigen Einnahmen als hauptberuflich Selbständiger zugeschlagen.
Sollte der neue Job mit weniger als 450,00 € entlohnt werden, dann werden die beiden geringfügigen Tätigen zusammengerechnet - wird dann die 450,00 € Grenze überschritten, dann sind beide Tätigkeit grundsätzlich kranken versicherungspflichtig - wie es dann weitergeht - siehe oben.
Zu Steuer kann ich nix sagen.
Mein Rat - erst mal rechnen ob sich das lohnt mit dem neuen Job.
Gruss
Czauderna
Vielen Dank für die Antwort. Ja, wenn ich das schon wüsste, wie hoch die Vergütung ist… Aber da es nur 20h/Monat sind, sind es sicher unter 450,00€. Und das mit der 450,00€-Grenze gilt sicher, auch wenn der eine Job nicht als Minijob, sondern als Teilzeitjob ausgeschrieben ist?